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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95   

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BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95 (https://dejure.org/1996,2871)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1996 - 1 StR 728/95 (https://dejure.org/1996,2871)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 1 StR 728/95 (https://dejure.org/1996,2871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 374
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95
    Unter diesen Umständen ist die Zusage, den geplanten Gehilfenbeitrag zu leisten, eine Beihilfehandlung (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8).
  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95
    Schließlich steht der Annahme von Beihilfe auch nicht entgegen, daß die Betäubungsmittel zum Zeitpunkt der Tat bereits polizeilich sichergestellt waren (BGH NJW 1994, 2162).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    So hat der Bundesgerichtshof in seltenen Fällen versuchtes Handeltreiben angenommen oder für möglich erachtet, nämlich im Fall fehlgeschlagener Bemühungen, als Rauschgiftkurier zu agieren (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1; vgl. auch BGHR BtMG § 29 Beihilfe 2), und im Fall der Geldübergabe zur Durchführung eines gescheiterten Rauschgiftgeschäfts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Durch die Tatbegehung auf Initiative eines Verdeckten Ermittlers, unterscheidet sich die Sachverhaltsgestaltung hier ganz wesentlich auch von einer weiteren Entscheidung des 1. Strafsenats vom 9. Juli 1996 (BGHR BtMG § 29 Beihilfe 2).
  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Seine Feststellungen dürfen sich aber nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, sei es auch schwerwiegenden Verdacht begründen (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95; w. Nachw. b. Hürxthal in KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 41).
  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 245/00

    Versuchte gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Sukzessive Mittäterschaft und Beihilfe

    Zwar können im Falle des Schmuggels Unterstützungshandlungen grundsätzlich auch noch im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung Beihilfe (BGHSt 6, 248; BGH NStZ-RR 1996, 374) oder mittäterschaftliches Handeln darstellen, wenn sie die erfolgreiche Beendigung des Schmuggels fördern sollen (BGHSt 4, 132, 133; vgl. auch Kohlmann, Steuerstrafrecht 7. Aufl. § 369 AO Rdn. 57 ff. m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    In derartigen Fällen ist die Zusage, den geplanten Gehilfenbeitrag zu leisten, in der Regel geeignet, den Haupttäter in seinem Tatentschluß zu bestärken und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit zu geben (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8, BGH NStZ-RR 1996, 374).
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren

    Denn es genügt, dass er dadurch das Handeltreiben der Lieferungsempfänger zumindest erleichtert hat, während es unerheblich ist, dass sein Tun infolge der Sicherstellung des Betäubungsmittels von vornherein nicht erfolgreich sein konnte (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGH NStZ-RR 1996, 374).
  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 390/22

    Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln trotz erfolgter

    Da es für die Strafbarkeit des Haupttäters beim Handeltreiben aber nicht auf den tatsächlichen Umsatzerfolg ankommt, sondern allein auf das hierauf abzielende Verhalten, muss ein Gehilfe auch nur dessen auf den Erfolg abzielendes Verhalten unterstützen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, NStZ 2010, 522; vom 26. April 1994 - 1 StR 87/94, NJW 1994, 2162; Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276 und vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95, NStZ-RR 1996, 374).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Der Vorwurf täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist ebenfalls nicht belegt: Täterschaftliches Handeltreiben erfordert Eigennutz (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 34, 124, 125 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]/126; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 411/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Die Verurteilung des Angeklagten kann danach keinen Bestand haben, ohne dass es noch darauf ankäme, ob das Verhalten des Angeklagten - hiergegen bestehen erhebliche Bedenken - nach Sicherstellung der Betäubungsmittel überhaupt noch als vollendete Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten sein kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07 Rn. 12 ff.; aA Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08 und vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95 Rn. 12 mwN; offengelassen im Beschluss vom 27. Juni 2017 - 3 StR 218/17).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.1996 - 5 StR 231/96   

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https://dejure.org/1996,4611
BGH, 17.06.1996 - 5 StR 231/96 (https://dejure.org/1996,4611)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1996 - 5 StR 231/96 (https://dejure.org/1996,4611)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1996 - 5 StR 231/96 (https://dejure.org/1996,4611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86

    Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit

    Auszug aus BGH, 17.06.1996 - 5 StR 231/96
    Zu einer etwaigen Strafaussetzung zur Bewährung weist der Senat auf die ständige Rechtsprechung zu § 56 Abs. 2 StGB hin (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 6, 7; BGH, Beschluß vom 18. April 1996 - 4 StR 151/96 -).
  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 151/96

    Versagung der Aussetzung der Vollstreckung einer Strafe zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 17.06.1996 - 5 StR 231/96
    Zu einer etwaigen Strafaussetzung zur Bewährung weist der Senat auf die ständige Rechtsprechung zu § 56 Abs. 2 StGB hin (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 6, 7; BGH, Beschluß vom 18. April 1996 - 4 StR 151/96 -).
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