Weitere Entscheidungen unten: AG Altenkirchen, 01.10.1996 | BGH, 09.01.1997

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96   

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BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96 (https://dejure.org/1996,1985)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1996 - 5 StR 505/96 (https://dejure.org/1996,1985)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96 (https://dejure.org/1996,1985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines Gesamtvorrats von Betäubungsmitteln - Gesamtvorrat und Eigenkonsum als Indizien zum Handeltreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a; StPO § 296

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 144
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Regelmäßig wird allerdings allein die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit bei identischem Schuldumfang keine revisionsrechtliche Beschwer begründen können (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Betrug 2).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Der 3. Strafsenat läßt bei der Begründung seiner abweichenden Auffassung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 45; ablehnend zur "Silotheorie" auch Zschockelt StraFO 1996, 131, 134) außer acht, daß der Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handels seinerseits ein Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (3. Strafsenat in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35; § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Zwar neigt der Senat nach wie vor unverändert dazu, daß im Fall der Veräußerung von Betäubungsmitteln aus einem einheitlichen, möglicherweise sukzessive vor völliger Entleerung aufgefüllten Gesamtvorrat eine Bewertungseinheit gegeben ist (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3; offengelassen vom 4. Strafsenat, a.a.O. Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Erneuter Entscheidung über die Gesamtsanktion bedarf es hier ferner vor dem Hintergrund beträchtlicher Verfahrensverzögerungen, deren Auswirkung auf die Sanktion näher zu bestimmen sein wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, § 54 Bemessung 2), und gewichtiger sozialer Stabilisierung des Angeklagten.
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
    Der 3. Strafsenat läßt bei der Begründung seiner abweichenden Auffassung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 45; ablehnend zur "Silotheorie" auch Zschockelt StraFO 1996, 131, 134) außer acht, daß der Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handels seinerseits ein Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (3. Strafsenat in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35; § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Demgegenüber kann allein der gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen aus verschiedenen Liefervorgängen eine Bewertungseinheit nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99, NStZ 2000, 431; Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    (b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet der Besitz verschiedener und zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die zu keinem Zeitpunkt zu einem Depot verbunden waren, nicht bereits aufgrund einer zeitlichen Überschneidung eine Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 3, NStZ-RR 2015, 113 und vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmittel begründet keine Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96 = BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; Beschl. v. 22. Januar 1997 - 3 StR 608/96 = BGHR BtMG 29 Bewertungseinheit 10; BGHR BtMG 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Der in dem "Keller-Depot" verwirklichte gleichzeitige Besitz der aus den drei Liefervorgängen stammenden BtM-Mengen ist als solcher - und zwar unbeschadet der unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärten Konkurrenzfrage zur sog. "Silotheorie" (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 9, 10) - nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (vgl. BGH NStZ 2000, 431).
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 444/99

    Handeltreiben mit Waffen; Kognitionspflicht; Gaspistole als Waffe; Sonstiger

    Hinsichtlich der von der Staatsanwaltschaft ebenfalls beanstandeten Konkurrenzfrage, deren Beurteilung "Silotheorie") zwischen den Senaten des Bundesgerichtshofs nicht im einzelnen geklärt ist (vgl. nur BGHR BtMG § 29 - Bewertungseinheit 3 und 9 einerseits, 10 andererseits), beschränkt sich der Senat auf folgenden Hinweis: es besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, daß allein der gleichzeitige Besitz zum Handel bestimmter Betäubungsmittelmengen aus verschiedenen Liefervorgängen nicht geeignet ist, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (BGHR aaO 9 und 10).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Demgegenüber kann allein der gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen aus unterschiedlichen Liefervorgängen eine Bewertungseinheit nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 5 StR 444/99, NStZ 2000, 431; Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mitsichführen sonstiger zur

    Vielmehr liegt dann Tatmehrheit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 258 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14

    Konkurrenzverhältnisse bei Betäubungsmittelstraftaten

    a) Zwar vermag der Besitz verschiedener von vornherein zu unterschiedlichem Handel bestimmter Betäubungsmittel, die niemals zu einem Depot verbunden worden sind, nicht bereits auf Grund zeitlicher Überschneidung eine Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit);

    Allein der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel begründet eine Bewertungseinheit für verschiedene Verkaufsgeschäfte nicht (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmitteln, die angesichts einer Aufbewahrung an verschiedenen Orten wie hier nicht als ein Vorrat im tatsächlichen Sinne anzusehen sind, würde hingegen nicht genügen, die Annahme einer Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9, 10; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NJW 2003, 300, 301).
  • BGH, 30.06.2016 - 2 StR 476/15

    Verschlechterungsverbot (höhere Festsetzung einer Einzelstrafe bei Verbindung mit

  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

  • BGH, 18.02.2010 - 4 StR 633/09

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit;

  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01

    Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des

  • BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99

    (Mitglied einer) Bande; Bewertungseinheit (Silotheorie)

  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
  • BGH, 05.12.2001 - 1 StR 490/01

    Handeltreiben; Bewertungseinheit und selbständige Tat (Veräußerung von

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 63/19

    Prozessgegenstand im Urteilszeitpunkt maßgeblich für Zuständigkeit des

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ; Rechtsprechung des BGH bei der

  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

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Rechtsprechung
   AG Altenkirchen, 01.10.1996 - 2109 Js 35731/96 - 9 OWi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5103
AG Altenkirchen, 01.10.1996 - 2109 Js 35731/96 - 9 OWi (https://dejure.org/1996,5103)
AG Altenkirchen, Entscheidung vom 01.10.1996 - 2109 Js 35731/96 - 9 OWi (https://dejure.org/1996,5103)
AG Altenkirchen, Entscheidung vom 01. Oktober 1996 - 2109 Js 35731/96 - 9 OWi (https://dejure.org/1996,5103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 144 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1997 - 1 StR 750/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3644
BGH, 09.01.1997 - 1 StR 750/96 (https://dejure.org/1997,3644)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1997 - 1 StR 750/96 (https://dejure.org/1997,3644)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 1 StR 750/96 (https://dejure.org/1997,3644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln" - Voraussetzungen der Annahme einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gesonderte Ahndung der bewaffnete unerlaubte Einfuhr im Rahmen einer einheitlichen Drogeneinkaufsfahrt - Voraussetzungen ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 144
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 09.01.1997 - 1 StR 750/96
    Vielmehr werden diese Teilakte schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1).

    In § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG verbindet das (bewaffnete) unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge die mit dem Zusatz gekennzeichnete Handlungsmodalität der (bewaffneten) unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 09.01.1997 - 1 StR 750/96
    Unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, wobei Erwerb, Einfuhr und Veräußerung, sofern sie diese Merkmale aufweisen, rechtlich unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind (vgl. BGHSt 30, 28, 31).

    Vielmehr werden diese Teilakte schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1).

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 09.01.1997 - 1 StR 750/96
    Vielmehr werden diese Teilakte schon vom gesetzlichen Tatbestand selbst in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten zusammenfassenden Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1).
  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98

    Tatbestandsmerkmal der "Einfuhr" im Sinne von § 30 a Abs. 2 Nr. 2

    Derartige Einfuhrbemühungen zu Handelszwecken, die - wie hier - rechtlich unselbständige Teilakte eines einheitlichen, grenzüberschreitenden Betäubungsmittelgeschäftes sind, bilden nach den Grundsätzen materiellrechtlicher Bewertungseinheit mit allen dem gleichen Güterumsatz dienenden Betätigungen eine Tat (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGH NStZ-RR 1997, 144 f; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 1) und sind somit von der Verurteilung des Angeklagten wegen bewaffneten Betäubungsmittelhandels (§ 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) umfaßt.

    Angesichts der Strafzumessungserwägungen des Landgerichts schließt der Senat aus, daß die nunmehrige Annahme einer tatbestandlichen Bewertungseinheit, die den Unrechts- und Schuldgehalt des gegen den Angeklagten erhobenen Tatvorwurfs nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG unverändert läßt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 144 f.), die Strafhöhe zu dessen Nachteil beeinflußt hat.

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    Läßt man die Verurteilung des Angeklagten außer Betracht, bestehen grundsätzlich gegen den Ausgangspunkt des Amtsgerichts insoweit keine rechtlichen Bedenken, daß das gesamte deliktische Verhalten des Angeklagten bezogen auf die einmal erworbene Gesamtmenge von 1 kg Kokain trotz des äußerst langen Zeitabstandes von über drei Jahren zwischen den beiden letzten Veräußerungsakten nach den Grundsätzen der "tatbestandlichen Bewertungseinheit" als eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens angesehen werden kann (st. Rspr. seit BGHSt 30, 28 [31]; vgl. noch BGHSt 42, 162 [164] und zuletzt BGH NStZ-RR 1997, 144 ; NStZ 1997, 243 = BGHR BtMG § 29 - Bewertungseinheit 10; NStZ 1997, 344 = BGHR a.a.O. Nr. 12; BGHR a.a.O. Nr. 11; aus der Lit. vgl. nur Tröndle StGB 48. Aufl. Rdn. 2 b; Schönke-Schröder - Stree StGB 25. Aufl. Rdn. 16; Lackner StGB 22. Aufl. Rdn. 10; jew. vor § 52 ; NK-Puppe StGB § 52 Rdn. 14; jew. m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2005 - 2 StR 555/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; ein- und derselbe

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: "wer ... ohne Handel zu treiben, einführt" (BGH NStZ 2003, 440; 2004, 111; NStZ-RR 1997, 144 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2001 - 2 StR 54/01

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Unter den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln fällt jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, wobei Erwerb, Einfuhr und Veräußerung, sofern sie diese Merkmale aufweisen, rechtlich unselbständige Teilakte des Handeltreibens sind (BGH NStZ-RR 1997, 144; 2000, 91).
  • BGH, 13.02.2001 - 4 StR 17/01

    Konkurrenzverhältnis zwischen bewaffnetem Handeltreiben nach § 30a Abs. 2 Nr. 2

    wenn die qualifizierende Bewaffnung nur bei einem einzelnen Teilakt des Handeltreibens verwirklicht ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 144 f.; BGH, Beschlüsse vom 23. April 1999 - 3 StR 129/99 - und vom 28. Juni 2000 - 3 StR 229/00-; Weber BtMG § 30a Rdn. 144).
  • BGH, 17.08.1999 - 1 StR 222/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Verteidigers

    Danach prägt das bewaffnete Handeltreiben das Gesamtgeschehen und die Einfuhr zum Zwecke dieses Handeltreibens bleibt dessen unselbständiger Teilakt - unabhängig davon, ob der Täter auch bei der Einfuhr die Waffe mit sich geführt hat oder nicht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 144).
  • BGH, 12.07.2022 - 6 StR 237/22

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Eine andere Beurteilung ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Angeklagte nicht bereits beim Erwerb, sondern erst bei der Einfuhr eine "Waffe" bei sich führte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1997 - 1 StR 750/96, NStZ-RR 1997, 144 f.).
  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 229/00

    Konkurrenz bewaffneter Handel - Einfuhr von BtM

    Der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verdrängt jedoch unter den hier gegebenen Tatumständen den der unerlaubten Einfuhr als einen unselbständigen Teilakt des Handeltreibens (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 144 f.).
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