Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.05.1997

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96   

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BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96 (https://dejure.org/1996,2566)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1996 - 5 StR 542/96 (https://dejure.org/1996,2566)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 5 StR 542/96 (https://dejure.org/1996,2566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch - Wirkungen der Beschränkung einer Revision auf die Anordnung des erweiterten Verfalls - Bedeutung einer mit dem erweiterten Verfall verbundenen Vermögenseinbuße für das Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73a; StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 270
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.11.1952 - 5 StR 176/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96
    Dies gilt auch hinsichtlich der Nichtanordnung des Verfalls bei Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. u. a. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 836/94 - BGH, Urt. vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93 - BGH, Urt. vom 6. November 1952 - 5 StR 176/52 -).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94

    Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit -

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96
    Dies gilt auch hinsichtlich der Nichtanordnung des Verfalls bei Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. u. a. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 836/94 - BGH, Urt. vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93 - BGH, Urt. vom 6. November 1952 - 5 StR 176/52 -).
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96
    Dies gilt auch hinsichtlich der Nichtanordnung des Verfalls bei Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. u. a. BGH, Urt. vom 11. April 1995 - 1 StR 836/94 - BGH, Urt. vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93 - BGH, Urt. vom 6. November 1952 - 5 StR 176/52 -).
  • BGH, 04.08.1988 - 1 StR 373/88

    Zweck der Maßnahme des Verfalls - Gleichsetzung von Gewinn und Erlös

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96
    Die Revision kann auch wirksam auf die Anordnung des (erweiterten) Verfalls beschränkt werden (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93 - BGH, Beschl. vom 4. August 1988 - 1 StR 373/88 - RGSt 67, 29, 30).
  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 394/93

    Anwendbarkeit der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96
    Die Revision kann auch wirksam auf die Anordnung des (erweiterten) Verfalls beschränkt werden (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93 - BGH, Beschl. vom 4. August 1988 - 1 StR 373/88 - RGSt 67, 29, 30).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96
    Zutreffend weist die Revision in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die mit dem erweiterten Verfall verbundene Vermögenseinbuße in der Regel kein Strafmilderungsgrund ist (vgl. BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1).
  • RG, 02.12.1932 - I 1181/32

    1. Tragweite eines gegen die Verfallerklärung (§ 12 Abs. 3 UnlWG.) gerichteten

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96
    Die Revision kann auch wirksam auf die Anordnung des (erweiterten) Verfalls beschränkt werden (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93 - BGH, Beschl. vom 4. August 1988 - 1 StR 373/88 - RGSt 67, 29, 30).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Auch die Entscheidung über die Nichtanordnung eines Wertersatzverfalls kann getrennt vom Schuldspruch angefochten werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175; Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271 (zur Nichtanordnung des Verfalls)).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das

    Die Wertersatzeinziehung erfolgt danach, wenn sich das Erlangte im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr im Vermögen des Empfängers befindet, weil er die erlangte Sache verarbeitet, verbraucht, verloren, zerstört oder unauffindbar beiseite geschafft hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 73a Rn. 8; NK-StGB/Saliger, 5. Aufl., § 73a Rn. 4).
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Die Anordnung des Verfalls von Wertersatz ist wie die Anordnung des Verfalls in der Regel kein Strafmilderungsgrund und deshalb von der Straffestsetzung unabhängig (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271 mwN).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Eine isolierte Anfechtung der unterbliebenen Anordnung des Verfalls oder des Wertersatzverfalls ist grundsätzlich zulässig (BGH, Urt. vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480; Beschl. vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271; BayObLG NStZ-RR 1999, 269, 270; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 318 Rdn. 22).
  • BGH, 22.11.2012 - 4 StR 302/12

    Unerlaubter Besitz von Schusswaffen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Die Anordnung des Wertersatzverfalls kann ebenfalls bestehen bleiben, weil sie allein an die rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen anknüpft und in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

    Zwar ist eine Beschränkung der Revision auf die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104 und vom 5. Dezember 1996 - 5 StR 542/96, NStZ-RR 1997, 270, 271).
  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Mit ihrer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten und wirksam (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 270; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 318 Rdn. 22) auf den Ausspruch über den Wertersatzverfall beschränkten Revision rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung materiellen Rechts.
  • BGH, 28.01.2003 - 1 StR 393/02

    Geldwäschevorsatz (konkrete Umstände für eine Katalogtat); gewerbsmäßige

    Eine solche Beschränkung des Rechtsmittels ist grundsätzlich möglich (vgl. BGH NStZ 1999, 560; NStZ-RR 1997, 270), wäre hier aber unwirksam, weil auf der Grundlage der unzureichenden Feststellungen zur Haupttat der Verfall nicht angeordnet werden durfte (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Das wirksam auf die Höhe der Verfallsanordnung beschränkte (vgl. BGHR StGB § 73 b Schätzung 2; BGH NStZ-RR 1997, 270 f) Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat Erfolg, das Rechtsmittel des Angeklagten nur im Ausspruch über den erweiterten Verfall.
  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

    Revision zuungunsten der Angeklagten P. und B. C. Die Staatsanwaltschaft hat ihre zuungunsten dieser beiden Angeklagten eingelegte Revision wirksam auf die Nichtanordnung des Verfalls beschränkt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 270, 271 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus

  • BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06

    Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen

  • BGH, 10.01.2018 - 5 StR 465/17

    Verfall (Berichtigung der Verfallsanordnung wegen Schreibversehen und

  • BGH, 23.01.1997 - 5 StR 638/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verhängung einer

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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97   

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BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97 (https://dejure.org/1997,3231)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1997 - 3 StR 193/97 (https://dejure.org/1997,3231)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 (https://dejure.org/1997,3231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 769/96

    Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97
    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen (und der überflüssigen Aufzählung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise, auf denen das Urteil beruhen soll), die Aussage der Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Inhalt und Umfang werden dabei durch die Aufgabe der Beweiswürdigung bestimmt, eine nachvollziehbare und revisionsrechtlich nachprüfbare Begründung dafür zu geben, wie das Gericht zu seinen Feststellungen gekommen ist (BGH NStZ-RR 1997, 270; 2015, 180).

    Im Hinblick auf den vorstehend beschriebenen Zweck der Beweiswürdigung ist es regelmäßig verfehlt, die Beweiswürdigung mit einer Aufzählung der Beweismittel einzuleiten, auf denen die Feststellungen beruhen sollen; bestenfalls ist dies überflüssig (BGH NStZ-RR 1997, 270).

  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 348/12

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Schweigerecht; Recht auf effektive

    d) Der Senat sieht Anlass zu der Bemerkung, dass die schriftlichen Urteilsgründe nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren, sondern das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen sollen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97, NStZ-RR 1997, 270).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98

    Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer

    Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96 , vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 , vom 3. Juni 1997 - 4 StR 213/97 , vom 11. November 1997 - 4 StR 501/97).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00

    Darstellung von Zeugenvernehmungen in der Urteilsbegründung; Verwerfung der

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Urteilsgründe nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen; sie sollen nicht das vom Gesetzgeber abgeschaffte Protokoll über den Inhalt von Angeklagten- und Zeugenäußerungen ersetzen, sondern vielmehr das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung auf Rechtsfehler hin ermöglichen; eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. BGH NStZ 1997, 377; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99).
  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97

    Inhalt der Hauptverhandlung

    Deshalb ist es regelmäßig verfehlt, nach den tatsächlichen Feststellungen die Aussagen sämtlicher Zeugen der Reihe nach und in ihren Einzelheiten mitzuteilen (BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99

    Umfang und Art der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Urteilsgründe nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen, sondern deren Ergebnis wiedergeben und die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung auf Rechtsfehler hin ermöglichen sollen; eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen in den Urteilsgründen ohne Bezug zu Einzelheiten der Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. BGH NStZ 1997, 377; BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 - und 4. Mai 1999 - 1 StR 104/99).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch

    Dazu hat der Bundesgerichtshof (vgl. hierzu BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97; BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12) vielfach darauf hingewiesen, daß die schriftlichen Urteilsgründe nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren.
  • OLG Hamm, 07.10.2008 - 3 Ss 416/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Berufungsurteil bei erstinstanzlicher

    Die Beweiswürdigung dient auch nicht dazu, für alle Sachverhaltsfeststellungen einen Beleg zu erbringen oder mitzuteilen, welche Beweise in der Hauptverhandlung erhoben wurden unter breiter Darstellung des Inhalts der Angaben des Angeklagten und der Bekundungen der Zeugen, was sogar fehlerhaft sein kann, weil es lediglich Beweisdokumentation, nicht aber Beweiswürdigung wäre (BGH, NStZ 1985, S. 184; 1996, S. 326; 1997, S. 377; 2007, S. 720; NStZ-RR 1997, S. 270; 1998, S. 277; 2000, S. 293).
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme

    heranzuziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung wesentlich ist (BGH, bei Zschockelt, NStZ 1997, 266; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97; vgl. auch BGH NStZ 1985, 184).
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