Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 09.07.1995

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   BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95   

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BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95 (https://dejure.org/1995,1681)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1995 - 2 StR 281/95 (https://dejure.org/1995,1681)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 2 StR 281/95 (https://dejure.org/1995,1681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde Therapiebereitschaft - Therapie - Erfolg - Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 85
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95
    Daran ändert es nichts, daß allein der Angeklagte Revision eingelegt hatte (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95
    Das gilt auch bei Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a. (NStZ 1994, 578), nach der die Unterbringung nur noch dann angeordnet werden darf, wenn eine "hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Süchtigen zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren".
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95
    Der Beschwerdeführer hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGH NStZ-RR 2000, 299, 300; 1996, 355, 356; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Andererseits bedarf es in solchen Fällen der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 06.05.2008 - 4 StR 20/08

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem

    In der neuen Hauptverhandlung werden daher durch die - sachverständig beratene - Strafkammer auch Feststellungen zur Frage der hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Unterbringungsanordnung zu treffen sein (vgl. hierzu BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7, 8).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Doch mußte der Tatrichter nachvollziehbar dartun, daß auch mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen ist (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1995 - 2 StR 281/95).
  • BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Anordnung einer Unterbringung des Angeklagten in

    Auf die Frage, ob nicht mit therapeutischen Bemühungen eine positive Beeinflussung des Angeklagten zu erreichen wäre (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7), ist das Landgericht jedoch nicht eingegangen.
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

    Soweit das Landgericht - dem Sachverständigen folgend - eine Therapierbarkeit des Angeklagten 'derzeit' für ausgeschlossen hält, lassen die Urteilsgründe besorgen, dass es nicht geprüft hat, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 64 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05

    Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit);

    Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller insoweit maßgeblichen Umstände (dazu BGH NStZ-RR 1997, 34; 1996, 85; 1996, 163) beurteilen.
  • BGH, 23.10.1996 - 4 StR 473/96

    Ablehnung einer Unterbringung wegen mangelnder Aussicht eines Behandlungserfolges

    Der Angeklagte ist insbesondere nicht therapieunwillig, was unter Umständen ein Indiz dafür sein kann, daß eine Entwohnungsbehandlung keine Erfolgsaussichten hat (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 208/00

    Schwere räuberische Erpressung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges; Sich

    Allein der Umstand, daß er den Bitten seiner Eltern, sich einer Therapie zu unterziehen, nur halbherzig Folge leistete und sich nach einer Entgiftung alsbald wieder dem Drogenkonsum zuwandte, genügt hierfür nicht (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 85; 163; 1998, 70; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1999 - 4 StR 697/98).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00

    Feststellungsvoraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Für die Annahme der Aussichtslosigkeit im Hinblick auf die problematische "psychische Disposition" des Angeklagten bedarf es aber der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Mitteln eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR § 64 StGB Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99).
  • BGH, 04.04.2000 - 5 StR 94/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet, Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidung - Anordnung - Therapie - Zustimmung des

  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 492/98

    Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Reformatio in

  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 430/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Unzureichende Sprachkenntnisse;

  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98

    Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB)

  • BGH, 27.08.1997 - 2 StR 406/97

    Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94   

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https://dejure.org/1995,6010
OLG Frankfurt, 09.07.1995 - 3 Ss 164/94 (https://dejure.org/1995,6010)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.1995 - 3 Ss 164/94 (https://dejure.org/1995,6010)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 1995 - 3 Ss 164/94 (https://dejure.org/1995,6010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 85
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14

    Trunkenheit im Verkehr: Beweiswürdigung hinsichtlich des bedingten Vorsatzes;

    Einschlägige Vorverurteilungen können - gegebenenfalls neben weiteren Umständen - Anlass zur Annahme vorsätzlicher Tatbegehung geben (vgl. OLG Celle NZV 1996, 204; StraFo 1998, 278; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 85).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Dabei kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, zwar aus einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung und der damit verbundenen Warnwirkung je nach den Umständen des Einzelfalles auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.1995 - 3 Ss 164/94, NStZ-RR 1996, 85; Fischer aaO Rn. 46).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

     Dabei kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, zwar aus einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung und der damit verbundenen Warnwirkung je nach den Umständen des Einzelfalles auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.07.1995 - 3 Ss 164/94, NStZ-RR 1996, 85; Fischer aaO Rn. 46).
  • OLG Koblenz, 27.02.2008 - 2 Ss 23/08

    Anforderungen an den Nachweis des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Nimmt aber die Fähigkeit des Täters, seine Fahruntüchtigkeit aufgrund der Trinkmenge richtig einzuschätzen, mit zeitlicher Entfernung zum Trinkende ab, bedarf die Annahme des Vorsatzes auch bei einer über dem Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholkonzentration um so sorgfältigerer Prüfung und Begründung (vgl. OLG Zweibrücken in VRS 66, 136, 137; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 1996, 85, 86).
  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

    Der Senat geht daher in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei einem Wert von 2, 5 Promille nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit - die bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 Promille, bei schwerwiegenden Gewalttaten ab 2, 2 Promille zu prüfen ist -, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen ist (BayObLGSt 1974, 46/48; Senatsbeschluss vom 20.2.2003 - 1St RR 10/03; OLG Frankfurt a. Main NStZ-RR 1996, 85).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Bei einem derartigen Wert ist aber nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen (BGH VRS 50, 358; BayObLGSt 1974, 46/48; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1996, 85).
  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
    Zwar hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt, daß auch aus der von einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung ausgehenden Warnwirkung auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden kann (vgl. Senatsurteil NZV 1996, 204, 205; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 85, 86; OLG Koblenz NZV 1993, 444, 445; OLG Karlsruhe NZV 1993, 117, 118).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Dann ist jedenfalls beim Vorliegen von psychophysischen Auffälligkeiten nicht nur die Frage der verminderten Schuldfähigkeit, sondern auch die Frage eines Ausschlusses der Schuldfähigkeit zu prüfen (BayObLG, Beschluss vom 2. November 2004 - 1 StRR 109/04 -, juris Rn. 15 zu einem Wert von 2, 5 Promille; BayObLG, Beschluss vom 6. März 2003 - 1 StRR 13/03 -, juris Rn. 16 zu einem Wert von 2, 64 Promille; BayObLG, Beschluss vom 14. September 2000 - 5 StRR 154/00 -, juris Rn. 10 f. zu einem Wert von 2, 73 Promille; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 1995 - 3 Ss 164/94 -, juris zu einem Wert von 2, 5 Promille).
  • OLG Rostock, 22.03.2001 - 1 Ss 244/00

    Alkohol und Schuldfähigkeit

    Denn nach neuerer Rechtsprechung der Obergerichte erfordert eine (ggf. durch Rückrechnung ermittelte) Blutalkoholkonzentration über 2, 5 mg/g nicht nur die Erörterung der Frage einer verminderten, sondern auch die einer möglicherweise aufgehobenen Schuldfähigkeit, da bei Überschreiten dieses Schwellenwertes eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Auseinandersetzung mit dieser Frage erforderlich ist (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 85 [86] m. w. N.).
  • LG Meiningen, 08.03.2010 - 2 Qs 74/10

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der

    Bei Überschreiten dieses Schwellenwertes ist deshalb eine nachprüfbare Auseinandersetzung mit der Frage der Schuldfähigkeit zwingend erforderlich ( OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 85 m.w.N.) .
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