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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95   

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BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,2779)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1995 - 3 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,2779)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95 (https://dejure.org/1995,2779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliche Verhältnisse - Schädiger - Geschädigter - Ausdrückliche Erörterung - Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 109
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig - wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3) - die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4).

    Angesichts dieses schwerwiegenden Tatgeschehens standen Höhe und Maß der Lebensbeeinträchtigung der Verletzten durchaus im Vordergrund (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3; BGH NJW 1995, 781).

  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig - wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3) - die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
    Angesichts dieses schwerwiegenden Tatgeschehens standen Höhe und Maß der Lebensbeeinträchtigung der Verletzten durchaus im Vordergrund (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3; BGH NJW 1995, 781).
  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95
    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig - wenn auch nicht in jedem Fall (vgl. BGHR StPO § 404 I Entscheidung 3) - die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3 und 4).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Eine Erörterungspflicht wurde verneint, wenn nach Auffassung des jeweiligen Senats die Feststellungen nicht dazu drängten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14), ohne dass hier eine klare Linie erkennbar wäre.
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Eine Erörterungspflicht wurde verneint, wenn nach Auffassung des jeweiligen Senats die Feststellungen nicht dazu drängten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14), ohne dass hier eine klare Linie erkennbar wäre.
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Eine Erörterungspflicht wurde verneint, wenn nach Auffassung des jeweiligen Senats die Feststellungen nicht dazu drängten (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 1995 - 1 StR 668/94, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2014 - 3 StR 346/14), ohne dass hier eine klare Linie erkennbar wäre.
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig zumindest auch die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (BGH, Urteil vom 27. September 1995 - 3 StR 338/95, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; Urteil vom 21. August 1996 - 2 StR 263/96, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 5 jeweils mwN).
  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02

    Adhäsionsverfahren (aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch;

    Wegen des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz für "vorgerichtlich bei der Rechtsverfolgung entstandene Anwaltskosten" kann zudem angesichts weitgehend fehlender tatrichterlicher Feststellungen (vgl. zur Darstellungspflicht BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4) nicht beurteilt werden, ob die Voraussetzungen für eine solche Forderung tatsächlich gegeben sind (vgl. auch § 118 Abs. 2 Satz 1 BRAGO).
  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 263/96

    Überprüfug der Bemessung von Entschädigungsleistungen des Täters in der Revision

    Offenbleiben kann, ob Fälle denkbar sind, in denen die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigten nicht erforderlich ist (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 3 und 4) oder ob derartige Angaben für die gerechte Festsetzung eines Schmerzensgeldes immer "unabdingbar" sind (vgl. BGH Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96).

    Das Landgericht mußte sich, da die besondere Verwerflichkeit der Tat des Angeklagten und die gravierenden Folgen für die Nebenklägerin im Vordergrund standen, nicht zu weiteren Ausführungen über die Einkommensverhältnisse gedrängt sehen (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4).

  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 557/95

    Aussetzung der Hauptverhandlung - Ablehnender Gerichtsbeschluß - Revision

    Dies war aus sachlichrechtlichen Gründen jedoch nicht erforderlich, da es nicht um den Schuldnachweis, sondern lediglich um Modalitäten der vom Angeklagten C. eingeräumten Straftat ging, und die vom Landgericht angeführten Beweisgründe die festgestelle Art und Weise der Beteiligung des Beschwerdeführers tragen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 109; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95).
  • BGH, 30.07.2002 - 4 StR 148/02

    Doppelverwertungsverbot (strafschärfende Berücksichtigung des Eindringens in den

    Die formelhaften Erwägungen hierzu genügen nicht den Begründungsanforderungen, die auch für die im Strafurteil getroffenen Entscheidungen über zivilrechtliche Ansprüche gelten (vgl. BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4 m.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95   

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https://dejure.org/1995,2756
BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95 (https://dejure.org/1995,2756)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1995 - 3 StR 391/95 (https://dejure.org/1995,2756)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95 (https://dejure.org/1995,2756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 109
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95
    Richtig ist der Hinweis des Generalbundesanwalts, daß ein Urteil aus sich heraus verständlich sein muß (BGHSt 30, 225, 227) und daß grundsätzlich jede - nicht durch § 267 StPO gedeckte - Bezugnahme unzulässig ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 2 unter Hinweis auf BGH NStZ 1987, 374).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Auszug aus BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95
    Richtig ist der Hinweis des Generalbundesanwalts, daß ein Urteil aus sich heraus verständlich sein muß (BGHSt 30, 225, 227) und daß grundsätzlich jede - nicht durch § 267 StPO gedeckte - Bezugnahme unzulässig ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rdn. 2 unter Hinweis auf BGH NStZ 1987, 374).
  • OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20

    Strafzumessung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Polizeflucht, Bequemlichkeit

    Zwar müssen die schriftlichen Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 S. 1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein ( BGH, NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Nach allgemeiner Meinung müssen gemäß § 267 Abs. 1 S. 1 StPO die Urteilsgründe klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 33, 59 = Urteil vom 5. November 1984 - AnwSt (R) 11/84 -, zitiert nach juris Rn. 5; BGH, NStZ-RR 1996, 109; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05 -, zitiert nach juris Rn. 17; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008, § 267 Rn. 3).

    Anerkannt ist, dass jegliche Verweisungen und Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere Erkenntnisquellen außerhalb des Urteils unzulässig sind, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll (BGH, NStZ-RR 1996, 109; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05 -, zitiert nach juris Rn. 17; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl. 2008, § 267 Rn. 3) und dass eine übersichtliche Darstellung und Gliederung geboten ist (BGH, Beschluss vom 18. April 1994 - 5 StR 160/94 -, zitiert nach juris Rn. 5 ff.).

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an eine - aus sich heraus verständliche (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22 und vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95, NStZ-RR 1996, 109) - Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 BeckRS 2011, 22848; vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

    Dieser Mangel würde zwar dann den Bestand des Urteils nicht gefährden, wenn es trotz einer - dann überflüssigen - Bezugnahme aus sich heraus verständlich bliebe (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95, NStZ-RR 1996, 109).
  • BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der

    Die Bezugnahme im Urteil auf während der Hauptverhandlung ergangene Beschlußentscheidungen der Strafkammer war zwar auch insoweit grundsätzlich unzulässig, als es die Frage einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten T. infolge Spielsucht (und nicht nur die im Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts erörterte Glaubwürdigkeit des Zeugen G.) angeht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95 = BGHR StPO § 267 I 1 Bezugnahme 2).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein (BGH NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109; BGHSt 33, 59; 30, 225).
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 5 Ss 528/08

    Berufungsbeschränkung; Rechtskraft; Feststellungen; Bezugnahme

    Zwar müssen die schriftlichen Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 S.1 StPO aus sich heraus verständlich, klar, geschlossen und erschöpfend sein (BGH, NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109; BGHNJW 1985, 1089; BGHSt 30, 225).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Urteilsgründe müssen klar, eindeutig und aus sich heraus verständlich sein (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 304; NStZ-RR 1996, 109).
  • OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08

    Die Berechtigung nach § 28 Abs. 1 FeV unterliegt den Einschränkungen, die sich

    Danach muss die Sachdarstellung des Urteils in sich geschlossen, klar, übersichtlich und aus sich heraus verständlich sein (BGH bei Becker NStZ-RR 2003, 4 m.w.N.; BGH NStZ 2000, 441; BGH NStZ-RR 1996, 109).
  • OLG München, 16.01.2006 - 5St RR 259/05

    Keine Bezugnahme auf Strafzumessungserwägungen des Amtsgerichts im

    a) Die Urteilsgründe müssen aus sich heraus verständlich sein; Verweisungen oder Bezugnahmen auf Urkunden außerhalb des Urteils sind deshalb nicht zulässig (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1 und 2); eine Ausnahme machen lediglich Abbildungen (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 574/99

    Sachverständigengutachten, Bezugnahme auf Protokoll der Hauptverhandlung,

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