Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.1996

Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96   

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https://dejure.org/1996,2918
BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96 (https://dejure.org/1996,2918)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1996 - 2 StR 320/96 (https://dejure.org/1996,2918)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1996 - 2 StR 320/96 (https://dejure.org/1996,2918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung bei Möglichkeit der Herbeiführung einer Lebensgefährdung - Notwendigkeit der Erörterung aller konkreten Umstände einer Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 67
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1990 - 3 StR 180/90

    Konkurrenzverhältnis bei fortdauernder Nötigung während einer Vergewaltigung und

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96
    Auch wenn die Bewertung des Geschehens als zwei selbständige Taten den Unrechts- und Schuldgehalt des gegen den Angeklagten erhobenen Vorwurfs nicht verändert (vgl. auch BGH, Beschluß vom 31. Mai 1990 - 3 StR 180/90) mußte der Rechtsfolgenausspruch aufgehoben werden, da es dem Senat von Rechts wegen verwehrt ist, zwei Einzelstrafen zu bilden und die bisherige Einzelstrafe als Gesamtstrafe bestehen zu lassen.
  • BGH, 20.11.1987 - 2 StR 372/87

    Konkurrenzen: Verklammerung zweier Vergewaltigungen

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96
    Beide Geschehen stellen sich auch objektiv für einen Dritten nicht als einheitliches zusammengehöriges Tun dar (vgl. auch BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 367/87

    Begriff der lebensgefährdenden Behandlung bei Körperverletzungsdelikten

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96
    Erforderlich ist vielmehr nur, daß die nach den konkreten Umständen des Einzelfalles als Körperverletzung zu berurteilende Handlung geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. August 1987 - 4 StR 367/87; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 7).
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92

    Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des §

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 320/96
    Erforderlich ist vielmehr nur, daß die nach den konkreten Umständen des Einzelfalles als Körperverletzung zu berurteilende Handlung geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. August 1987 - 4 StR 367/87; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 7).
  • BGH, 29.04.2004 - 4 StR 43/04

    Landfriedensbruch (Angriff bestimmter Personen als Repräsentanten eines

    Nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB braucht die Behandlung das Leben nicht konkret zu gefährden; es genügt, daß die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalles dazu geeignet ist (vgl. BGHSt 2, 160, 163; BGHR § 223a I (a.F.) Lebensgefahr 1; BGH NStZ-RR 1997, 67).
  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 455/11

    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich; mittels einer das Leben

    Nicht erforderlich ist es, dass das Opfer auch tatsächlich in Lebensgefahr geraten ist (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 575/09, NStZ-RR 2010, 176; Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 320/96, NStZ-RR 1997, 67 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

    Die Wertung, Atemnot bedrohe ohne nähere Feststellungen zur Dauer nicht in jedem Fall das Leben des Opfers einer Körperverletzung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 7 und 8).
  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 112/13

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    Für die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung kommt es darauf an, dass die Körperverletzungshandlung unter den konkreten Umständen generell geeignet ist, den Tod des Opfers herbeizuführen (BGH, Urteile vom 4. September 1996 - 2 StR 320/96, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 8 und vom 13. Januar 2006 - 2 StR 463/05; siehe auch Hardtung, in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 38).
  • BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01

    Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche

    Nach den getroffenen Feststellungen ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden; auch wenn das Landgericht hinsichtlich der abgeurteilten Körperverletzung angenommen hat, daß diese "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) begangen wurde - sie also dazu geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (vgl. BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 2, 3, 7, 8; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2020 - 6 StR 241/20

    Beweiswürdigung des Gerichts zum Vorsatz in Bezug auf die objektiv vorliegende

    Dafür ist erforderlich, dass die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 320/96, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 8 mwN).
  • OLG Köln, 03.11.2000 - Ss 430/00

    Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

    Es ist erforderlich, dass die nach den konkreten Umständen des Einzelfalles der Körperverletzung zu beurteilende Handlung geeignet war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen (BGH NStZ-RR 1997, 67).
  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 51/20

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    Diesen Aspekten kommt beim Würgen und anderen Formen der Einwirkung auf die Fähigkeit des Opfers zu atmen jedoch entscheidende Bedeutung für die Bewertung zu, ob die Körperverletzungshandlung unter den konkreten Umständen generell geeignet ist, den Tod des Opfers herbeizuführen (BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 7, 8; BGH Beschlüsse vom 10. April 2013 - 1 StR 112/13 und vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13).'.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1996 - 2 StR 356/96   

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https://dejure.org/1996,3962
BGH, 23.08.1996 - 2 StR 356/96 (https://dejure.org/1996,3962)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1996 - 2 StR 356/96 (https://dejure.org/1996,3962)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1996 - 2 StR 356/96 (https://dejure.org/1996,3962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Zusammenhangs zwischen einer begangenen Tat und einer Alkoholabhängigkeit für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 64

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 67
  • StV 1997, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 23.08.1996 - 2 StR 356/96
    Den Urteilsausführungen läßt sich aber weder entnehmen, daß zwischen den Taten und der Alkoholabhängigkeit der erforderliche ursächliche Zusammenhang bestand (vgl. dazu BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2), noch, daß bei dem Angeklagten die hangbedingte Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht.
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 213/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum Konsum von Betäubungsmitteln

    Nach den Urteilsgründen liegt es vielmehr nahe, daß der Angeklagte vor allem zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes, nicht aber um damit seinen Rauschmittelbedarf zu befriedigen, straffällig geworden ist (was im übrigen auch den erforderlichen symptomatischen Zusammenhang zwischen den Taten und einem möglichen Hang im Sinne von § 64 StGB entfallen ließe, vgl. BGH NStZ-RR 1997, 67).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 360/97

    Erforderlichkeit einer Gesamtbetrachtung bei Beurteilung des Vorliegens eines

    Jedoch ergeben die Urteilsfeststellungen nicht, daß der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Tat und dem Hang im Sinne des § 64 StGB (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; BGH, Beschluß vom 23. August 1996 - 2 StR 356/96) besteht.
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