Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95   

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OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95 (https://dejure.org/1995,4086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95 (https://dejure.org/1995,4086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 3 Ss OWi 848/95 (https://dejure.org/1995,4086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 116 (Ls.)
  • NZV 1997, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 08.02.1995 - 1 Ss (B) 192/94

    Verjährung der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Unterbrechung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
    Ein mittels einer EDV-Anlage erstellter Bußgeldbescheid muß aber in jedem Fall auf einem erkennbaren und nachprüfbaren Willensakt der Bußgeldbehörde beruhen (OLG Naumburg NZV 1995, 410 ; OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; Göhler a.a.0.

    Nur eine willensgetragene Tätigkeit der Verwaltungsbehörde, nicht aber allein eine technische Anlage ist dementsprechend befugt, einen Hoheitsakt - wie z.B. einen Bußgeldbescheid - zu erlassen (OLG Naumburg, NZV 1995, Seite 410 ).

  • OLG Frankfurt, 03.11.1975 - 1 Ws (B) 189/75

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid; Elektronische

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
    Die Unwirksamkeit folgt allerdings - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht schon daraus, daß der Bußgeldbescheid durch einen Computer erstellt und nicht von einem Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet worden ist, da er auch in dieser Form den Mindestvoraussetzungen des § 66 OWiG genügt (vgl. dazu OLG Hamm Beschluß vom 20. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1102/94; OLG Frankfurt NJW 1976, 337 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 600 ; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 66 Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1988 - 5 Ss OWi 280/88
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
    Die Unwirksamkeit folgt allerdings - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht schon daraus, daß der Bußgeldbescheid durch einen Computer erstellt und nicht von einem Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet worden ist, da er auch in dieser Form den Mindestvoraussetzungen des § 66 OWiG genügt (vgl. dazu OLG Hamm Beschluß vom 20. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1102/94; OLG Frankfurt NJW 1976, 337 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 600 ; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 66 Rn. 31).
  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
    Zwar ist gem. § 80 Abs. 5 OWiG das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen im Zulassungsverfahren in der Regel unbeachtlich; es sei denn, es ist geboten, gerade zur Erörterung dieser Frage die Rechtsbeschwerde zuzulassen, um dazu ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. BGHSt 36, 59 ; OLG Hamm NStZ 1988, 137; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 80 Rn. 24).
  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
    Die Unwirksamkeit folgt allerdings - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - nicht schon daraus, daß der Bußgeldbescheid durch einen Computer erstellt und nicht von einem Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet worden ist, da er auch in dieser Form den Mindestvoraussetzungen des § 66 OWiG genügt (vgl. dazu OLG Hamm Beschluß vom 20. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1102/94; OLG Frankfurt NJW 1976, 337 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 600 ; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 66 Rn. 31).
  • OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
    Zwar ist gem. § 80 Abs. 5 OWiG das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen im Zulassungsverfahren in der Regel unbeachtlich; es sei denn, es ist geboten, gerade zur Erörterung dieser Frage die Rechtsbeschwerde zuzulassen, um dazu ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. BGHSt 36, 59 ; OLG Hamm NStZ 1988, 137; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 80 Rn. 24).
  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 99/97

    Erlass des Bußgeldbescheides durch Computer, Entscheidung durch Sachbearbeiter,

    Ein Bußgeldbescheid ist nämlich nicht schon deshalb unwirksam, weil er durch einen Computer erstellt und nicht durch einen Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet worden ist, da der Bußgeldbescheid auch in dieser Form den Mindestanforderungen des § 66 OWiG genügt (vgl. OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Senat, Beschlüsse vom 24.10.1995 - 3 Ss Owi 848/95 - und vom 02.10.1996 - 3 Ss Owi 1063/96 - OLG Naumburg, NZV 1995, 410; OLG Dresden, NZV 1996, 42; OLG Brandenburg, DAR 1996, 105).
  • KG, 02.07.1999 - 3 Ws (B) 292/99

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Aus der von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidung des OLG Hamm vom 24. Oktober 1995 (VRS 92, 218 ff.) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 3 Ss OWi 70/97

    Erlass des Bußgeldbescheides durch Computer, EDV, Einstellung, Wirksamkeit,

    Die EDV-Anlage vermag dagegen keinen wirksamen Bußgeldbescheid zu erlassen (vgl. BGH NJW 1997, 1380 m.w.N.; ebenso Senatsbeschlüsse vom 24.10.1995, veröffentlicht in NZV 1997, 196, und vom 13.05.1997 - 3 Ss OWi 66/97; OLG Hamm NJW 1995, 2937).
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ss OWi 1063/96

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Betroffenen, Sachrüge gegen das

    Dieser ist nämlich nicht schon deshalb unwirksam, weil er durch einen Computer erstellt und nicht durch einen Sachbearbeiter eigenhändig unterzeichnet worden ist, da der Bußgeldbescheid auch in dieser Form den Mindestanforderungen des § 66 OWiG genügt (OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Senat, Beschluss vom 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95; OLG Naumburg, NZV 1995, 410; OLG Dresden, NZV 1996, 42; OLG Brandenburg, DAR 1996, 105).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.11.1996 - 1 Ws 782/96   

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https://dejure.org/1996,5782
OLG Düsseldorf, 25.11.1996 - 1 Ws 782/96 (https://dejure.org/1996,5782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.1996 - 1 Ws 782/96 (https://dejure.org/1996,5782)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 1996 - 1 Ws 782/96 (https://dejure.org/1996,5782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aussetzung der Warenfreigabe durch Zollamt: Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 116
  • BB 1997, 531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1991 - 2 StR 326/91

    Strafprozeßrecht: Rechtzeitigkeit der Revisionsrücknahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.11.1996 - 1 Ws 782/96
    Die Rücknahme des Antrages auf gerichtliche Entscheidung war im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses noch nicht bei dem Amtsgericht eingegangen und damit bis dahin nicht wirksam erklärt worden (vgl. dazu für das Rechtsmittelverfahren: BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 3, Zuständigkeit; für die Entgegennahme; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. 1995, Rdnr. 8 zu § 302, jeweils m.w.N.).
  • FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03

    Keine Zuständigkeit der Finanzgerichte wegen Freigabe der zur Aufhebung der

    Die Rechtsprechung sieht jedoch für die Rechtsverfolgung des von Beschlagnahmen wegen einer Patentverletzung betroffenen Dritten und die Überprüfung der Aussetzung der Überlassung gemäß Art. 7 EG-VO 3295/94 den Zivilrechtsweg für gegeben an (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 88/98, BFHE 191, 155 ; OLG München Beschluss vom 19.03.1997 29 AR 34/96, NJWE-WettbR 1997, 252 ; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.1996 1 Ws 782/96, NStZ-RR 1997, 116 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss (OWi) 305/96 - (OWi) 147/96 I   

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https://dejure.org/1996,6769
OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss (OWi) 305/96 - (OWi) 147/96 I (https://dejure.org/1996,6769)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.1996 - 5 Ss (OWi) 305/96 - (OWi) 147/96 I (https://dejure.org/1996,6769)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - 5 Ss (OWi) 305/96 - (OWi) 147/96 I (https://dejure.org/1996,6769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 116 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss OWi 305/96
    So obliegt es auch nur ihm festzustellen, ob ein Betroffener der auf dem Foto abgebildete Fahrzeugführer ist (BGHSt 29, 18 ).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss OWi 305/96
    Diese Wertung und Würdigung sind - wenn auch beschränkt auf den Maßstab, den die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Gesetze der Logik und die Erfahrungssätze des täglichen Lebens vorgeben - überprüfbar und auch ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung möglich (BGH MDR 1996, 512 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.1995 - 3 Ss 81/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss OWi 305/96
    Das Rechtsmittelgericht kann dann das Lichtbild aus eigener Anschauung würdigen (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rdnr. 10 zu § 267) und ist daher auch in der Lage zu beurteilen, ob es als Grundlage für eine Identifizierung tauglich ist (vgl. OLG Celle VM 1985, 53: OLG Stuttgart VRS 77, 365; OLG Karlsruhe DAR 1995, 337 ).
  • OLG Stuttgart, 08.08.1989 - 1 Ss 492/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss OWi 305/96
    Das Rechtsmittelgericht kann dann das Lichtbild aus eigener Anschauung würdigen (Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rdnr. 10 zu § 267) und ist daher auch in der Lage zu beurteilen, ob es als Grundlage für eine Identifizierung tauglich ist (vgl. OLG Celle VM 1985, 53: OLG Stuttgart VRS 77, 365; OLG Karlsruhe DAR 1995, 337 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Den Urteilsgründen muss aber zweifelsfrei zu entnehmen sein, dass nicht nur der Vorgang der Beweiserhebung beschrieben wird, sondern dass die Abbildungen zu Bestandteilen der Urteilsurkunde gemacht werden sollen (Senat VRS 93 [1997], 178, 180; OLG Hamm aaO).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 5 Ss OWi 199/06

    Zum Täterschaftsbeweis durch Fotobeweis und zur Verjährungsunterbrechung bei

    Den Gründen muss aber eindeutig zu entnehmen sein, dass nicht nur der Vorgang der Beweiserhebung beschrieben, sondern durch die entsprechenden Ausführungen das Foto zum Bestandteil der Urteilsurkunde gemacht werden soll (Senat VRS 93 [1997], 178, 180; OLG Hamm aaO).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 582/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Fahreridentität des

    Den Gründen muss aber eindeutig zu entnehmen sein, dass nicht nur der Vorgang der Beweiserhebung beschrieben, sondern durch die entsprechenden Ausführungen das Foto zum Bestandteil der Urteilsurkunde gemacht werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 93, 178; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - 5 Ss OWi 226/03

    Überprüfbarkeit einer tatrichterlichen Überzeugung bzgl. einer Übereinstimmung

    Den Gründen muss aber eindeutig zu entnehmen sein, dass nicht nur der Vorgang der Beweiserhebung beschrieben, sondern durch die entsprechenden Ausführungen das Foto zum Bestandteil der Urteilsurkunde gemacht werden soll (Senat VRS 93 [1997], 178, 180; OLG Hamm aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.10.1996 - 1 Ss 171/96   

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https://dejure.org/1996,5716
OLG Jena, 30.10.1996 - 1 Ss 171/96 (https://dejure.org/1996,5716)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.10.1996 - 1 Ss 171/96 (https://dejure.org/1996,5716)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 1 Ss 171/96 (https://dejure.org/1996,5716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichung eines gerichtlichen Urteils von der rechtlichen Beurteilung der dem Betroffenen in einem Bußgeldbescheid zur Last gelegten Tat; Bestehen einer Hinweispflicht im Abwesenheitsverfahren bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes; Vorsätzliche Unterschreitung ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 116 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 08.03.1982 - 2 Ss OWi 2407/81
    Auszug aus OLG Jena, 30.10.1996 - 1 Ss 171/96
    Ist im Bußgeldbescheid die Schuldform nicht angegeben, so wird im Regelfall von Fahrlässigkeit auszugehen sein (OLG Hamm, VRS 63, 56); dies gilt vorliegend um so mehr, als gegen den Betroffenen lediglich die Regelgeldbuße angeordnet war und keine besonderen Tatumstände festgestellt wurden.
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