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BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafaussetzung - Besondere Schwere der Schuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 321
- StV 1996, 662
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86
Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung
Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95
Die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist weder nötig noch möglich (BGH StV 1994, 151; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2). - BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95
Sie dient nicht der Bemessung der Sanktion, sondern der Vorbereitung einer Entscheidung über die Aussetzung ihrer weiteren Vollstreckung (BGHSt 40, 360, 366).
- BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00
Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der …
Die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist weder nötig noch möglich (BGH NStZ-RR 1996, 321). - BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04
Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität; …
Denn der Tatrichter ist nicht gehalten, sämtliche Strafzumessungsgesichtspunkte im Einzelnen auszuführen (…vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2; BGH StV 1996, 662). - BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96
Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere
Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. auch BGHSt 41, 57, 62 = NStZ 1995, 493, 494; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 5 StR 501/95).