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LG Koblenz, 30.10.1996 - 2103 Js 48.515/94 - 8 Ns |
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LG Koblenz, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 2103 Js 48.515/94 - 8 Ns (https://dejure.org/1996,6952)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1997, 280
- NStZ-RR 1997, 104
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10
Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen …
Bezüglich der Erregung des Ärgernisses muss der Täter jedoch in der Absicht handeln, Ärgernis zu erregen, d.h. es muss ihm entweder gerade darauf ankommen, dass er Ärgernis erregt, oder er muss wissen , also als sicher voraussehen , dass dies geschieht, weshalb es auch im Rahmen des § 183 a StGB nicht ausreichend ist, wenn der Täter die Möglichkeit des Zusehens durch andere lediglich in Kauf nimmt (… Fischer § 183 a Rn. 6;… Schönke/Schröder- Perron/Eisele § 183 a Rn. 6;… MüKo/ Hörnle § 183 a Rn. 9 und LK- Laufhütte/Roggenbuck § 183 a Rn. 6 unter Hinweis auf BTDrucks. VI/3521 S. 57; vgl. auch LG Koblenz NStZ-RR 1997, 104 f.). - AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 61/11
Bespritzen mit Sperma als Körperverletzung
Für eine den eigentlichen Anwendungsbereich des § 183 Abs. 3 und 4 StGB erweiternde Auslegung besteht kein Raum, da sich der Angeklagte auch nicht gemäß § 183 a StGB schuldig gemacht hat (vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit dort LG Koblenz NStZ-RR 1997, 104, 105;… Fischer, a. a. O., § 183 a Rdn. 7).