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LG Berlin, 05.12.1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96) |
Zitiervorschläge
LG Berlin, Entscheidung vom 05.12.1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96) (https://dejure.org/1996,11860)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96) (https://dejure.org/1996,11860)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 338
Wird zitiert von ... (2)
- LG Mönchengladbach, 08.08.2019 - 5 T 37/19
Beschwerden von Aktivisten zurückgewiesen: Keine anonymen Rechtsmittel gegen …
Selbst im Strafverfahren ist ein Beschuldigter verpflichtet, ebensolche Angaben zu machen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.8.1972 - 2 StR 190/72, BGHSt 25, 13; zur Verwerfung einer Berufung als unzulässig bei Schweigen über die Identität trotz Anwesenheit des Angeklagten vgl. LG Berlin, Urt. v. 5.12.1996 - (574) 55/141 PLs 4163/95 Ns (93/96), NStZ-RR 1997, 338). - OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 1 Rv 34 Ss 173/22
Nichterscheinen des Angeklagten bei Beginn des Hauptverhandlungstermins durch das …
Für ein Erscheinen genügt nicht schon die körperliche Anwesenheit des Angeklagten (vgl. BGH NJW 1970, 2253), sondern erfordert nach dem Zweck des § 329 Abs. 1 S. 1 StPO, eine Sachentscheidung über seine Berufung nicht dadurch zu verzögern, dass er sich der Verhandlung entzieht (BGHSt 17, 188;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. § 329 Rn. 2), auch, sich als Angeklagter zu erkennen zu geben, auf Frage des Gerichts gem. § 111 Abs. 1 OWiG Angaben zu seiner Identität zu machen und sich so als Angeklagter und Berufungsführer auszuweisen (LG Berlin NStZ-RR 1997, 338;… Löwe-Rosenberg/Gössel, StPO, 27. Aufl. 2019 § 329 Rn. 7).