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   OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96   

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OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96 (https://dejure.org/1996,5150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.1996 - 1 Ws 277/96 (https://dejure.org/1996,5150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 1 Ws 277/96 (https://dejure.org/1996,5150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 275
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (BGH StV 1995, 113, 114; BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1992, 553 , Senatsurteile vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 , und vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 - 22/95 I).

    Insoweit reicht es aus, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (BGH StV 1995, 113, 114; BGHSt 40, 44, 46).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.1995 - 5 Ss 55/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (BGH StV 1995, 113, 114; BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1992, 553 , Senatsurteile vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 , und vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 - 22/95 I).

    Anerkannt ist, daß die Schilderung umso konkreter sein muß, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, daß der Angeschuldigte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4.7; OLG Düsseldorf, StV 1996, 199, 200; Senatsurteil vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 22/95 1).

  • OLG Düsseldorf, 26.04.1994 - 5 Ss 87/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (BGH StV 1995, 113, 114; BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1992, 553 , Senatsurteile vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 , und vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 - 22/95 I).

    Vielmehr liegen solche Mängel nur vor, wenn - auch nach Heranziehung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen - unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1992, 553 ; 1985, 464, 465; 1982, 133; Senatsurteil vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 ).

  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 272/92

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Fortgesetzter sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (BGH StV 1995, 113, 114; BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1992, 553 , Senatsurteile vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 , und vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 - 22/95 I).

    Vielmehr liegen solche Mängel nur vor, wenn - auch nach Heranziehung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen - unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1992, 553 ; 1985, 464, 465; 1982, 133; Senatsurteil vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 ).

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Fehlt es hieran, so ist die Anklage unwirksam (BGH StV 1995, 113, 114; BGHSt 40, 44, 45; BGH NStZ 1992, 553 , Senatsurteile vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 , und vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 - 22/95 I).

    Insoweit reicht es aus, daß in der Anklage das Tatopfer, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung, ein bestimmter Tatzeitraum und die (Höchst-)Zahl der vorgeworfenen Straftaten, die Gegenstand des Verfahrens sein sollen, mitgeteilt werden (BGH StV 1995, 113, 114; BGHSt 40, 44, 46).

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Anerkannt ist, daß die Schilderung umso konkreter sein muß, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, daß der Angeschuldigte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4.7; OLG Düsseldorf, StV 1996, 199, 200; Senatsurteil vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 22/95 1).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1996 - 2 Ws 380/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Anerkannt ist, daß die Schilderung umso konkreter sein muß, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, daß der Angeschuldigte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4.7; OLG Düsseldorf, StV 1996, 199, 200; Senatsurteil vom 19. Mai 1995 - 5 Ss 55/95 22/95 1).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 1 Ws 277/96
    Vielmehr liegen solche Mängel nur vor, wenn - auch nach Heranziehung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen - unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (BGH NStZ 1992, 553 ; 1985, 464, 465; 1982, 133; Senatsurteil vom 26. April 1994, wistra 1994, 318 ).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

    So genügt es grundsätzlich nicht, den Tatzeitraum nach Beginn und Ende einzugrenzen, die in allen Fällen gleichartige Begehungsweise allgemein zu schildern und dabei den betrügerisch herbeigeführten Gesamtschaden zu beziffern (vgl. BGH NStZ 1986, 275, 276; vgl. aber auch OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1996, 275, 276).
  • OLG Hamburg, 29.04.2010 - 2-30/09

    Gewaltschutz: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Schutzanordnung

    Je größer die Möglichkeit ist, der Täter habe verwechselbare weitere Taten begangen, desto konkreter muss die Tatschilderung erfolgen, um der Umgrenzungsfunktion der Anklage zu genügen (vgl. BGHSt 10, 137, 140; OLG Hamm in wistra 2001, 236, 237; OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1996, 275, 276; siehe auch Senatsbeschluss vom 23. Juli 2003, Az: II - 74/03, zu Serientätern).
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