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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95   

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OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95 (https://dejure.org/1995,479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95 (https://dejure.org/1995,479)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 1995 - 2 Ss OWi 703/95 (https://dejure.org/1995,479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen werden

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 181
  • NZV 1995, 366
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Naumburg, 07.12.1994 - 1 Ss (B) 131/94

    Keine Verhängung eines Fahrverbots, wenn nach der Persönlichkeit des Täters

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    Das folgt für das Bußgeld aus § 1 Abs. 2 Satz 2 BußgeldkatalogVO, wonach etwaige Eintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister nicht berücksichtigt sind, und für das Fahrverbot aus § 2 Abs. 1 BußgeldkatalogVO, in dem die Verwirklichung bestimmter Tatbestände als grobe Pflichtverletzungen i.S. des § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG qualifiziert sind, die in der Regel zur Verhängung eines Fahrverbots führen, ohne daß eine Vorahndung oder eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer allgemein vorausgesetzt würde (BayObLG, a.a.O.; OLG Naumburg NZV 1995, 161 ).

    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    Nur in Einzelfällen, in denen der Sachverhalt zugunsten der Betroffenen wesentliche Besonderheiten im Sinne erheblicher Abweichungen vom Normalfall aufweist, ist noch zu prüfen, ob in solchen Ausnahmefällen unter angemessener Erhöhung der Regelgeldbuße der notwendige Warneffekt erreicht werden und damit ein Absehen vom Fahrverbot in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 26. November 1991 - 4 StR 366/91).

    Es hat auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).

  • OLG Hamburg, 20.12.1994 - I-116/94

    Kein Fahrverbot, wenn ein Taxifahrer von einem Gast angeherrscht und damit zur

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    Es hat auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    Die Regelahndung nach der BußgeldkatalogVO geht nämlich gerade nicht davon aus, daß der Betroffene bereits vorbelastet ist bzw. daß durch die Tat andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet worden sind (so u.a. auch BayObLG VRS 88, 303 ).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).
  • OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    Es hat auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90

    Verhängung eines Fahrverbots; Grobe Verletzung der Pflichten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    In der Regel ist in diesem Zusammenhang auch eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, ob eine Kündigung sich ggf. auch durch die Einstellung einer Aushilfe zum Führen des Kraftfahrzeuges vermeiden läßt (zu den Anforderungen an die Feststellungen s.a. OLG Oldenburg ZfS 1993, 140; OLG Düsseldorf, a.a.O.), wobei hier diese Möglichkeit aber wegen des vom Amtsgericht festgestellten geringen Einkommens der Betroffenen kaum zum Tragen kommen dürfte (vgl. auch BayObLG NZV 1991, 436 ).
  • OLG Oldenburg, 06.09.1994 - Ss 336/94

    Ausnahme vom Regelfahrverbot; Verlust der wirtschaftlichen Existenz;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93

    Ersatz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95
    Zwar hat das Amtsgericht insoweit offenbar nicht verkannt, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm, NZV 1991, 121; siehe auch OLG Oldenburg ZfS 1995, 34 und die Zusammenstellung bei Bode ZfS 1995, 21 m.w.N.; sowie BVerfG NJW 1995, 1541 ; OLG Düsseldorf NZV 1995, 161 ; und schließlich Beschluß des Senats vom 9. Juni 1995 in 2 Ss Owi 623/95).
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 2139/94

    Auswirkungen der Verhängung eines Fahrverbots auf die Existenz eines Unternehmens

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

  • BayObLG, 16.05.1991 - 1 ObOWi 88/91

    Außergewöhnliche Härte; Fahrverbot; Verhängung; Absehen; Arbeitsplatz; Verlust

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    Wenn der Betroffene geltend macht, dass zum Zeitpunkt der Messung kein Verkehr geherrscht habe, weshalb andere Verkehrsteilnehmer konkret nicht gefährdet worden seien, übersieht er, dass die Regelahndung nach der BußgeldkatalogVO gerade nicht davon ausgeht, dass durch die zu ahndende Verkehrsordnungswidrigkeit andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden (so u.a. auch BayObLG VRS 88, 303 und Beschluss des erkennenden Senats vom 26. Juni 1995 - 2 Ss OWi 703/95, NZV 1995, 366 - VRS 90, 152 - NStZ-RR 1996, 181 - zfs 1995, 315).

    Die BußgeldkatalogVO geht, wie es für die Geldbuße aus § 1 Abs. 2 Satz 2 BußgeldkatalogVO folgt, grundsätzlich von einem noch nicht vorbelasteten Betroffenen aus (BayObLG, a.a.O.; o.a. Beschluss des Senats in 2 Ss OWi 703/95).

    Deshalb ist z.B. bei einem querschnittsgelähmten Rollstuhlfahrer, der alleinstehend und ohne anderen Fahrer ist, und der für alle Besorgungen des täglichen Lebens auf die Benutzung des Fahrzeugs angewiesen ist, von einem Fahrverbot abgesehen worden (OLG Frankfurt NZV 1995, 366).

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Bei einem Taxifahrer, der seine Fahrerlaubnis zur Ausübung seines Berufes benötigt, gehört hierzu insbesondere die Frage, welche berufliche Nachteile der Betroffene zu erwarten hat, ob ein Fahrverbot für ihn in jedem Fall den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen würde oder ob der Betroffene durch andere Maßnahmen, etwa durch die Inanspruchnahme von Urlaub während der Vollstreckung des Fahrverbotes eine Kündigung vermeiden kann (OLG Hamm NZV 1995, 366 f..; OLG Oldenburg Zfs 1995, 275).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3511
BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95 (https://dejure.org/1995,3511)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1995 - 4 StR 479/95 (https://dejure.org/1995,3511)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 4 StR 479/95 (https://dejure.org/1995,3511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfassendes Geständnis - Offenbarung des gesamten Wissens - Vertypter Strafmilderungsgrund - Benennung des Rauschgiftlieferanten

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 181
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95
    Ebensowenig wäre eine Anwendbarkeit des § 31 Nr. 1 BtMG hier schon dann von vornherein ausgeschlossen, wenn - wofür die Urteilsgründe allerdings keinerlei Anhalt bieten - die Strafverfolgungsorgane bereits Kenntnisse über den Abnehmerkreis des Angeklagten gehabt haben sollten (st. Rspr.; vgl. zu allem BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 25 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95
    Die Urteilsgründe müssen indes erkennen lassen, daß sich der Tatrichter der Wahlmöglichkeit bewußt ist, entweder die Strafe dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen, einen minder schweren Fall (§ 29 a Abs. 2 BtMG) zu bejahen oder die die Vorschrift des § 31 BtMG begründenden Umstände nur bei der eigentlichen Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2; BtMG § 31 Ermessen 1).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 479/95
    Denn die konkrete - nicht ausschließbar: vollständige - Benennung der Abnehmer durch den Angeklagten läßt die Möglichkeit offen, daß er über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zur Aufdeckung des gesamten Tatgeschehens und der an diesem Beteiligten wesentlich beigetragen hat (BGHSt 33, 80, 81 f).
  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 368/02

    Angemessene Herabsetzung der Strafe (Entscheidung durch Urteil; Anwesenheit des

    In einem solchen Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß sich der Tatrichter der Wahlmöglichkeit bewußt ist, die § 31 BtMG eröffnet, nämlich entweder die Strafe dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen, einen minder schweren Fall (hier: § 30 Abs. 2 BtMG) zu bejahen oder die die Vorschrift des § 31 BtMG begründenden Umstände nur bei der eigentlichen Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH NStZ-RR 1996, 181 m. w. N.).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    Zudem wird zu erwägen sein, dass die Voraussetzungen für eine fakultative Strafmilderung gemäß § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG auch dann vorliegen können, wenn ein Angeklagter - wie hier - seine Lieferanten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2023 - 3 StR 440/22, Rn. 6) und/oder Abnehmer (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 2 StR 3/14, NStZ 2014, 465; BGH, Beschlüsse vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14; vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 479/95, NStZ-RR 1996, 181; Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Aufl., § 31 Rn. 38) benennt.
  • BGH, 31.08.2010 - 3 StR 297/10

    Aufklärungshilfe (obligatorische Prüfung der Strafmilderung; sicherere Grundlage

    Dies steht einem durch den Angeklagten auch insoweit herbeigeführten Aufklärungserfolg jedoch nicht entgegen, denn er hat mit seinen Angaben zu K. zumindest eine sicherere Grundlage dafür geschaffen, diesem die Tatbeteiligung nachzuweisen (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19 und 25; BGH NStZ-RR 1996, 181, Senat NStZ-RR 2009, 58 f.).
  • BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder

    Daher war eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage hier geboten, denn schon die Feststellung, der Angeklagte habe seine Lieferanten oder Abnehmer des Rauschgifts bzw. seine Mittäter offenbart/benannt, ist für den Tatrichter ein hinreichender Anlaß, die Anwendung des § 31 BtMG zu prüfen (vgl. BGH NStE Nr. 27 zu § 30 BtMG; NStZ-RR 1996, 181; Beschl. vom 2. Oktober 1998 - 2 StR 297/98; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Prüfungspflicht 1).
  • BGH, 18.02.2014 - 2 StR 3/14

    Rechtsfehlerhaft verwehrte Strafrahmenmilderung infolge einer Aufklärungshilfe

    § 31 Nr. 1 BtMG verlangt lediglich, dass der Täter durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Tat über den eigenen Tatbeitrag hinaus aufgeklärt werden konnte, wobei es ausreicht, dass der Täter lediglich seine Abnehmer preisgibt (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 181).
  • BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97

    Bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln bei Arbeit eines Beteiligten als

    Dann aber wäre gegebenenfalls die Regelung des § 31 Nr. 1 BtMG zu berücksichtigen gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 181 [BGH 05.10.1995 - 4 StR 479/95]), der auch bei der Zumessung einer Jugendstrafe Bedeutung erlangen kann, obwohl er dort für den Strafrahmen nicht bestimmend ist.
  • BGH, 24.09.2002 - 3 StR 292/02

    Täterschaftliches unerlaubtes Handeltreiben (Beihilfe; Mittäterschaft; Kurier;

    In den Genuß der Strafmilderung kann im übrigen auch derjenige Angeklagte kommen, der den eigenen Tatbeitrag nicht gesteht oder sonst zu seiner Aufdeckung nicht beiträgt (BGHSt 33, 80; BGH NStZ-RR 1996, 181).
  • OLG Köln, 13.04.2010 - 1 RVs 58/10

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe

    Die Aufklärungshilfe nach § 31 Nr. 1 BtMG begründet einen vertypten Milderungsgrund, der allein oder zusammen mit anderen Milderungsgründen einen minder schweren Fall ergeben kann (BGH NStZ-RR 1996, 181 ; NJW 2002, 908; Weber, BtMG, 3. Auflage, § 31 Rn. 158, 159).
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