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   BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95   

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BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95 (https://dejure.org/1996,5074)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95 (https://dejure.org/1996,5074)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95 (https://dejure.org/1996,5074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 70
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95
    Die Rechtsverteidigung wird durch diese Art der Zustellung nicht in verfassungswidriger Weise beschränkt, denn Wirksamkeitsvoraussetzung der Ersatzzustellung ist, daß der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, NJW 1992, S. 224 [225]; vgl. auch BVerfGE 67, 208 [211] und BGH, NJW 1978, S. 1858).

    Dementsprechend kann das Gericht aufgrund der Beurkundung der Ersatzzustellung im Regelfall solange davon ausgehen, daß der Zustellungsempfänger dort wohnt, als dieser die Indizwirkung nicht durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet, wozu die schlichte Behauptung, unter der Zustellungsanschrift nicht zu wohnen, noch nicht genügt (BVerfG, NJW 1992, 224 [225 f.]).

    Ob der Zustellungsempfänger tatsächlich unter der Zustellungsanschrift wohnte, hatte das Gericht unter Ausschöpfung aller ihm zugänglichen Informationen selbst aufzuklären (BVerfG, NJW 1992, 224 [226]).

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95
    a) Die Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs ist den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 67, 208 [211]; 69, 145 [148]; 74, 1 [5]) .

    Die Rechtsverteidigung wird durch diese Art der Zustellung nicht in verfassungswidriger Weise beschränkt, denn Wirksamkeitsvoraussetzung der Ersatzzustellung ist, daß der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, NJW 1992, S. 224 [225]; vgl. auch BVerfGE 67, 208 [211] und BGH, NJW 1978, S. 1858).

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95
    Die Rechtsverteidigung wird durch diese Art der Zustellung nicht in verfassungswidriger Weise beschränkt, denn Wirksamkeitsvoraussetzung der Ersatzzustellung ist, daß der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift tatsächlich wohnt (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, NJW 1992, S. 224 [225]; vgl. auch BVerfGE 67, 208 [211] und BGH, NJW 1978, S. 1858).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95
    a) Die Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs ist den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 67, 208 [211]; 69, 145 [148]; 74, 1 [5]) .
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95
    a) Die Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs ist den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 67, 208 [211]; 69, 145 [148]; 74, 1 [5]) .
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95
    Dabei darf es sich im allgemeinen auf den Nachweis der förmlichen Zustellung verlassen (vgl. BVerfGE 36, 85 [88] = NJW 1974, 133 ), denn die gem. den §§ 190 ff. ZPO aufgenommene Zustellungsurkunde begründet nach § 418 ZPO den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen.
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/95
    a) Die Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs ist den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 67, 208 [211]; 69, 145 [148]; 74, 1 [5]) .
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Ruhen des Anspruchs auf Leistungen bei Beitragsrückstand

    Die Indizwirkung der Postzustellungsurkunde zur Anschrift des Adressaten kann schon durch eine substantiierte, plausible und schlüssige Darstellung entkräftet werden (BVerfG Beschluss vom 5.10.1996 - 2 BvR 2195/95 - NStZ-RR 1997, 70).
  • OLG Schleswig, 15.02.2018 - 5 U 116/17

    Erfordernis einer plausiblen und schlüssigen Darstellung zur Entkräftung einer

    Die Zulässigkeit des Einspruchs ist nach § 341 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen zu klären (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, juris Rn. 7; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, Rn. 8 jeweils zu § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich nicht darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift wohnt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89, juris Rn. 12; Kammerbeschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95, juris Rn. 9).

    Die urkundliche Erklärung des Postbediensteten, der Beklagte sei "in der Wohnung" nicht angetroffen worden, begründet aber ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible Gegendarstellung entkräftet werden kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89, juris Rn. 17; Kammerbeschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96, juris Rn. 8; Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03, juris Rn. 15).

    Dementsprechend kann das Gericht aufgrund der Beurkundung der Ersatzzustellung im Regelfall solange davon ausgehen, dass der Zustellungsempfänger dort wohnt, als dieser die Indizwirkung nicht durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet, wozu die schlichte Behauptung, unter der Zustellungsanschrift nicht zu wohnen, noch nicht genügt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89, juris Rn. 17; Kammerbeschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95, juris Rn. 9).

  • AG Hamburg, 25.03.2022 - 48 C 483/19

    Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensersatz wegen Wasserschaden am

    Die urkundliche Erklärung des Postbediensteten, der Beklagte sei "in der Wohnung" nicht angetroffen worden, begründet ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible Gegendarstellung entkräftet werden kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, juris Rn. 17; Kammerbeschluss vom 05. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95 -, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996 - XII ZB 89/96 -, juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03 -, juris Rn. 15).

    Dementsprechend kann das Gericht aufgrund der Beurkundung der Ersatzzustellung im Regelfall solange davon ausgehen, dass der Zustellungsempfänger dort wohnt, als dieser die Indizwirkung nicht durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 03. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, juris Rn. 17; BVerfG, Kammerbeschluss vom 05. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95 -, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 2017/01

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet

    Die gemäß § 195 Abs. 2 ZPO vom Postbediensteten aufgenommene Zustellungsurkunde begründet als öffentliche Urkunde gemäß § 37 StPO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO vollen Beweis der darin bezeugten Tatsache der Niederlegung sowie ihres Zeitpunkts (vgl. § 195 Abs. 2 Satz 1 ZPO i.V.m. § 191 Nr. 1 ZPO sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95 -, NStZ-RR 1997, S. 70 f.; Meyer-Goßner, in: Kleinknecht, Kommentar zur Strafprozessordnung, 45. Aufl., § 37 Rn. 27).
  • AG Trier, 19.12.2019 - 36b OWi 8044 Js 29672/18

    PoliScan FM1: Nicht unverwertbar, Geräte müssen aber künftig Rohdaten speichern

    So würde niemand bezweifeln, dass ein Richter sich in Abwesenheit konkreter Anhaltspunkte, die das Gegenteil vermuten lassen, auf die Verlässlichkeit des Zustellungsvermerkes einer Zustellungsurkunde verlassen darf (siehe dazu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 05, Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95).
  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Unter dieser Anschrift sind die Prozessbevollmächtigten des Klägers jedoch nicht zu erreichen; ihre Kanzleiräume befinden sich in der M.-B.-Allee ... Die Postzustellungsurkunde begründet zwar als öffentliche Urkunde nach § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen; die Beweiskraft erstreckt sich jedoch nicht darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellungsanschrift auch tatsächlich wohnt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95 - juris Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 ).
  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 61/19

    Indizwirkung der Ersatzzustellung für das Wohnen unter der Zustellungsanschrift

    aa) Liegt der Nachweis über eine förmliche Zustellung vor (§ 37 Abs. 1 StPO i. V. mit § 182 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO), darf sich das Gericht regelmäßig darauf verlassen, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, das zuzustellende Schriftstück zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nicht darauf erstreckt, wo der Zustellungsadressat tatsächlich wohnt (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95 -, juris Rdnr. 9 und 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 -, juris Rdnr. 17 f.; VerfG Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - 9/15 -, juris Rdnr. 12; KG, Beschluss vom 12. September 2017 - 4 Ws 115/17 -, juris Rdnr. 7).

    Das bloße Bestreiten, d. h. die schlichte Behauptung, unter der Zustellungsanschrift nicht zu wohnen, genügt dafür nicht (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. Oktober 1996, a. a. O., juris Rdnr. 9 und 3. Juni 1991, a. a. O., juris Rdnr. 18; VerfG Brandenburg, a. a. O., juris Rdnr. 12; VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. März 2001, JR 2002, 412, 413; KG, Beschlüsse vom 12. September 2017, a. a. O., juris Rdnr. 7, 2. Februar 2011 - 3 Ws [B] 9/11 - und 14. Juli 2008 - 2 Ws 245/08 - m. w. Nachw.).

  • VGH Bayern, 18.11.2008 - 4 ZB 08.958

    Zuwendungsrecht; Beweiskraft einer PZU; Indizwirkung der Beurkundung;

    Die Beweiskraft erstreckt sich auf den beurkundeten Vorgang in seinem äußeren Ablauf, jedoch nicht darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Adresse tatsächlich seine Wohnung oder seinen Geschäftsraum unterhält; allerdings ist die Erklärung des Postbediensteten, er habe den Empfänger nicht in seiner Wohnung angetroffen, nach obergerichtlicher Rechtsprechung ein beweiskräftiges Indiz dafür, dass der Adressat unter der Zustellungsanschrift wohnt (BVerfG vom 5.10.1996 2 BvR 2195/95 ; vom 3.6.1991 2 BvR 511/89 ; BGH vom 17.2.1992 AnwZ (B) 53/91 ; Geimer in Zöller, RdNr. 3 zu § 418).

    Der Zustellungsempfänger kann das Indiz, dass er unter der angegebenen Adresse wohnt oder einen Geschäftsraum unterhält, nur durch eine schlüssige und plausible Darstellung, dass er die Wohnung oder den Geschäftsraum aufgegeben hat, entkräften (BVerfG vom 5.10.1996, aaO; vom 3.6.1991, aaO, Rz. 18; BGH vom 17.2.1992, aao; Geimer, aaO; Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2007, RdNr. 5).

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 11 CS 20.2979

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem -

    Der Zustellungsempfänger muss folglich plausibel und schlüssig darlegen, dass er die ursprüngliche Wohnung aufgegeben und an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat (vgl. BGH, B.v. 17.2.1992 a.a.O.; U.v. 13.10.1993 - XII ZR 120/92 - NJW-RR 1994, 564 = juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 5.10.1996 - 2 BvR 2195/95 - NStZ-RR 1997, 70 = juris Rn. 9; B.v. 3.6.1991 - 2 BvR 511/89 - NJW 1992, 224 = juris Rn. 17 f.; BayVGH, B.v. 13.12.2017 - 11 CS 17.2098 - juris Rn. 13; OVG NW, B.v. 26.9.2012 - 16 E 1300/11 - juris Rn. 4; OLG SH, U.v. 15.2.2018 - 5 U 116/17 - SchlHA 2020, 322 = juris Rn. 25 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 379/15

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachtung, Benennung Zeuge

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ-RR 1997, 70) darf sich das Gericht im Allgemeinen auf den Nachweis der förmlichen Zustellung verlassen, denn die gemäß § 182 ZPO aufgenommene Zustellungsurkunde begründet nach § 418 ZPO den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9256
BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 2195/96 (https://dejure.org/1996,9256)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1996 - 2 BvR 2195/96 (https://dejure.org/1996,9256)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/96 (https://dejure.org/1996,9256)
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Nicht überklebtes Namensschild

Art. 103 Abs. 1 GG, § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>, § 418 ZPO, Beweiskraft der Zustellurkunde erstreckt sich nicht darauf, daß Empfänger unter der Zustelladresse "wohnt", Erklärung des Postboten lediglich "Indiz"

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 70
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 193/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Das zustellende Gericht kann aufgrund der Beurkundung der Zustellung deshalb so lange von deren Wirksamkeit ausgehen, solange die Indizwirkung nicht durch den Inhalt der Akten oder ein plausibles und schlüssiges Antragsvorbringen entkräftet wird (BVerfG NStZ-RR 1997, 70; OLG Hamburg NJW 2006, 1685 OLG Stuttgart Justiz 2003, 489).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 194/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Das zustellende Gericht kann aufgrund der Beurkundung der Zustellung deshalb so lange von deren Wirksamkeit ausgehen, solange die Indizwirkung nicht durch den Inhalt der Akten oder ein plausibles und schlüssiges Antragsvorbringen entkräftet wird (BVerfG NStZ-RR 1997, 70; OLG Hamburg NJW 2006, 1685 OLG Stuttgart Justiz 2003, 489).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 2 Ws 195/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ordnungsgemäß erfolgter Ladung;

    Das zustellende Gericht kann aufgrund der Beurkundung der Zustellung deshalb so lange von deren Wirksamkeit ausgehen, solange die Indizwirkung nicht durch den Inhalt der Akten oder ein plausibles und schlüssiges Antragsvorbringen entkräftet wird (BVerfG NStZ-RR 1997, 70; OLG Hamburg NJW 2006, 1685 OLG Stuttgart Justiz 2003, 489).
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