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   BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97   

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BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97 (https://dejure.org/1997,2070)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1997 - 4 StR 87/97 (https://dejure.org/1997,2070)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1997 - 4 StR 87/97 (https://dejure.org/1997,2070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus - Bewertung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten - Unterlassung der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration - Voraussetzungen für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Schuldfähigkeit bei Persönlichkeitsstörung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 229
  • StV 1997, 464
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (BGHSt 34, 22, 26 f.) [BGH 06.03.1986 - 4 StR 40/86].

    Im übrigen können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht pathologisch bedingte Störungen Anlaß für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur dann sein, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen (BGHSt 34, 22, 28 [BGH 06.03.1986 - 4 StR 40/86]; 37, 397, 401) [BGH 04.06.1991 - 5 StR 122/91].

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    Die knappen Ausführungen der Strafkammer zur Persönlichkeitsstörung des Angeklagten (vgl. oben 1.) lassen bereits eine geschlossene Darstellung der Anknüpfungstatsachen und der das Gutachten des Sachverständigen tragenden fachlichen Begründung vermissen; sie sind auch so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung tatsächlich dauerhaft ist und den Schweregrad erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit erreicht (vgl. hierzu BGHSt 37, 397, 401 f. [BGH 04.06.1991 - 5 StR 122/91]; BGHR StGB § 63 Zustand 14; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 12; § 21 Rdn. 4).

    Im übrigen können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht pathologisch bedingte Störungen Anlaß für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur dann sein, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen entsprechen und Symptome aufweisen, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen (BGHSt 34, 22, 28 [BGH 06.03.1986 - 4 StR 40/86]; 37, 397, 401) [BGH 04.06.1991 - 5 StR 122/91].

  • BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    Die Beurteilung der Gefährlichkeit allein aufgrund des psychopathologischen Befundes reicht aber regelmäßig nicht aus (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    Eine solche Alkoholisierung ist bereits für sich genommen ein Umstand, der auf eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB hindeutet (vgl. BGHSt 37, 231, 234 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 117/90]; BGHR StGB § 21, Blutalkoholkonzentration 30).
  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    Im übrigen wird der neue Tatrichter im Falle einer Entscheidung nach § 67 Abs. 2 StGB zu beachten haben, daß die Erzeugung eines "Leidensdrucks" für eine Abweichung von der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge nicht ohne weiteres genügt (vgl. BGHSt 33, 285, 286 f. [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGH StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 6 und 10).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    Daß die Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten in diesem Sinne einen dauerhaften Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begründet, ist aber nicht ausreichend belegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, letzterer zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    Davon abgesehen erlaubte auch die Diagnose einer Störung nach Maßgabe dieser Klassifikationssysteme noch keine hinreichenden Rückschlüsse für die rechtliche Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit (vgl. BGHSt 37 a.a.O.; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 24; DSM-IV, deutsche Ausgabe bearbeitet von Saß/Wittichen/Zaudig S. 3 und 946).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 629/96

    Anforderungen an eine Unterbringungsanordnung - Zuordnung der psychischen Störung

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    Daß die Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten in diesem Sinne einen dauerhaften Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begründet, ist aber nicht ausreichend belegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1997 - 4 StR 629/96 und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, letzterer zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    Die knappen Ausführungen der Strafkammer zur Persönlichkeitsstörung des Angeklagten (vgl. oben 1.) lassen bereits eine geschlossene Darstellung der Anknüpfungstatsachen und der das Gutachten des Sachverständigen tragenden fachlichen Begründung vermissen; sie sind auch so allgemein gehalten, daß sich nicht zuverlässig beurteilen läßt, ob die festgestellte Störung tatsächlich dauerhaft ist und den Schweregrad erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit erreicht (vgl. hierzu BGHSt 37, 397, 401 f. [BGH 04.06.1991 - 5 StR 122/91]; BGHR StGB § 63 Zustand 14; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 20 Rdn. 12; § 21 Rdn. 4).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97
    Angesichts dieser Umstände war auch hier eine Gesamtbetrachtung zu der Frage geboten, ob die Alkoholisierung und die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten zusammen zum vollständigen Ausschluß seiner Schuldfähigkeit geführt haben können (vgl. BGHR StGB § 20 Ursachen, mehrere 2 und § 21 Ursachen, mehrere 3).
  • BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94

    BAK - Hemmungsvermögen - Kontrolliertes Verhalten

  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Mit der Diagnose "Psychopathie" allein ist jedoch noch nichts darüber ausgesagt, daß die Persönlichkeitsstörung auch den Grad einer schweren seelischen Abartigkeit erreicht (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 87/97; aus psychiatrischer Sicht: Nedopil, Forensische Psychiatrie [1996] S. 133; eingehend Saß, Psychopathie, Soziopathie, Dissozialität [1987], S. 113 f.).

    Sollte sich eine Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 63 StGB nicht mit der Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten rechtfertigen, so wird im Hinblick auf die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit, seine Angaben zu seinem täglichen Alkoholkonsum und die festgestellten Entzugserscheinungen nach seiner Festnahme (UA 14) die Frage erneuter Erörterung bedürfen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt vorliegen (vgl. BGHR StGB § 63 Tat 5; Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 87/97).

  • BGH, 01.06.2005 - 1 StR 100/05

    Unschädliche Fehltenorierung bei vermeintlicher Berufungsverhandlung in einem

    Das Verfahren und das Urteil des Landgerichts sind jedoch hier als erstinstanzlich zu beurteilen, weil die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHSt 21, 229; 23, 283; 31, 63; BGH NStZ-RR 1997, 229).
  • BGH, 28.01.2003 - 4 StR 521/02

    Sexuelle Nötigung (Tateinheit bei Einsatz des gleichen Nötigungsmittels zur

    Vielmehr bedarf es einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung, um feststellen zu können, ob die Störungen des Täters sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen wie krankhafte seelische Störungen - auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - stören, belasten oder einengen (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGHR StGB § 63 Zustand 25, 34).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Zwar erlaubt die Diagnose einer Störung nach Maßgabe dieser Klassifikationssysteme für sich genommen noch keine abschließenden Rückschlüsse für die rechtliche Bewertung unter dem Gesichtspunkt der Schuldfähigkeit (BGHSt 37, 397, 401; BGH, Beschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 87/97).
  • BGH, 18.01.2005 - 4 StR 532/04

    Schuldfähigkeit und Unterbringung bei Vorliegen einer "Persönlichkeitsstörung"

    Vielmehr bedarf es einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung, um feststellen zu können, ob die Störungen des Täters sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen wie krankhafte seelische Störungen - auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - stören, belasten oder einengen (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGHR StGB § 63 Zustand 25, 34).
  • BGH, 08.10.2002 - 4 StR 235/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung

    Vielmehr bedarf es einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung, um feststellen zu können, ob die Störungen des Täters sein Leben vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen wie krankhafte seelische Störungen - auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - stören, belasten oder einengen (vgl. BGHSt 37, 397, 401; BGHR StGB § 63 Zustand 25, 34).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

    Der zur Zeit der Tat bestehende, die Schuldfähigkeit beeinträchtigende Zustand muß, wie sich aus der Anknüpfung der Prognose an den Zustand ergibt, auf einem länger andauernden psychischen Defekt des Täters beruhen (BGHSt 44, 369 = StV 1999, 486 = NJW 1999, 3422; BGH NStZ-RR 1997, 229 = StV 1997, 464, std. Rspr.) und zum Zeitpunkt der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts noch bestehen.
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 605/97

    Konkurrenzverhältnis versuchte schwere räuberische Erpressung und sexuelle

    § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begründet (BGHSt 34, 22, 26 f.; BGH NStZ-RR 1997, 229).
  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98

    Tateinheit im Rahmen einer mehrfachen Vergewaltigung

    Damit ist aber noch nicht hinreichend dargetan, daß die Persönlichkeitsstörung auch den Grad einer schweren seelischen Abartigkeit erreicht (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 25).
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