Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 17.07.1997

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 1 Ws 438/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3395
OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 1 Ws 438/97 (https://dejure.org/1997,3395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.1997 - 1 Ws 438/97 (https://dejure.org/1997,3395)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 1 Ws 438/97 (https://dejure.org/1997,3395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 323
  • Rpfleger 1997, 539
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 27.08.1990 - 1 Ws 771/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 1 Ws 438/97
    Eine weitere Auflage, Weisung oder Verlängerung der Bewährungszeit gemäß § 56 f Abs. 2 StGB genügen zur Erreichung des Aussetzungszwecks nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 27. August 1990 1 Ws 771/90 -, Tröndle a.a.O. § 56 f Rdnr. 8; Schönke/Schröder/ Stree a.a.O. § 56 f Rdnr. 9ff.).
  • OLG Hamm, 17.09.1992 - 1 Ws 499/92

    Schadenswiedergutmachung durch den Verurteilten; Widerruf der Bewährung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 1 Ws 438/97
    Ein den Widerruf rechtfertigender Verstoß gegen eine Geldauflage setzt zudem vom Gericht darzulegende Zahlungsfähigkeit oder selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit des Verurteilten voraus (vgl. Senatsbeschluß in StV 1995, 595 ; OLG Hamm StV 1993, 259 ; Tröndle a.a.O. § 56 f Rdnr. 5; Schönke/Schröder/Stree a.a.O. § 56 f Rdnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 574/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.1997 - 1 Ws 438/97
    Ein den Widerruf rechtfertigender Verstoß gegen eine Geldauflage setzt zudem vom Gericht darzulegende Zahlungsfähigkeit oder selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit des Verurteilten voraus (vgl. Senatsbeschluß in StV 1995, 595 ; OLG Hamm StV 1993, 259 ; Tröndle a.a.O. § 56 f Rdnr. 5; Schönke/Schröder/Stree a.a.O. § 56 f Rdnr. 8).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 VAs 37/18

    Unterbrechung der weiteren Vollstreckung zum Halbstraftermin

    Dabei ist im Ausgangspunkt zu sehen, dass sogar bei einer hohen Freiheitsstrafe wegen eines für die Allgemeinheit besonders gefährlichen Delikts nach Halbstrafverbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden kann (Senat, NStZ-RR 1997, 323; OLG Karlsruhe wistra 2005, 153).

    In die Würdigung können auch Umstände einbezogen werden, die bereits bei der Strafzumessung berücksichtigt worden waren (Senat NStZ-RR 1997, 323; OLG Karlsruhe Die Justiz 1987, 386; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 221; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 57 Rn. 29 mwN).

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 3 Ws 139/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Ermessen ; Bewährungswiderruf ; Mündliche

    Außerdem hat das Gericht, wenn es die Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine Zahlungsauflage widerrufen will, aufzuklären und in der Entscheidung darzulegen, dass der Verurteilte zahlungsfähig war oder eine selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit bestand (Senat B.v.23.03.2000 -3 Ws 45/00-; OLG Hamm StV 1993, 259; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 323).
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 2 Ws 293/03

    Widerruf von Strafaussetzung; Verstoß gegen Weisungen; Verstoß gegen Auflagen;

    Bei einem Widerruf der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen die Auflage, eine Geldbuße zu zahlen, bedarf es nicht nur der Feststellung, dass die Geldauflage nicht oder nicht vollständig gezahlt worden ist; das Gericht muss auch positiv feststellen, dass der Verurteilte leistungsfähig war und muss dieses in den Entscheidungsgründen darlegen (OLG Hamm, StV 93, 259; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 97, 323).
  • KG, 12.05.2004 - 5 Ws 119/04

    Widerruf der Strafaussetzung wegen gröblichen oder beharrlichen Verstoßes gegen

    In subjektiver Hinsicht ist Verschulden und Zahlungsfähigkeit erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 323; OLG Düsseldorf StV 1995, 595; OLG Hamm StV 1993, 259, 260).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2007 - 1 Ws 221/06

    Widerruf einer Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bei gröblicher

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Jena, 20.09.2005 - 1 Ws 358/05

    Widerruf der Strafaussetzung

    Da die Zuwiderhandlungen schuldhaft begangen worden sein müssen, wobei Fahrlässigkeit ausreicht (OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 364), setzt ein den Widerruf rechtfertigender Verstoß gegen eine Geldauflage Zahlungsfähigkeit oder selbstverschuldete Zahlungsunfähigkeit voraus (OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 323).
  • OLG Jena, 28.09.2005 - 1 Ws 261/05

    Widerruf der Strafaussetzung

    Da die Zuwiderhandlung schuldhaft begangen sein muss, wobei Fahrlässigkeit ausreicht (OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, 364), setzt ein den Widerruf rechtfertigender Verstoß gegen eine Geldauflage Zahlungsfähigkeit oder selbst verschuldete Zahlungsunfähigkeit voraus (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1997, 323).
  • KG, 12.05.2004 - 2 AR 49/04
    In subjektiver Hinsicht ist Verschulden und Zahlungsfähigkeit erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 323 ; OLG Düsseldorf StV 1995, 595 ; OLG Hamm StV 1993, 259, 260).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 2 Ws 95/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7805
OLG Karlsruhe, 17.07.1997 - 2 Ws 95/96 (https://dejure.org/1997,7805)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.07.1997 - 2 Ws 95/96 (https://dejure.org/1997,7805)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 2 Ws 95/96 (https://dejure.org/1997,7805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2014 - 1 Ws 164/14

    Strafvollstreckungssache: Nebeneinander der Entscheidungen über das Absehen von

    Die Schwere der Tat steht der Annahme besonderer Umstände nicht von vornherein entgegen, wie sich schon aus dem Fehlen einer Strafobergrenze ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; wistra 2005, 153; Senatsbeschlüsse vom 4. Januar 2010 - 1 Ws 235/09 -, 18. Oktober 2013 - 1 Ws 201/13 - und vom 19. November 2013 - 1 Ws 209/13 -).

    In die Würdigung können auch Umstände einbezogen werden, die bereits bei der Strafzumessung des erkennenden Gerichts berücksichtigt worden sind (vgl. OLG München, NStZ 1987, 74f.; OLG Zweibrücken StV 2008, 35f.; OLG Düsseldorf StV 1997, 94; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323f.; Senatsbeschlüsse wie vor).

  • OLG Zweibrücken, 20.07.2005 - 1 Ws 205/05

    Strafaussetzung: Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens

    Dabei sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die bereits Eingang in die Strafzumessung des erkennenden Gerichts gefunden haben (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323; OLG Düsseldorf StV 1997, 94; Senat StV 1991, 223).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03

    Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des

    Die Chancen, dass Sachverständiger und das Gericht, das über die Aussetzung zu entscheiden hat, zu einer zutreffenden Kriminal- und Sozialprognose gelangen werden, werden durch die vorherige Gewährung von Lockerungen und die hierdurch gewonnenen Erfahrungen verbessert (vgl. Senat StV 2002, 322; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323, 324; BVerfG NJW 2000, 501; dass. NJW 2000, 502).
  • OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12

    Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung

    Dass diese Gesichtspunkte bereits Eingang in die Strafzumessung im Urteil des Landgerichts Kleve gefunden haben, steht ihrer Berücksichtigung bei der Abwägung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB zwar grundsätzlich nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323); eine besondere Bedeutung kommt ihnen indes hier nicht mehr zu, da sie bereits maßgeblich zu der angesichts der Tatschwere noch als vergleichsweise milde anzusehenden Bestrafung geführt haben.
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2004 - 1 Ws 383/04

    Aussetzung der Reststrafe zum Halbstrafenzeitpunkt: Nachhaltige

    Allein die Schwere der Straftat steht jedoch einer Halbstrafenaussetzung nicht grundsätzlich entgegen, da der Gesetzgeber - entgegen der sog. Erstverbüßerregelung in § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB - in § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gerade keine zeitliche Obergrenze für zeitige Freiheitsstrafen normiert hat (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323 f.; LK-Gribbohm, 11. Auflage 1992, § 57 Rn. 45).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 1 Ws 128/07

    Anforderungen an das Vorliegen besonderer Umstände i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 2

    Als geeignet angesehen werden zum einen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; OLG Hamm, StV 1998, 503; Thüring. OLG, StV 1998, 504; OLG München, NStZ 1987, 74).
  • OLG Schleswig, 13.07.2007 - 2 Ws 267/07
    Allein die Schwere der Straftat steht jedoch einer Halbstrafenaussetzung nicht grundsätzlich entgegen, da der Gesetzgeber - entgegen der sog. Erstverbüßerregelung in § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB - in § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB gerade keine zeitliche Obergrenze für zeitige Freiheitsstrafen normiert hat ( OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323 f., [OLG Karlsruhe 17.07.1997 - 2 Ws 95/96] Tröndle/Fischer, a.a.O., § 57 StGB Rdnr. 29).
  • OLG Saarbrücken, 19.10.2006 - 1 Ws 212/06

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr

    Als geeignet angesehen werden zum einen Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht haben (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 323; OLG Hamm, StV 1998, 503; Thüring. OLG, StV 1998, 504; OLG München, NStZ 1987, 74).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2005 - 1 Ws 167/05
    Auch wenn die Begehung von besonders schweren Straftaten - anders als bei § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB sieht das Gesetz in § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB keine Strafobergrenze vor - einer vorzeitigen Entlassung grundsätzlich nicht entgegensteht (BVerfG NJW 2000, 502 f.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 323 f.), würde vorliegend die Aussetzung der Freiheitsstrafe bereits zum Halbstrafenzeitpunkt auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und dem Unrechtsgehalt der vom Beschwerdeführer begangenen Straftat nicht gerecht werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht