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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97   

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BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,2252)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1997 - 4 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,2252)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 4 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,2252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen - Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsbegehrens bei Nichtgewährung von Akteneinsicht bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz angemessener Bemühungen des Verteidigers - Tateinheit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142; StPO § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302 (Ls.)
  • StV 1997, 562 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Sie kann allerdings ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist Akteneinsicht nicht gewährt wurde und Verfahrensbeschwerden erhoben werden sollen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten (vgl. BGH StV 1997, 226 mit Anm. Ventzke).

    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).

    Nach Gewährung der Akteneinsicht - dem "Wegfall des Hindernisses" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO - sind die Verfahrensbeschwerden grundsätzlich innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht (vgl. hierzu BGH StV 1997, 225) nachzuholen (vgl. BGHSt 26, 335, 338; BGH StV 1997, 226).

  • BGH, 31.01.1996 - 3 StR 455/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revision - Revisionsbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).
  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Nach Gewährung der Akteneinsicht - dem "Wegfall des Hindernisses" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO - sind die Verfahrensbeschwerden grundsätzlich innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht (vgl. hierzu BGH StV 1997, 225) nachzuholen (vgl. BGHSt 26, 335, 338; BGH StV 1997, 226).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Das Schwurgericht hat das Verhalten des Angeklagten S. zutreffend als versuchten (Verdeckungs-)Mord (vgl. hierzu BGHSt 41, 358) in Tateinheit mit (vorsätzlichem) gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gewürdigt, jedoch rechtsfehlerhaft angenommen, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) stehe hierzu in Tatmehrheit.
  • BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89

    Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sachrüge fristgemäß begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; § 44 Satz 1 Verhinderung 1; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 4 StR 299/95 - und vom 19. März 1997 - 5 StR 650/96).
  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93

    Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Da alle Gesetzesverletzungen im Verlaufe einer - von vornherein beabsichtigten - einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begangen wurden, stehen sie zueinander in Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1 m.w.N. = StV 1994, 16; Meyer-Goßner NStZ 1986, 49, 52).
  • BGH, 29.08.1995 - 4 StR 299/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung nicht rechtzeitig begründeter

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sachrüge fristgemäß begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; § 44 Satz 1 Verhinderung 1; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 4 StR 299/95 - und vom 19. März 1997 - 5 StR 650/96).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Der Beschwerdeführer muß dann - zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens - für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH wistra 1993, 228; 1995, 347, 348; StV 1997, 226).
  • BGH, 19.03.1997 - 5 StR 650/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sachrüge fristgemäß begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; § 44 Satz 1 Verhinderung 1; BGH, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 4 StR 299/95 - und vom 19. März 1997 - 5 StR 650/96).
  • BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des

    Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97
    Nach Gewährung der Akteneinsicht - dem "Wegfall des Hindernisses" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO - sind die Verfahrensbeschwerden grundsätzlich innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 StPO formgerecht (vgl. hierzu BGH StV 1997, 225) nachzuholen (vgl. BGHSt 26, 335, 338; BGH StV 1997, 226).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

  • BGH, 13.01.1993 - 2 StR 640/92

    Unzulässigkeit von Wiedereinsetzungsanträgen wegen unzureichendem

  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens);

    Sie kann nur ausnahmsweise dann gewährt werden, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen keine vollständige Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensbeschwerden erhoben werden sollen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 Rn. 4 mwN für den Fall der Nichtgewährung der Akteneinsicht bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - jedenfalls mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; BGH, Beschluß vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt aber nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 m.w.N.) Beschwerdeführers nicht vor.

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht

    Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluß vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1).
  • BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung von

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - im Übrigen form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 und vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber auch nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97) Beschwerdeführers nicht vor.

  • OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Mängel in der Revisionsbegründung

    Der Beschwerdeführer muss zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens für jede Rüge ausreichend darlegen, dass er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH Beschl. v. 06.5.1997 - 4 StR 152/97; BeckRS 1997, 31121070).

    (c) Hinzu kommt, dass die Begründung der Verfahrensrüge auch den Anforderungen von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügen muss, damit das Wiedereinsetzungsgesuch zulässig wäre (vgl. BGH Beschl. v. 06.05.1997 - 4 StR 152/97; BeckRS 1997, 31121070; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 44 Rdn. 7a).

  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22

    Begründung der Verfahrensrüge (kein Anspruch auf rechtzeitige Übersendung der

    Ein Ausnahmefall zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen liegt ersichtlich nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 9 ff. und vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97).
  • BGH, 12.08.2004 - VIII ZR 10/04
    Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluss vom 1.2. 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluss vom 6.5.1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1).
  • BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen

    Der Beschwerdeführer muß dann für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Aktenein sicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; v. 13. Februar 2002 - 2 StR 523/01 und v. 3. April 2002 - 2 StR 75/02 jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 05.02.2003 - 3 Ss 696/02

    Eingriff in den Straßenverkehr; Widerstand; Polizeisperre; Konkurrenzen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden in sogenannten Polizeifluchtfällen alle Gesetzesverletzungen, die ein Täter im Verlaufe einer einzigen ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, nur eine Tat im Sinne des § 52 StGB (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1 und § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; Beschlüsse vom 06. Mai 1997 und 08. Juli 1997 - 4 StR 152/97 und 4 StR 271/07 - u.a.m.).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 379/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

    In einem solchen Ausnahmefall muss der Beschwerdeführer jedoch für jede seiner Verfahrensrügen ausreichend darlegen, inwieweit er ohne sein Verschulden durch die fehlende Akteneinsicht gehindert war, diese Rügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zu erheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, juris Rn. 4 f.; vom 12. März 1996 - 1 StR 710/95, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristdauer 1; vom 13. Januar 1993 - 2 StR 640/92, wistra 1993, 228; vom 9. August 1995 - 1 StR 59/95, wistra 1995, 347).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 8/23

    Verwerfung des Antrags eines Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 Ss OWi 98/99

    Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, beharrliche Pflichtverletzung,

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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96   

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https://dejure.org/1997,3264
BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96 (https://dejure.org/1997,3264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302 (Ls.)
  • StV 1997, 566
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 370/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gesetzesverletzung - Beschränkungsbeschluß -

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein etwaiges Versäumnis des Tatrichters bei der Wiedereinbeziehung ausgeschiedenen Verfahrensstoffs nur mit der - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge oder auch mit der Sachrüge geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu BGHR StPO § 154 a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 3 m.w.N.; BGH NStZ 1995, 540, 541).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Es muß deshalb, auch ohne Antrag, wenn es sonst zum Freispruch kommen würde, den ausgeschiedenen Tatteil wiedereinbeziehen (BGHSt 32, 84, 85 [BGH 15.09.1983 - 4 StR 535/83] m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1989 - 2 StR 55/89

    Förmliche Wiedereinbeziehung - Täuschung über die Beschaffung von

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Entbehrlich ist die förmliche Wiedereinbeziehung jedoch dann, wenn die Beweis- und/oder Rechtslage die Beurteilung zuläßt, daß auch hinsichtlich des ausgeschiedenen Tatteils, gleichgültig, ob er wieder einbezogen wird, Freispruch geboten wäre (BGHR StPO § 154 a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 2) oder, was hier in Betracht kommt, mangels hinreichenden Tatverdachts kein Anlaß besteht, nach § 270 StPO zu verfahren.
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87

    Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Mordes - Rüge der Verletzung formellen

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 4, 5 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 620/87

    Sinn und Zweck der Abtrennung eines Verfahrens von einem anderen - Abtrennung

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 4, 5 m.w.N.).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung -

    Auszug aus BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob ein etwaiges Versäumnis des Tatrichters bei der Wiedereinbeziehung ausgeschiedenen Verfahrensstoffs nur mit der - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge oder auch mit der Sachrüge geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu BGHR StPO § 154 a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 3 m.w.N.; BGH NStZ 1995, 540, 541).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Im Hinblick auf § 264 Abs. 1 StPO ist das Gericht auch ohne entsprechenden Antrag zur Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile und Gesetzesverletzungen verpflichtet, wenn dem Angeklagten die Gesetzesverletzung, auf welche die Verfolgung beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden kann und das Gericht andernfalls zu einem Freispruch gelangen würde (BGH NJW 1989, 2481, 2482; BGH, Urteil v. 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil v. 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

    Der Teilfreispruch war ohne förmliche Wiedereinbeziehung nach § 154a Abs. 3 S. 1 StPO auf die ausgeschiedenen Korruptions-, Betrugs- und Untreuevorwürfe zu erstrecken, soweit die betreffenden Delikte durch die Annahme von Spenden in den Jahren 2011 bis 2014 und das Bewirken unrichtiger Angaben in den Rechenschaftsberichten der SPD für diese Jahre begangen worden sein sollen, da das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme die Beurteilung zulässt, dass der Angeklagte W im Falle einer Wiedereinbeziehung der besagten Tatteile und Gesetzesverletzungen auch insoweit freizusprechen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Das Urteil des 2. Strafsenats vom 19. Februar 1997 (2 StR 561/96, BGHR StPO § 154a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 4) lässt die Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen § 154a Abs. 3 StPO auf die allgemeine Sachrüge ausdrücklich dahinstehen.
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Im Hinblick auf § 264 Abs. 1 StPO ist das Gericht auch ohne entsprechenden Antrag zur Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile und Gesetzesverletzungen verpflichtet, wenn dem Angeklagten die Gesetzesverletzung, auf welche die Verfolgung beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden kann und das Gericht andernfalls zu einem Freispruch gelangen würde (BGH NJW 1989, 2481, 2482; BGH, Urteil v. 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil v. 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

    Der Teilfreispruch war ohne förmliche Wiedereinbeziehung nach § 154a Abs. 3 S. 1 StPO auf die ausgeschiedenen Korruptions-, Betrugs- und Untreuevorwürfe zu erstrecken, soweit die betreffenden Delikte durch die Annahme von Spenden in den Jahren 2011 bis 2014 und das Bewirken unrichtiger Angaben in den Rechenschaftsberichten der SPD für diese Jahre begangen worden sein sollen, da das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme die Beurteilung zulässt, dass der Angeklagte W im Falle einer Wiedereinbeziehung der besagten Tatteile und Gesetzesverletzungen auch insoweit freizusprechen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06

    Verabredung zu einem Verbrechen; Aufklärungspflicht (Rügeanforderungen);

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Beweislage die Beurteilung zulässt, dass im Falle der Wiedereinbeziehung der Angeklagte auch von dem Vorwurf, der den ausgeschiedenen Tatteil betrifft, freizusprechen gewesen wäre; aufgrund einer solchen Beurteilung kann der Tatrichter von der förmlichen Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils absehen (Senatsurteil vom 30. Januar 1991 - 2 StR 428/90 - ; BGH wistra 1989, 309; StV 1997, 566).
  • OLG Jena, 19.12.2003 - 1 Ss 217/03

    Strafverfahren, Berufung, Berufungsbeschränkung

    Einer formellen Wiederaufnahme dieses tatbestandlichen Vorwurfs bedurfte es jedoch im Falle des Freispruchs im ganzen nicht (vgl. BGH, StV 97, 566).".
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   BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96   

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https://dejure.org/1997,3326
BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,3326)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1997 - 5 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,3326)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,3326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des Zeugen - Anforderungen an das Vorliegen eines echten Beweisantrages - Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag - Ungeeignetheit des ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 244

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94

    Vermögensstrafe I

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Bei der etwaigen Verhängung von Vermögensstrafen wird der neue Tatrichter die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 41, 20 und 41, 278 zu berücksichtigen haben.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Ein Fall, in dem wegen staatlicher Sperrung von Beweismitteln besonders hohe Anforderungen an die beweisliche Stützung der Angaben eines Zeugen vom Hörensagen zu stellen wären (BVerfG NStZ 1995, 600; BGHSt 42, 15, 25 m.w.N.) liegt nicht vor.
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Ein Fall, in dem wegen staatlicher Sperrung von Beweismitteln besonders hohe Anforderungen an die beweisliche Stützung der Angaben eines Zeugen vom Hörensagen zu stellen wären (BVerfG NStZ 1995, 600; BGHSt 42, 15, 25 m.w.N.) liegt nicht vor.
  • BGH, 18.04.1996 - 4 StR 89/96

    Natürliche Handlungseinheit - Unmittelbarer Zusammenhang - Einheitliches

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Einer Verfallsanordnung stehen hier die in § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB enthaltenen Regeln des Opferschutzes (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 18. April 1996 - 4 StR 89/96 -, insoweit in StV 1996, 481 nicht abgedruckt) nicht entgegen.
  • BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95

    Vermögensstrafe II

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Bei der etwaigen Verhängung von Vermögensstrafen wird der neue Tatrichter die Grundsätze der Entscheidungen BGHSt 41, 20 und 41, 278 zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 05.08.1994 - 3 StR 277/94

    Anordnung des Verfalls des Wertersatzes

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43 a Konkurrenzen 1, 2; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 - BGH StV 1995, 633).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Zudem gab die Gegenvorstellung der Verteidiger Gelegenheit zur Beseitigung eines solchen etwaigen Mißverständnisses (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30; Basdorf StV 1995, 310, 318 f. m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 20/94

    Verfall - Vermögensstrafe - Rangverhältnis

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Der Verfall der aus der abgeurteilten Tat erlangten Vorteile ist - bei Vorliegen seiner Voraussetzungen - zwingend vorgeschrieben und hat Vorrang vor der Vermögensstrafe (BGHR StGB § 43 a Konkurrenzen 1, 2; BGH, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 3 StR 237/95 - BGH StV 1995, 633).
  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92

    Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Auch kann der Senat angesichts der Verfahrenslage nicht davon ausgehen, daß es sich bei der Beweisbehauptung um eine aus der Luft gegriffene, aufs Geratewohl angestellte Vermutung handelte, die nur zum Schein in eine Tatsachenbehauptung gekleidet war, was einem Beweisbegehren in bestimmten Fällen den Charakter eines Beweisermittlungsantrags geben kann (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 24 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96
    Die Eigenschaft des gestellten Antrags als Beweisantrag scheitert nicht an den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 39, 251; denn hier war in das Wissen des Zeugen gestellt, daß ein bestimmtes Geschehen, an dem er selbst aktiv beteiligt gewesen wäre, nicht stattgefunden habe.
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

  • BGH, 19.07.1995 - 3 StR 237/95

    Vermögensstrafe - Gewinn - Abschöpfung - Abzuurteilende Straftat

  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 301/95

    Vorrang - Vermögensstrafe - Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten

  • BGH, 17.04.1996 - 2 StR 635/95

    Unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Änderung des

  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97

    Unvereinbarkeit von Wahrunterstellungen mit den die Verurteilung tragenden

    Ob die letztgenannte - sehr weitgehende und pauschale - Beweisbehauptung, was der Generalbundesanwalt verneint (vgl. aber BGH, Urteil vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 -), den an einen Beweisantrag gestellten Konkretisierungsanforderungen genügte, ist dabei angesichts der erfolgten Wahrunterstellung hier unerheblich (vgl. BGHSt 40, 169, 185) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93].
  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    In Erwägung zu ziehen ist eine etwaige anderweitige Rechtshängigkeit dieser Tat in demjenigen Verfahren, in dem der Senat durch Urteil vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 - entschieden hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3292
BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,3292)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 1 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,3292)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 1 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,3292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die Entscheidungspflicht des Gerichts bezüglich der Vereidigung von Zeugen

  • rechtsportal.de

    StPO § 238, § 59, § 337

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1978 - 1 StR 293/78

    Vereitelung des Rechts des Zeugen zur zusammenhängenden Berichterstattung durch

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97
    Grundlage einer solchen Annahme kann je nach den Umständen des Falles sein z.B. die Eindeutigkeit des übrigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77), die geringe Bedeutung der Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78), oder auch die Persönlichkeit des Zeugen im Zusammenhang mit seinem Bezug zu der von ihm bekundeten Tatsache (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/94 hinsichtlich eines Polizeibeamten; BGH NStZ 1986, 323 hinsichtlich eines als sachverständigen Zeugen gehörten Sachverständigen).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97
    Unter diesen Umständen steht es der Zulässigkeit der Rüge nicht entgegen, daß es der Beschwerdeführer unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO über die Vereidigung der Zeugen eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen (vgl. BGH StV 1984, 319 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77

    Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden Vereidigung eines Zeugen - Ausreichen

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97
    Grundlage einer solchen Annahme kann je nach den Umständen des Falles sein z.B. die Eindeutigkeit des übrigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77), die geringe Bedeutung der Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78), oder auch die Persönlichkeit des Zeugen im Zusammenhang mit seinem Bezug zu der von ihm bekundeten Tatsache (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/94 hinsichtlich eines Polizeibeamten; BGH NStZ 1986, 323 hinsichtlich eines als sachverständigen Zeugen gehörten Sachverständigen).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85

    Vereidigung bei Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen

    Auszug aus BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97
    Grundlage einer solchen Annahme kann je nach den Umständen des Falles sein z.B. die Eindeutigkeit des übrigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 5. Januar 1978 - 2 StR 425/77), die geringe Bedeutung der Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 293/78), oder auch die Persönlichkeit des Zeugen im Zusammenhang mit seinem Bezug zu der von ihm bekundeten Tatsache (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/94 hinsichtlich eines Polizeibeamten; BGH NStZ 1986, 323 hinsichtlich eines als sachverständigen Zeugen gehörten Sachverständigen).
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Bei dieser Sachlage steht es der Zulässigkeit der Rüge auch nicht entgegen, dass der Beschwerdeführer es unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigung der Nebenklägerin herbeizuführen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BGH, NStZ-RR 1997, 302; grundlegend BGH, NStZ 1984, 371, 372 m.w.N.).

    Die Verletzung des § 59 StPO führt nicht in jedem Fall zu einer Aufhebung des Urteils; vielmehr ist dies eine Frage des Einzelfalls (BGH, NStZ-RR 1997, 302).

    Das Urteil beruht dann nicht auf dem Verfahrensmangel, wenn das Revisionsgericht ausschließen kann, dass der Zeuge, wäre er vereidigt worden, andere, zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung führende Angaben gemacht hätte (BGH, NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).

    Angesichts der Eindeutigkeit des von der Kammer im Übrigen gewonnenen Beweisergebnisses i.V.m. der durchgängigen Aussagekonstanz der Nebenklägerin im Hinblick auf das Kerngeschehen der Tat liegt hier einer der auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Ausnahmefälle (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 302 unter Hinweis auf z.T. nicht veröffentlichte Rechtsprechung des BGH; BGH, NStZ 1986, 1999, 2001; BGH, NStZ 1986, 323; BGHR § 59 S.1 StPO, Entscheidung, fehlende 4 - Urteil vom 06.08.1987 - 4 StR 333/87; BGH, NJW 1990, 2633, 2634; vgl. auch bereits OLG Hamm, JMBl. NW 1983, 223, 225) vor, in dem das Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen § 59 S.1 StPO deshalb ausgeschlossen werden kann, weil die Möglichkeit der Beeinflussung der Sachentscheidung des Tatrichters durch den Verfahrensverstoß rein theoretisch ist (so BGHR, § 59 S.1 StPO, Entscheidung, fehlende 4, Urteil vom 06.08.1987 4 StR 333/87).

  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05

    Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz

    Dies wurde beispielsweise angenommen, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hatte, von geringer Bedeutung für die Entscheidung war oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 4 StR 193/04; BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03

    Vereidigungsverbot bei Verdacht der Falschaussage in einer früheren

    Der Zulässigkeit der Rüge steht nicht entgegen, daß es der Beschwerdeführer unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigungsfrage herbeizuführen (vgl. BGH StV 1992, 146; NStZ-RR 1997, 302).
  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung;

    Unter diesen Umständen steht der Zulässigkeit der erhobenen Rüge nicht entgegen, dass der Angeklagte es unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts zur Vereidigung der Zeugen herbeizuführen (BGH NStZ-RR 1997, 302).

    Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).

  • KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    Das Revisionsgericht kennt den Gang und den Inhalt der Vernehmungen im einzelnen nicht und hat daher i. d. R. keinen Anhaltspunkt, das Beruhen der Entscheidung auf dem mangelhaften Teil der Vernehmung mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen (vgl. BGH a. a. O.; BGH NStZ-RR 1997, 302).

    Sind die gegen das Beruhen des Urteils auf einem Verfahrensfehler sprechenden Umstände Besonderheiten des Verfahrensverlaufs zuzuschreiben, so kann das im Einzelfall das Erfordernis auslösen, daß die Revisionsbegründung diesen Eigenheiten durch deren vollständige Schilderung Rechnung tragen muß, weil sie sonst dem Senat entgegen § 344 Abs. 2 S.2 StPO nicht diejenigen Tatsachen vermittelt, die er zur Beurteilung der Beruhensfrage benötigt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 302: Kuckein in KK-StPO. a. a. O.).

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 193/04

    Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung (entbehrlicher

    Dies wird beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hat, von geringer Bedeutung für die Entscheidung ist oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98

    Hilfsbeweisantrag auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zur

    Ob ein solcher Verfahrensverstoß zu einer Aufhebung des Urteils führt, ist eine Frage des Einzelfalles (BGH NStZ-RR 1997, 302).
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