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   BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/95   

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BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/95 (https://dejure.org/1996,11196)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1996 - 4 StR 80/95 (https://dejure.org/1996,11196)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1996 - 4 StR 80/95 (https://dejure.org/1996,11196)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbindungsbeschluß - Sachliche Zuständigkeit betreffend - Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts - Bewertungseinheit - Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerlaubte Einfuhr - Keine rechtlich selbständige Bedeutung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 232
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.12.2005 - 4 StR 426/05

    Verbindungsbeschluss nur durch Entscheidung eines gemeinschaftlichen oberen

    Dieser Mangel ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 232 m.w.N.).

    Da es mithin an einer Entscheidung des für die Verbindung zuständigen Gerichts fehlt, ist das zum Amtsgericht Herne-Wanne angeklagte Verfahren dort rechtshängig geblieben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00); an dieses verweist der Senat die Sache in entsprechender Anwendung des § 355 StPO zurück (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 232).

  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 248/16

    Urteilsbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil); Strafzumessung

    Soweit das Landgericht den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln auch in den Fällen II. 4, 8, 10 und 12 der Urteilsgründe verurteilt hat, in denen nach den Feststellungen die Grenze zur nicht geringen Menge nicht überschritten worden ist, kann die tateinheitliche Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln nicht bestehen bleiben; die Tathandlung der Einfuhr geht hier als unselbständiger Teilakt im Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf (vgl. nur Senatsbeschluss vom 16. April 1996 - 4 StR 80/95, NStZ-RR 1996, 232, 233).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 121/22

    Verbindung von Strafsachen (örtliche und sachliche Zuständigkeit; Vereinbarung

    Das Verfahren ist daher entsprechend § 355 StPO, soweit es Fall II. 4. der Urteilsgründe betrifft, an das weiterhin zuständige Amtsgericht Geilenkirchen zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1995 - 2 StR 74/95, BGHR StPO § 4 Verbindung 9; vom 16. April 1996 - 4 StR 80/95, - NStZ-RR 1996, 232; vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 426/05, juris Rn. 4; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, NStZ-RR 2013, 378).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17

    Einbeziehungsbeschluss (Voraussetzung der vorherigen Verlesung der

    Dieser Mangel ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 426/05, NStZ-RR 2006, 85 und vom 16. April 1996 - 4 StR 80/95, NStZ-RR 1996, 232 mwN).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 285/01

    Verbindungsbeschluß (Unwirksamkeit bezüglich sachlicher Zuständigkeit);

    Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BGH NStZ; 1996, 47 = BGHR StPO § 4 Verbindung 9; 2000, 435; NStZ-RR 1996, 232 f.; 1997, 170 f. = BGHR StPO § 4 Verbindung 12; BGH, Beschluß vom 9. Mai 2000 - 4 StR 105/00 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 105/00

    Unwirksamer Verbindungsbeschluß nach § 13 Abs. 2 StPO wegen Unzuständigkeit des

    Dieser Mangel ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 232 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2013 - 2 ARs 217/13

    Verfahrensverbindung (sachlicher Zusammenhang); unwirksamer Verbindungsbeschluss

    Betrifft die Verbindung - wie vorliegend -, nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit, kann sie nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts gemäß § 4 Abs. 2 StPO herbeigeführt werden (BGH NStZ-RR 1996, 232).
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