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   BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95   

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BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95 (https://dejure.org/1995,1631)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1995 - 2 StR 394/95 (https://dejure.org/1995,1631)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95 (https://dejure.org/1995,1631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate Folge - Voraussehbare Folge - Pflichtverletzung - Angriff - Angriffsprovokation - Allgemein zulässige Notwehr - Ausweichen - Weniger gefährliches Mittel - Provokateur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32

  • rechtsportal.de

    StGB § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 130
  • StV 1996, 87
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 297/88

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).

    Ist das nicht möglich, so ist ihm selbst bei verschuldeter Angriffsprovokation die Ausübung des Notwehrrechts in dem auch sonst zulässigen Rahmen grundsätzlich gestattet (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 3, 4).

  • BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89

    Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).

    Ist das nicht möglich, so ist ihm selbst bei verschuldeter Angriffsprovokation die Ausübung des Notwehrrechts in dem auch sonst zulässigen Rahmen grundsätzlich gestattet (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 3, 4).

  • BGH, 19.01.1994 - 2 StR 560/93

    Strafmilderungsgrund - Minder schwerer Fall - Strafrahmen - Verbot der

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Gegebenenfalls bedarf es in diesem Zusammenhang der Erörterung des § 213 1. Alt. StGB (vgl. BGHR StGB § 226 Strafrahmenwahl 1; BGH NStZ 1983, 555; BGH StV 1994, 315).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 275/83

    Unterlassene Erörterung der Reizung zum Zorn als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Gegebenenfalls bedarf es in diesem Zusammenhang der Erörterung des § 213 1. Alt. StGB (vgl. BGHR StGB § 226 Strafrahmenwahl 1; BGH NStZ 1983, 555; BGH StV 1994, 315).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 242/91

    Voraussetzungen des Bestehens eines Festnahmerechtes bei bekannten Tätern -

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).
  • BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92

    Trutzwehr bei leichtfertiger Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
    Als schuldhafte Provokation, die zur Einschränkung des Notwehrrechts führt, ist nur ein Vorverhalten anzusehen, das bei vernünftiger Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles den Angriff als eine adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheinen läßt (BGHSt 27, 336, 338; BGH NStZ 1981, 138).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

  • BGH, 09.03.1989 - 1 StR 72/89

    Berücksichtigung des besonderen Strafmilderungsgrunds der Reizung zum Zorn im

  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14

    Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfährt das Notwehrrecht jedoch dann eine Einschränkung, wenn der Verteidiger gegenüber dem Angreifer ein pflichtwidriges Vorverhalten an den Tag gelegt hat, das bei vernünftiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalles den folgenden Angriff als eine adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheinen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 11 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09, NStZ 2009, 626, 627), wenn mithin zwischen dem sozialethisch zu missbilligenden Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täters auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. Senatsbeschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10; NStZ-RR 2011, 74, 75; Senatsbeschluss vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333; BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 622/17

    Ehre als notwehrfähiges Rechtsgut (Bagatellgrenze; massive wiederholte

    Die auf die Revision des Nebenklägers gemäß § 301 StPO veranlasste Überprüfung der Entscheidung zugunsten des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130) führt dagegen zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, da diese einen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist.
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Sozialethisch begründete Einschränkungen des Notwehrrechts kommen im Hinblick auf dessen Zweckbestimmung bei Personen mit familiären Bindungen in Betracht (vgl BGHR StGB § 33 Furcht 3; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 53) und bei provozierten Angriffen (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 10, 11; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 54) sowie - zumindest im Rahmen des OEG - bei schuldlos Handelnden, etwa bei Angriffen von Kindern, Geisteskranken, sinnlos Betrunkenen und unvermeidbar Irrenden (vgl hierzu Bay ObLG, MDR 1986, 956, 957; OLG Frankfurt, VRS 40, 424, 426; OLG Hamm, NJW 1977, 590, 592; Kunz/Zellner, OEG, 3. Aufl, § 1 RdNr 18; Roxin, aaO, § 15 RdNr 57; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 52).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    Jedoch ist das Urteil in entsprechender Anwendung des § 301 StPO zugunsten des Angeklagten im Schuldspruch abzuändern und im Strafausspruch aufzuheben, weil es einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, der auf die Revision der Nebenklägerin zu beachten ist, obwohl das Rechtsmittel nur zuungunsten des Angeklagten eingelegt wurde (BGH, Beschl. vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 141/09

    Einschränkung des Notwehrrechts (Notwehrprovokation; Zusammenhang zwischen

    Zwar ist anerkannt, dass eine schuldhafte Provokation zur Einschränkung des Notwehrrechts führen kann, wenn bei vernünftiger Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalls der Angriff als adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheint (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 11 und 18 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21

    Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage:

    Die auf die Sachrüge veranlasste Überprüfung des Urteils hat hinsichtlich des Schuldspruchs weder Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten noch - entsprechend § 301 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205 f.; Senat vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130) - zu dessen Nachteil ergeben.

    Lediglich § 401 Abs. 3 Satz 1 StPO besagt, dass bei alleiniger Berufung des Nebenklägers bei dessen Ausbleiben oder des ihn vertretenden Rechtsanwalts die Berufung "unbeschadet der Vorschrift des § 301 StPO sofort zu verwerfen ist." Wenngleich dieser, schon vor der Neuregelung der Befugnisse der Nebenklage durch das Erste Gesetz zur Verbesserung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) bestehende, allgemeine Verweis trotz seines auf das Berufungsverfahren beschränkten Wortlauts eine entsprechende Anwendung des § 301 StPO auch für das Revisionsverfahren eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512; vgl. auch Senat, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130, jeweils den Schuldspruch betreffend), besagt er zunächst nichts über den daraus resultierenden Prüfungsumfang.

  • BGH, 08.12.2021 - 4 StR 224/20

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Kraftfahrzeugrennen: besondere Gefährlichkeit,

    Der Senat kann die gebotene Schuldspruchänderung und die Teilaufhebung des Strafausspruchs im Beschlusswege nach § 349 Abs. 4, § 354 Abs. 1 StPO analog auch auf die Revision der Nebenkläger hin vornehmen, denn der Angeklagte wird dadurch nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130; Wiedner in BeckOK-StPO, 41. Edition, § 349 Rn. 52 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 4 StR 31/21 Rn. 5).
  • BGH, 26.03.2015 - 4 StR 442/14

    Tötungsvorsatz (tatrichterliche Beweiswürdigung: Anwendung des in-dubio-Satzes);

    Die Erwägungen der Strafkammer leiden an einem durchgreifenden Rechtsfehler, der die Verurteilung gleichermaßen zugunsten wie auch zu Ungunsten der Angeklagten beeinflusst haben kann (§ 301 StPO; st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130 mwN).
  • AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17

    Beschädigung eines Kraftfahrzeugs: Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur

    Wer schuldhaft einen Angriff auf sich provoziert, darf auch dann, wenn er insoweit nicht vorsätzlich gehandelt hat, nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen; die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt davon ab, ob er dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 130 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 561/14

    Revision des Nebenklägers (Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung);

    Es liegt nahe, auch die Prüfung des Revisionsgerichts auf Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten, deren Notwendigkeit sich aus dem nach ständiger Rechtsprechung auf die Nebenklägerrevision anwendbaren § 301 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205 f.; vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130) ergibt, nur in demselben Umfang wie zu dessen Vorteil zu bejahen.
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

  • BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02

    Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung); Strafantrag

  • BGH, 06.11.1996 - 5 StR 219/96

    Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung durch Vernichtung eines Teils einer

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03

    Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive

  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Feststellung im Einzelfall auch bei

  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des

  • BGH, 10.10.2017 - 2 StR 359/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Wahnerkrankung)

  • OLG Frankfurt, 02.06.2014 - 3 Ws 68/14

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Gesamtstrafenausspruch

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 340/17

    Rechtsmittelbefugnis der Nebenklage

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