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   BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97   

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BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97 (https://dejure.org/1997,3113)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1997 - 4 StR 539/97 (https://dejure.org/1997,3113)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97 (https://dejure.org/1997,3113)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende Erwägung - Besonders plangerichtete und zielgerichtete Vorgehensweise bei den ersten Taten als strafschärfende Erwägung - Bewertung des Aussageverhaltens des Angeklagten - Voraussetzungen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176, § 46, § 54, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 107
  • StV 1998, 481
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.07.1993 - 4 StR 316/93

    Berücksichtigung von schweren psychischen Schäden des Tatopfers hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein der letzten Tat, so können sie mit ihrem vollen Gewicht, das ihnen im Ergebnis zukommt, auch nur in diesem Fall, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung der Strafen in den Fällen II. 1 bis 4 in Ansatz gebracht werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • BGH, 30.09.1997 - 4 StR 399/97

    Bedeutungslosigkeit eines Geständnisses - Grundsätzliche Bereitschaft des

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Im übrigen war das Geständnis auch deshalb nicht bedeutungslos, weil sich, hätte der Angeklagte die ihm angelasteten Taten geleugnet, seine Einlassung und die Aussage der Geschädigten gegenübergestanden hätten; zur Aufklärung des Tatgeschehens hätte dann entscheidend auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Mädchens und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage abgestellt werden müssen (vgl. Senatsbeschluß vom 30.September 1997 - 4 StR 399/97).
  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97

    Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Der Bundesgerichtshof hat lediglich ausgesprochen, daß "insbesondere" bei diesem Täterkreis dieser Umstand zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 21 BAK 15; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8.Oktober 1997 - 2 StR 478/97).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Dies läßt besorgen, daß das Landgericht verkannt hat, daß der Tatrichter eine Berechnung der Tatzeit-BAK grundsätzlich auch dann - unter Umständen aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes - vorzunehmen hat, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben (BGHR StGB § 21 BAK 29).
  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Doch erscheint es schon fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Prozeßverhalten des Angeklagten für ihn - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - nachteilige sichere Schlüsse zu ziehen (BGH, Beschluß vom 7.Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - m.w.N. und Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95

    Strafrahmenminderung - Strafzumessung - Zusammentreffen von Milderungsgründen

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Doch erscheint es schon fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Prozeßverhalten des Angeklagten für ihn - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - nachteilige sichere Schlüsse zu ziehen (BGH, Beschluß vom 7.Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - m.w.N. und Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Der Bundesgerichtshof hat lediglich ausgesprochen, daß "insbesondere" bei diesem Täterkreis dieser Umstand zu berücksichtigen ist (BGHR StGB § 21 BAK 15; vgl. auch BGH, Beschluß vom 8.Oktober 1997 - 2 StR 478/97).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Auszug aus BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97
    Insoweit hat der Tatrichter nämlich zu bedenken, daß eingeschliffenes Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (vgl. BGH NStZ 1996, 227) auch dann, wenn sie sich als motorisch unauffällig und situationsangepaßt darstellen, nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96 - und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 510/96).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung;

    Er bezieht sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Beeinträchtigungen des Opfers durch eine Mehrheit von Taten dem Täter nur dann mit vollem Gewicht bei den Einzeltaten angelastet werden dürfen, wenn sie unmittelbare Folge der Einzeltaten sind; sind sie dagegen Folge aller Taten, so können sie nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, gewichtet werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f.; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 06.09.2022 - 6 StR 274/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Einzelstrafen und

    Derartige durch mehrere Taten herbeigeführte Folgen dürfen dem Täter mit vollem Gewicht zwar dann bei den Einzelstrafen angelastet werden, wenn sie unmittelbare Folge der jeweiligen Taten sind; resultieren sie hingegen aus allen Taten insgesamt, so können sie nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung gewichtet werden (st. Rpsr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2022 - 4 StR 449/21; vom 18. Februar 2021 - 2 StR 7/21; vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17, NStZ 2018, 537, 538; vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; vom 22. Juli 2014 - 2 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 7; Theune in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 46 Rdn. 151; Hörnle in Leipziger Kommentar, aaO, § 176 Rdn. 42; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 46 Rdn. 26; Miebach in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 46 Rdn. 96; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 46 Rdn. 34b).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

    Diese Erwägung wäre rechtlich nur dann unbedenklich, wenn die geständige Einlassung in erster Linie auf der "erdrückenden Beweislage"' beruhte, ersichtlich aber nicht auf einem echten Reue- und Schuldgefühl (BGHSt 43, 195, 209; BGH StV 1998, 481; Beschluß vom 30. September 1997 - 4 StR 399/97).

    Im übrigen wird der neue Tatrichter zu bedenken haben, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" (hier: die Anwendung der Tritt - "Technik" und das Aufsuchen der Wohnung nach der Tat, UA 16) nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97 - insoweit in StV 1998, 481 nicht mitabgedruckt).

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 502/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung eines Geständnisses)

    a) Das Geständnis eines Angeklagten ist ein bestimmender Strafzumessungsgrund gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, StV 1998, 481).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17

    Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung

    aa) Das Geständnis eines Angeklagten ist ein bestimmender Strafzumessungsgrund gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 502/13, wistra 2014, 180 [insoweit in NStZ-RR 2014, 106 nicht abgedruckt]; Beschluss vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, StV 1998, 481).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Doch mag dies dahinstehen; denn jedenfalls läßt die Heranziehung der weiteren Umstände (nämlich: daß der Angeklagte "in der Lage (war), sich unbemerkt mit dem Fuß den auf dem Boden liegenden 10, 00 DM-Schein zu "angeln", er "folgerichtig ... mit der Gerüstknarre auf einen vermeintlichen K.O.-Punkt im Schulterbereich des (Tatopfers) schlagen wollte" und er "in der Lage (war), (dem Tatopfer) die neue und daher enge Jeanshose auszuziehen"; UA 30), nicht erkennen, ob das Landgericht dabei bedacht hat, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH BA 1999, 179, 180; BGH NStZ 1997, 592; BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539197 - insoweit in StV 1998, 481 nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98

    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung

    Die Beurteilung der Schuld kann sich in diesem Fall nur nach psychodiagnostischen Kriterien richten (BGH NStZ-RR 1997, 2/1-6, 227; zu den Grenzen eines solchen Vorgehens bei sehr hohen Promillewerten vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97).
  • BGH, 18.02.2021 - 2 StR 7/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Tatfolgen einer Serie von

    Dies lässt besorgen, dass der Strafkammer aus dem Blick geraten ist, dass festgestellte Tatfolgen einer Serie von Sexualdelikten nur dann bei der Einzelstrafbemessung mit ihrem vollen Gewicht berücksichtigt werden können, wenn sie unmittelbare Folge allein einzelner Taten sind; sind sie Folge aller abgeurteilten Straftaten, können sie strafzumessungsrechtlich nur einmal bei der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278; Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 10).
  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden

    Sind die psychischen Schäden dagegen Folge aller Taten, wovon die Strafkammer hier offenbar ausgeht, so können sie dem Angeklagten nur einmal, nämlich bei der Gesamtstrafenbildung, angelastet werden (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97, NStZ-RR 1998, 107 f. und vom 20. Juli 1993 - 4 StR 316/93; Senatsurteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1997 - 2 StR 553/97   

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https://dejure.org/1997,4046
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 107
  • StV 1998, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Eine Blutalkoholkonzentration von maximal 3, 9 Promille legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit sehr nahe, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 Promille in Betracht zu ziehen ist (BGH, Urteil vom 22. November 1990- 4 StR 117/90, BGHSt 37, 231, 235; Urteil vom 12. Januar 1994 - 3 StR 633/93, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27; Beschluss vom 25. Februar 1998 - 2 StR 16/98, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ 2012, 261).

    Bei einer starken Alkoholisierung lässt sich erheblich verminderte Schuldfähigkeit nur ausschließen, wenn gewichtige Anzeichen für den Erhalt der Hemmungsfähigkeit sprechen (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107).

  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter;

    Eine erheblich verminderte Hemmungsfähigkeit lässt sich bei einer solchen beträchtlichen Alkoholisierung nur ausschließen, wenn gewichtige Anzeichen für den Erhalt einer Hemmungsfähigkeit sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 68 ff.; Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107; hierzu ferner Fischer, aaO, Rn. 22 ff.).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Denn selbst wenn davon ausgegangen wird, daß es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingten erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen ist, hat der festgestellte Wert aber nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Beschluß des Senats vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss der erheblich beeinträchtigten Schuldunfähigkeit

    Auch wenn es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss, ist der festgestellte Wert ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Stärke der alkoholischen Beeinflussung (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592, vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107, und vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Denn selbst wenn man nicht von einem gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz ausgeht, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen ist, hat der festgestellte Wert nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff. [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1997 und 25. Februar 1998 - 2 StR 553/97 und 16/98).
  • KG, 25.01.2002 - 1 Ss 44/01
    Die vom Landgericht allein erwogene Koor­dinations- und Leistungsfähigkeit des Täters bei einer Verge­waltigung besagt für die Frage der Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens nichts (BGH NStZ-RR 1998, 107).
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