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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.03.1996 - 2 Ws 26/96   

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https://dejure.org/1996,5773
OLG Stuttgart, 06.03.1996 - 2 Ws 26/96 (https://dejure.org/1996,5773)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.03.1996 - 2 Ws 26/96 (https://dejure.org/1996,5773)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. März 1996 - 2 Ws 26/96 (https://dejure.org/1996,5773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Sache an die Generalstaatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 171, 172

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 239
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.08.1987 - 1 Ws 656/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.1996 - 2 Ws 26/96
    Da der Senat somit noch nicht mit dem Verfahren befaßt ist, ist er auch noch nicht gehalten, die förmlichen Voraussetzungen eines zulässigen Klageerzwingungsantrags, hier die Wahrung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO , zu prüfen und, falls die Frist versäumt ist, über eine Wiedereinsetzung in diese zu entscheiden (so zutreffend OLG Hamm, NStZ 1990, 450 ; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 431; ebenso wohl der 1. Strafsenat des OLG Stuttgart, 1 Ws 216/95).
  • OLG Stuttgart, 13.12.1995 - 1 Ws 216/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.1996 - 2 Ws 26/96
    Da der Senat somit noch nicht mit dem Verfahren befaßt ist, ist er auch noch nicht gehalten, die förmlichen Voraussetzungen eines zulässigen Klageerzwingungsantrags, hier die Wahrung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO , zu prüfen und, falls die Frist versäumt ist, über eine Wiedereinsetzung in diese zu entscheiden (so zutreffend OLG Hamm, NStZ 1990, 450 ; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 431; ebenso wohl der 1. Strafsenat des OLG Stuttgart, 1 Ws 216/95).
  • OLG Hamm, 24.04.1990 - 3 Ws 701/89

    Anforderungen an die inhaltlichen Voraussetzungen eines Klageerzwingungsantrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.03.1996 - 2 Ws 26/96
    Da der Senat somit noch nicht mit dem Verfahren befaßt ist, ist er auch noch nicht gehalten, die förmlichen Voraussetzungen eines zulässigen Klageerzwingungsantrags, hier die Wahrung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO , zu prüfen und, falls die Frist versäumt ist, über eine Wiedereinsetzung in diese zu entscheiden (so zutreffend OLG Hamm, NStZ 1990, 450 ; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 431; ebenso wohl der 1. Strafsenat des OLG Stuttgart, 1 Ws 216/95).
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Rechtsprechung
   LG Gera, 20.05.1996 - 5 Qs 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5835
LG Gera, 20.05.1996 - 5 Qs 4/96 (https://dejure.org/1996,5835)
LG Gera, Entscheidung vom 20.05.1996 - 5 Qs 4/96 (https://dejure.org/1996,5835)
LG Gera, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 5 Qs 4/96 (https://dejure.org/1996,5835)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1173
  • NStZ-RR 1996, 239
  • StV 1997, 293
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 13.04.2015 - 2 Ws 126/15

    Untersuchungshaft: Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei bereits sechsmonatiger

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob das Landgericht in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung nach § 30 Abs. 2 GVG für den Erlass des Haftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO zuständig war (zum Streitstand vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, 57. Aufl. 2014, § 230 StPO, Rn. 24; KK-StPO/Gmel, 7. Aufl. 2013, § 230 StPO, Rn. 17; SK-StPO/Deiters, Bd. IV, 5. Aufl. 2015, § 230 StPO, Rn 25; OLG Schleswig, SchlHA 2013, 316; LG Zweibrücken, Beschluss vom 20.11.1997, 1 Qs 147/97, NStZ-RR 1998, 112; LG Gera, Beschluss vom 20.5.1996, 5 Qs 4/96, NStZ-RR 1996, 239; OLG Köln, Beschluss vom 29.06.2004, 2 Ws 328/04).
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