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   BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95   

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https://dejure.org/1996,3664
BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95 (https://dejure.org/1996,3664)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - 5 StR 501/95 (https://dejure.org/1996,3664)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 5 StR 501/95 (https://dejure.org/1996,3664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 321
  • StV 1996, 662
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 616/86

    Revision zur Überprüfung einer Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95
    Die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist weder nötig noch möglich (BGH StV 1994, 151; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 5 StR 501/95
    Sie dient nicht der Bemessung der Sanktion, sondern der Vorbereitung einer Entscheidung über die Aussetzung ihrer weiteren Vollstreckung (BGHSt 40, 360, 366).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der

    Die Darlegung sämtlicher Erwägungen ist weder nötig noch möglich (BGH NStZ-RR 1996, 321).
  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 87/04

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung (beschränkte Revisibilität;

    Denn der Tatrichter ist nicht gehalten, sämtliche Strafzumessungsgesichtspunkte im Einzelnen auszuführen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2; BGH StV 1996, 662).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 11/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer besonderen Schuldschwere

    Es hat nur zu prüfen, ob der Tatrichter alle maßgeblichen Umstände bedacht und rechtsfehlerfrei abgewogen hat; es ist aber gehindert, seine eigene Wertung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. auch BGHSt 41, 57, 62 = NStZ 1995, 493, 494; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 5 StR 501/95).
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