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   BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96   

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BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96 (https://dejure.org/1997,1700)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1997 - 4 StR 526/96 (https://dejure.org/1997,1700)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96 (https://dejure.org/1997,1700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des Angeklagten - Darlegungspflicht zum Ergebnis der Anhörung von Sachverständigen in den Urteilsgründen - Auseinandersetzung und Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten zur Glaubwürdigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 172
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
    Wenn der Tatrichter eine Frage, für die er - wie hier - geglaubt hat, sachverständiger Hilfe zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muß er die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, daß das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob er das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
    Jedoch ermöglicht regelmäßig erst eine Auseinandersetzung mit der Einlassung in den Urteilsgründen die Nachprüfung, ob der Tatrichter den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 7, 8).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
    Jedoch ermöglicht regelmäßig erst eine Auseinandersetzung mit der Einlassung in den Urteilsgründen die Nachprüfung, ob der Tatrichter den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 7, 8).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
    Das Landgericht hat es nämlich versäumt, alle aus dem Urteil ersichtlichen wesentlichen Umstände, die Schlüsse auch zuungunsten des Angeklagten ermöglichen, in den Gründen zu erörtern, wie dies geboten war (vgl. BGHSt 25, 285, 286).
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 547/93

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Fall von Aussage gegen Aussage -

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
    Gerade deshalb hätte es einer Erörterung der Frage bedurft, welches Gewicht den vom Landgericht im einzelnen dargestellten Abweichungen in der Aussage der Nebenklägerin nach Auffassung der gehörten Sachverständigen allgemein sowie in Bezug auf die Beurteilung der speziellen Glaubwürdigkeit dieser Zeugin zukommt (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 14).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
    Jedoch ermöglicht regelmäßig erst eine Auseinandersetzung mit der Einlassung in den Urteilsgründen die Nachprüfung, ob der Tatrichter den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 7, 8).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
    Daß das Landgericht auf diese Umstände nicht eingeht, gibt Anlaß zu der Annahme, daß es die erforderliche Gesamtwürdigung aller Umstände, die für und gegen die Zuverlässigkeit der Angaben der Beschwerdeführerin sprechen (vgl. BGH NStZ 1996, 98; StV 1996, 367), nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95

    Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96
    Daß das Landgericht auf diese Umstände nicht eingeht, gibt Anlaß zu der Annahme, daß es die erforderliche Gesamtwürdigung aller Umstände, die für und gegen die Zuverlässigkeit der Angaben der Beschwerdeführerin sprechen (vgl. BGH NStZ 1996, 98; StV 1996, 367), nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Die zusammenhängende Darstellung derartiger Angaben ist jedoch kein Selbstzweck; vielmehr reicht es aus, wenn das Urteil den Inhalt der Einlassung bzw. der Aussage so darlegt, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin möglich ist, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. September 2013 - 5 StR 152/13, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 17 Rn. 17; vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NZWiSt 2013, 230 Rn. 16; vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172).
  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

    Es ist nicht erkennbar, ob einer der beiden Angeklagten, deren Aussagen im übrigen allenfalls bruchstückhaft mitgeteilt werden (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rdn. 12), dies in der Hauptverhandlung angegeben hat oder ob es sich hierbei um eine Schlußfolgerung des Landgerichts handelt.
  • OLG Frankfurt, 06.11.2009 - 1 Ss 390/08

    Strafurteilsinhalt: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei "Aussage gegen

    In diesem Zusammenhang wäre insbesondere erforderlich gewesen, dass das Tatgericht die von den Zeugen in der Hauptverhandlung getätigten Aussagen inhaltlich wiedergibt, die Entstehung und Entwicklung der Aussagen aufklärt (vgl. BGHStV 2001, 552), die Aussagekonstanz untersucht (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; StV 1998, 580) und im Einzelnen durch die Mitteilung auch der früheren Aussagen belegt (vgl. OLG Frankfurt am Main NZV 2004, 158; so auch der Senatsbeschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 -).
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Anderenfalls ist dem Revisionsgericht die Prüfung nicht möglich, ob das Tatgericht das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGHR StPO § 261 - Sachverständiger 1 und 5).

    Denn Abweichungen des Aussageinhalts erlauben nicht ohne weiteres den Schluß auf die Unglaubhaftigkeit, jedenfalls darf das Kriterium der Widerspruchsfreiheit und Konstanz einer Aussage nicht überbewertet werden (BGH NStZ-RR 1997, 172).

    c) Die Beweiswürdigung begegnet schließlich insofern durchgreifenden Bedenken, als das Landgericht es versäumt hat, alle aus dem Urteil ersichtlichen wesentlichen Umstände, die Schlüsse auch zuungunsten des Angeklagten ermöglichen, in die gebotene Gesamtwürdigung einzubeziehen (vgl. BGHSt 25, 285, 286; BGH NStZ-RR 1997, 172, 173).

  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auf dieser Grundlage kann der Senat schon nicht hinreichend überprüfen, ob das Landgericht eine fachgerechte Analyse der - im Urteil nicht weiter mitgeteilten - Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen vorgenommen und die dabei von ihr aufgezeigten "Unsicherheiten bzw. Abweichungen" zutreffend gewichtet hat (zur Gewichtung von Aussagekonstanz und Widerspruchsfreiheit vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96).
  • BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung;

    Zwar ist die Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten kein Selbstzweck (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172; und vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110); jedoch muss das Urteil den Aussageinhalt so darlegen, dass eine revisionsrechtliche Prüfung dahin erfolgen kann, ob das Tatgericht den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - 1 StR 320/12, NJW 2013, 1688).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auf dieser Grundlage kann der Senat schon nicht hinreichend überprüfen, ob das Landgericht eine fachgerechte Analyse der Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen vorgenommen und die dabei aufgezeigten abweichenden Erinnerungen zutreffend gewichtet hat (zur Gewichtung von Aussagekonstanz und Widerspruchsfreiheit vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172).
  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 3 Ss 521/06

    Beweiswürdigung; Lückenhaftigkeit; Sachverständigengutachten; Abweichen;

    Wenn der Tatrichter eine Frage, für die er - wie hier - geglaubt hat, sachverständiger Hilfe zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss er die Gründe hierfür in einer Weise darlegen, dass das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob er das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (BGH NStZ-RR 1997, 172).

    Dazu gehört zwingend, dass die Strafkammer sich in den Urteilsgründen mit der Frage auseinandersetzt, welches Gewicht den von ihr im Einzelnen dargestellten Abweichungen in der Aussage der Nebenklägerin nach Auffassung der von der Kammer gehörten Glaubwürdigkeitssachverständigen allgemein sowie in Bezug auf die Beurteilung der speziellen Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin zukommt (BGH NStZ-RR 1997, 172; BGHR StPO, § 261, Zeuge 14).

    Ohne solche Darlegungen lässt sich für die Revisionsgericht nämlich nicht beurteilen, ob das Landgericht von einem falschen Maßstab bei der Beweiswürdigung im Hinblick auf die Verwertung des Sachverständigengutachtens ausgegangen ist (BGH, NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ 2000, 550, 551).

    Abweichungen des Aussageinhalts erlauben nämlich nicht ohne Weiteres den Schluss auf die Unglaubhaftigkeit; jedenfalls darf das Kriterium Widerspruchsfreiheit und Konstanz einer Aussage nicht überbewertet werden (BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ 2000, 550 551).

  • OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 4 Ws 163/05

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung der Glaubhaftigkeit der

    Andernfalls kann nicht beurteilt werden, ob Konstanz und Veränderung für oder gegen die Glaubhaftigkeit der Angaben sprechen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172 und StV 1992, 555; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Mai 2001 -2 Ss 174/2001-).
  • BGH, 07.07.2014 - 2 StR 94/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

    Auf dieser Grundlage kann der Senat nicht hinreichend überprüfen, ob das Landgericht eine fachgerechte Analyse der Aussage der Geschädigten zum Kerngeschehen vorgenommen und die dabei von ihr erwähnten "Abweichungen" zutreffend gewichtet hat (zur Gewichtung von Aussagekonstanz und Widerspruchsfreiheit vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172).
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil bei

  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10

    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

  • OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ss 230/04

    räuberischer Diebstahl; subjektive Tatseite; Feststellungen

  • OLG Hamm, 14.01.2003 - 3 Ss 1024/02

    Aussage gegen Aussage, Beweiswürdigung, Pflichtverteidigerbestellung im

  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07

    Beweiswürdigung; Mitteilung; Einlassung

  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 Ss 72/19

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Fällen

  • OLG Celle, 25.09.2017 - 2 Ss 104/17

    Entbehrlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Kleinstmengen an

  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfung; Anforderungen

  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01

    Beweiswürdigung; Freispruch (Notwendige Darstellung beweiserheblicher Umstände);

  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

  • OLG Köln, 21.01.2014 - 1 RVs 263/13

    Mindesanforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Urteilsgründe im Falle

  • OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03

    Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im

  • OLG Brandenburg, 16.01.2009 - 1 Ss 90/08

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit bei Zuwiderhandlung gegen räumliche Beschränkung

  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 254/99

    Verfahrenseinstellung; Unerlaubtes Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07

    Beweiswüdigung; Lücke; Einlassung; Mitteilung

  • OLG Hamm, 23.12.2004 - 2 Ss 471/04

    Sprungrevision; Übergang, Berufung; Zulässigkeit; räuberischer Diebstahl;

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 Ss 65/09
  • OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09

    Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem

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