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   BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96   

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https://dejure.org/1996,2762
BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96 (https://dejure.org/1996,2762)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1996 - 3 StR 198/96 (https://dejure.org/1996,2762)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 3 StR 198/96 (https://dejure.org/1996,2762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Beweis, ob ein Angeklagter sich zur Sache geäußert hat anhand des Hauptverhandlungsprotokolls - Gegenstand der besonderen Beweiskraft nach § 274 StPO (Strafprozessordnung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 274, § 136

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 73
  • StV 1997, 455
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96
    Daher kann durch das Hauptverhandlungsprotokoll zwar im Sinne von § 274 StPO bewiesen werden, ob ein Angeklagter sich in der Hauptverhandlung zur Person und/oder zur Sache geäußert hat (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 5, 11 und 18).

    Da der Bereich der Beweiskraft nach § 274 StPO von vornherein nicht berührt war, kam es auf die Frage nicht an, ob die Wirkungen des § 274 StPO durch nachträgliche, vom Protokoll abrückende Erklärungen einer Beurkundungsperson zum Nachteil eines Revisionsführers entkräftet werden können (vgl. zur Klarstellung und Ergänzung von BGHSt 4, 364: BGHSt 8, 283; 13, 53, 59; 20, 278, 280 [BGH 01.10.1965 - 4 ARs 26/65]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11 und Protokollauslegung 1 m.w.Nachw.).

  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96
    Da der Bereich der Beweiskraft nach § 274 StPO von vornherein nicht berührt war, kam es auf die Frage nicht an, ob die Wirkungen des § 274 StPO durch nachträgliche, vom Protokoll abrückende Erklärungen einer Beurkundungsperson zum Nachteil eines Revisionsführers entkräftet werden können (vgl. zur Klarstellung und Ergänzung von BGHSt 4, 364: BGHSt 8, 283; 13, 53, 59; 20, 278, 280 [BGH 01.10.1965 - 4 ARs 26/65]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11 und Protokollauslegung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 72/95

    Sitzungsprotokoll - Wesentliche Förmlichkeit - Angaben des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96
    Daher kann durch das Hauptverhandlungsprotokoll zwar im Sinne von § 274 StPO bewiesen werden, ob ein Angeklagter sich in der Hauptverhandlung zur Person und/oder zur Sache geäußert hat (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 5, 11 und 18).
  • BGH, 14.02.1990 - 3 StR 426/89

    Nichtvernehmung zur Sache des Angeklagten als Revisionsgrund - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96
    Daher kann durch das Hauptverhandlungsprotokoll zwar im Sinne von § 274 StPO bewiesen werden, ob ein Angeklagter sich in der Hauptverhandlung zur Person und/oder zur Sache geäußert hat (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 5, 11 und 18).
  • BGH, 09.12.1955 - 2 StR 348/55
    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96
    Da der Bereich der Beweiskraft nach § 274 StPO von vornherein nicht berührt war, kam es auf die Frage nicht an, ob die Wirkungen des § 274 StPO durch nachträgliche, vom Protokoll abrückende Erklärungen einer Beurkundungsperson zum Nachteil eines Revisionsführers entkräftet werden können (vgl. zur Klarstellung und Ergänzung von BGHSt 4, 364: BGHSt 8, 283; 13, 53, 59; 20, 278, 280 [BGH 01.10.1965 - 4 ARs 26/65]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11 und Protokollauslegung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96
    Da der Bereich der Beweiskraft nach § 274 StPO von vornherein nicht berührt war, kam es auf die Frage nicht an, ob die Wirkungen des § 274 StPO durch nachträgliche, vom Protokoll abrückende Erklärungen einer Beurkundungsperson zum Nachteil eines Revisionsführers entkräftet werden können (vgl. zur Klarstellung und Ergänzung von BGHSt 4, 364: BGHSt 8, 283; 13, 53, 59; 20, 278, 280 [BGH 01.10.1965 - 4 ARs 26/65]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11 und Protokollauslegung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.10.1965 - 4 ARs 26/65

    Betrügerisches Erschleichen von Ausfuhrvergütungen und Ausfuhrhändlervergütungen

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 198/96
    Da der Bereich der Beweiskraft nach § 274 StPO von vornherein nicht berührt war, kam es auf die Frage nicht an, ob die Wirkungen des § 274 StPO durch nachträgliche, vom Protokoll abrückende Erklärungen einer Beurkundungsperson zum Nachteil eines Revisionsführers entkräftet werden können (vgl. zur Klarstellung und Ergänzung von BGHSt 4, 364: BGHSt 8, 283; 13, 53, 59; 20, 278, 280 [BGH 01.10.1965 - 4 ARs 26/65]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11 und Protokollauslegung 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden sich gegen das Verbot der Rügeverkümmerung Vorbehalte: Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wurde vom 1. Strafsenat offen gelassen in NJW 1982, 1057 sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (vgl. auch BGH (3. Strafsenat) NStZ-RR 1997, 73).
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden sich Vorbehalte: Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wird vom Senat offen gelassen in BGH NJW 1982, 1057, sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (Berichtigung des Namens einer Dolmetscherin bei offensichtlicher Namensverwechslung ist zulässig; vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 73).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wird vom Senat offen gelassen in BGH NJW 1982, 1057, sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (Berichtigung des Namens einer Dolmetscherin bei offensichtlicher Namensverwechslung ist zulässig; vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 73).
  • BGH, 13.03.1998 - 3 StR 67/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Der Hinweis darauf, daß das Hauptverhandlungsprotokoll einen solchen Zusammenhang nicht belege, ist unzureichend, weil der Inhalt der Äußerung des Angeklagten auch dann nicht Gegenstand der besonderen Beweiskraft nach § 274 StPO ist, wenn die Öffentlichkeit, begrenzt auf einen bestimmten Verhandlungsteil, ausgeschlossen wird (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 19).
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