Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.10.1995

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95   

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https://dejure.org/1995,2832
BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95 (https://dejure.org/1995,2832)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1995 - 4 StR 608/95 (https://dejure.org/1995,2832)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1995 - 4 StR 608/95 (https://dejure.org/1995,2832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle Handlungen - Erzwingung - Furcht vor Drohung - Angst vor Gewaltanwendung - Opfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177, § 178; StPO § 264

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 123
  • NStZ-RR 1996, 203
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Doch ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, daß der Angeklagte die Tür verschlossen hat, um dadurch die sexuellen Handlungen zu erzwingen (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2 und Gewalt - 2).

    Dabei kann offenbleiben, ob hierbei eine Verurteilung nach diesen Strafvorschriften voraussetzt, daß die vorangegangene Gewalt nach dem Willen des Täters - wofür hier nichts spricht - der Durchführung der späteren sexuellen Handlung dienen soll (vgl. in diesem Sinne BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2), oder ob es auch genügt, wenn die Gewalt aus anderen Gründen angewendet worden ist (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8 m.w.N.).

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zu dieser Tat gehört deshalb das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGHSt 32, 215, 216 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83] m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Im übrigen muß die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer Gelegenheit haben, gegebenenfalls auch die durch die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung ausgenommenen Tatvorwürfe (vgl. SA Bd. II Bl. 358 oben) gemäß § 154 a Abs. 3 StPO wieder in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGHSt 32, 84, 85 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]/86;Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 641/94

    Vorwurf - Einbeziehung - Freispruch - Strafänderung

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Im übrigen muß die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer Gelegenheit haben, gegebenenfalls auch die durch die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung ausgenommenen Tatvorwürfe (vgl. SA Bd. II Bl. 358 oben) gemäß § 154 a Abs. 3 StPO wieder in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BGHSt 32, 84, 85 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83]/86;Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 641/94).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Allerdings hat das Gericht, sofern kein rechtliches Hindernis besteht, die gesamte angeklagte Tat im verfahrensrechtlichen Sinne erschöpfend abzuurteilen; es ist dabei an die rechtliche Beurteilung, wie sie der Anklage und dem Eröffnungsbeschluß zugrunde liegt, nicht gebunden (BGHSt 25, 72, 74, 75 f).
  • BGH, 05.02.1987 - 1 StR 726/86

    Annahme eines fortgesetzten Zusammenhangs zwischen Nötigung und Taterfolg einer

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Äußerungen des Angeklagten, die eine zweckbestimmte Verknüpfung zwischen der Anwesenheit des Hundes und der Durchführung der sexuellen Handlungen belegen könnten (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 1), teilt das Urteil nicht mit.
  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Für die erneute Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der neue Tatrichter - sollte er wiederum zur Verurteilung des Angeklagten nach §§ 177, 178 StGB gelangen - bei der Strafzumessung zu bedenken haben wird, daß die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen ein Umstand ist, der den Schuldgehalt der Tat mildert und deshalb bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu beachten ist (vgl. Senatsbeschlüssevom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 -, 26. Juli 1995 - 4 StR 401/90 -, 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - und21. September 1995 - 4 StR 529/95).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 452/95

    Strafmilderung - Opfer der Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Für die erneute Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß der neue Tatrichter - sollte er wiederum zur Verurteilung des Angeklagten nach §§ 177, 178 StGB gelangen - bei der Strafzumessung zu bedenken haben wird, daß die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen ein Umstand ist, der den Schuldgehalt der Tat mildert und deshalb bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu beachten ist (vgl. Senatsbeschlüssevom 3. Januar 1995 - 4 StR 723/94 -, 26. Juli 1995 - 4 StR 401/90 -, 10. August 1995 - 4 StR 452/95 - und21. September 1995 - 4 StR 529/95).
  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Dabei kann offenbleiben, ob hierbei eine Verurteilung nach diesen Strafvorschriften voraussetzt, daß die vorangegangene Gewalt nach dem Willen des Täters - wofür hier nichts spricht - der Durchführung der späteren sexuellen Handlung dienen soll (vgl. in diesem Sinne BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2), oder ob es auch genügt, wenn die Gewalt aus anderen Gründen angewendet worden ist (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95
    Auch ist bei der Gesamtstrafenbildung der enge zeitliche und situative Zusammenhang beider Taten zu berücksichtigen (BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
  • BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94

    Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02

    Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches

    Eine derartige finale Verknüpfung der vorausgegangenen körperlichen Einwirkung könnte als fortwirkende Gewalt zum einen das Merkmal der Drohung (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) erfüllen (std. Rspr., vgl. nur BGH NStZ-RR 1996, 203; BGHR StGB § 178 Abs. 1 Drohung 1; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8; BGH, Beschluß vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zu dieser Tat gehört deshalb das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Beschluss vom 7. November 1995 - 4 StR 608/95, NStZ-RR 1996, 203 mwN).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 113/95

    Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einem

    Der Begriff der Tat im verfahrensrechtlichen Sinne umfaßt den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zur Tat als Prozeßgegenstand gehört dabei nicht nur der Geschehensablauf, der dem Angeklagten in der Anklage zur Last gelegt worden ist, sondern darüberhinaus dessen gesamtes Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BGHSt 32, 215, 216 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 7. November 1995 - 4 StR 608/95).
  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08

    Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung

    Zwar muss das Gericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden; dabei muss aber stets die Identität der Tat gewahrt bleiben (BGH NStZ-RR 1996, 203).
  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 389/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Beischlaf zwischen Verwandten

    Bei sämtlichen angeklagten und abgeurteilten Vorfällen handelt es sich um eigenständige Taten im prozessualen Sinne (§ 264 StPO) und nicht etwa um Teile desselben geschichtlichen Vorganges (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 203).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Beteiligten, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 1995 - 4 StR 608/95, NStZ-RR 1996, 203 mwN).
  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 314/11

    Eröffnungsbeschluss; Anklagegrundsatz; Einstellung des Verfahrens; prozessualer

    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zu dieser Tat gehört deshalb das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Beschluss vom 7. November 1995 - 4 StR 608/95, NStZ-RR 1996, 203 mwN).
  • OLG Naumburg, 01.06.2011 - 2 Ws (Reh) 112/11

    DDR-Unrechtsbereinigung: Teilweise Rehabilitierung bei strafrechtlicher

    § 12 Abs. 2 Nr. 2 StrRehaG spricht in diesem Sinne auch nicht von Taten, wie beispielsweise § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO nahe legen würde, sondern vom Vorwurf, der eher auf die Tat im prozessualen Sinne und damit auf den der Verurteilung zugrunde liegenden geschichtlichen Vorgang hinweist, der sich aus mehreren, den gesetzlichen Tatbestand erfüllenden strafbaren Handlungen des Verurteilten zusammen setzen kann (vgl. zum prozessualen Tatbegriff BGH NStZ-RR 1996, 203; 2003, 82; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 79 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95   

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https://dejure.org/1995,3846
BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95 (https://dejure.org/1995,3846)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1995 - 1 StR 454/95 (https://dejure.org/1995,3846)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 454/95 (https://dejure.org/1995,3846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafausspruch - Getroffene Feststellungen zum Schuldumfang - Widerspruch - Revisionsgericht - Früheres Urteil - Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    StPO § 353, § 354

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95
    Dagegen dürfen die vom neuen Tatrichter getroffenen Feststellungen zum Schuldumfang nicht in Widerspruch zu den Feststellungen zum Schuldumfang stehen, die dem vom Revisionsgericht im Schuldspruch bestätigten früheren Urteil zugrundeliegen (vgl. BGHSt 28, 119, 121; 30, 340, 342 f.).
  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95
    Dagegen dürfen die vom neuen Tatrichter getroffenen Feststellungen zum Schuldumfang nicht in Widerspruch zu den Feststellungen zum Schuldumfang stehen, die dem vom Revisionsgericht im Schuldspruch bestätigten früheren Urteil zugrundeliegen (vgl. BGHSt 28, 119, 121; 30, 340, 342 f.).
  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94

    Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung

    Auszug aus BGH, 31.10.1995 - 1 StR 454/95
    Aufgrund des Urteils des Landgerichts vom 9. Dezember 1993 in Verbindung mit dem Senatsurteil vom 7. Juni 1994 (1 StR 279/94) sind die Angeklagten L. und D. des versuchten Mordes in Tateinheit mit Anstiftung zu schwerem Raub und zu räuberischem Angriff auf Kraftfahrer schuldig gesprochen.
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Insoweit darf der neue Tatrichter keine neuen, den bisherigen widersprechende Feststellungen treffen und seiner Entscheidung zugrunde legen (BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 454/95, NStZ-RR 1996, 203; vom 21. Oktober 1987 - 2 StR 345/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 4 und vom 21. Mai 1987 - 2 StR 166/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 2).

    Eine vom ersten Urteil abweichende Beurteilung der Voraussetzungen des § 21 StGB würde das Tatgeschehen nicht im Sinne eines anderen geschichtlichen Vorgangs umschreiben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NJW 2006, 3794; Beschlüsse vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, StV 1999, 417 und vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 454/95, NStZ-RR 1996, 203).

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Diese dürfen allerdings nicht im Widerspruch zu den bestehen bleibenden Feststellungen stehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 454/95, NStZ-RR 1996, 203, 204).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

    Der geschichtliche Vorgang, der dem Schuldspruch zugrunde liegt, bildet ein geschlossenes Ganzes, aus dem nicht Einzelteile heraus gegriffen und zum Gegenstand neuer, abweichender Feststellungen gemacht werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78; Urteile vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, NJW 1982, 1295 f. und vom 24. September 1987 - 4 StR 413/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 3; Beschlüsse vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 454/95, NStZ-RR 1996, 203, 204; vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, NStZ 1999, 259, 260 und vom 16. Mai 2002 - 3 StR 124/02, bei Becker NStZ-RR 2003, 97, 101, juris Rn. 3 f.; Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2002 - 2 Ss 21/02

    Ablehnung des Fahrerlaubnisentzuges; Berufungsbeschränkung; Urteilsrechtskraft;

    Hierzu gehören auch Feststellungen zum Schuldumfang (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 203, 304; 1997, 45).

    Gleichwohl getroffene, den Feststellungen des Erstgerichts zuwiderlaufende Feststellungen dürfen ebenfalls der Strafzumessung nicht zugrundegelegt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 203, 204; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1997, 45).

    Ob der neue Tatrichter sich an die Bindungswirkung des Schuldspruchs gehalten hat, ist vom Revisionsgericht von Amts wegen auf eine zulässige Revision auch ohne besondere Rüge zu überprüfen (vgl. Loewe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 34 zu § 353; BGHSt 7, 283, 286; NStZ-RR 1996, 203, 204).

  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Von ihm getroffene Feststellungen zum Schuldumfang dürfen zu den diesbezüglichen Feststellungen des Erstgerichts nicht in Widerspruch stehen (vgl. BGHSt 28, 119 = NJW 1979, 54; BGHSt 30, 340 = NJW 1982, 1295; BGH, NStZ-RR 1996, 203, 204; Senat, NStZ-RR 1996, 309, 310, jeweils m.w.N.).

    Gleichwohl getroffene, den Feststellungen des Erstgerichts zuwiderlaufende Feststellungen des Berufungsgerichts dürfen jedenfalls seiner Strafzumessung nicht zugrunde gelegt werden (BGH, NStZ-RR 1996, 203, 204; Senat, a.a.O.; Paul in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 318 Rn. 9 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96

    Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen

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