Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.10.1997

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 4 Ws 256/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3795
OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 4 Ws 256/97 (https://dejure.org/1997,3795)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.11.1997 - 4 Ws 256/97 (https://dejure.org/1997,3795)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. November 1997 - 4 Ws 256/97 (https://dejure.org/1997,3795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung; Entpflichtung des bisherigen und Beiordnung eines neuen Verteidigers bei ermessensfehlerfreier Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 110
  • StV 1998, 123
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 05.05.2009 - 2 Ws 160/09

    Voraussetzungen für die Bestellung mehrerer Pflichtverteidiger

    Der zulässigen (etwa OLG Hamm StV 1995, 64 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 1998, 110 ; OLG Hamburg Strafo 2000, 383; OLG Schleswig SchlHA 2001, 137) Beschwerde kann der Erfolg nicht versagt werden.
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

    § 305 S. 1 StPO erfasst nur Entscheidungen des erkennenden Gerichts, nicht jedoch Entscheidungen, die allein der Vorsitzende in Angelegenheiten zu treffen hat, die nicht in innerem Zusammenhang mit der Urteilsfällung stehen, sondern die der Sicherung des justizförmigen Verfahrens dienen (OLG Hamm, StV 1995, 64; OLG Braunschweig, StV 1996, 6; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207 = Die Justiz 1997, 143; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1998, 110).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 4 Ws 1/01

    Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung in der Berufungsinstanz

    Das statthafte (vgl. etwa OLG Stuttgart StV 1998, 123) Rechtsmittel hat Erfolg.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.10.1997 - 1 Ws (OWi) 846/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7304
OLG Düsseldorf, 22.10.1997 - 1 Ws (OWi) 846/97 (https://dejure.org/1997,7304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.1997 - 1 Ws (OWi) 846/97 (https://dejure.org/1997,7304)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 1 Ws (OWi) 846/97 (https://dejure.org/1997,7304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 110
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.1997 - XII ZB 132/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung einer Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1997 - 1 Ws (OWi) 846/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erbringt das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis im Sinne des § 212 a ZPO Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (BGH NJW 1996, 2514 ; BGH NJW-RR 1997, 769).
  • BGH, 13.06.1996 - VII ZB 12/96

    Entkräftung des durch ein Empfangsbekenntnis erbrachten Beweises

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1997 - 1 Ws (OWi) 846/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erbringt das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis im Sinne des § 212 a ZPO Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (BGH NJW 1996, 2514 ; BGH NJW-RR 1997, 769).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 Ws 192/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.1997 - 1 Ws (OWi) 846/97
    Der Einwand seines Verteidigers, dem Empfangsbekenntnis sei keine vollständige Urteilsausfertigung beigefügt gewesen, ist ohne nähere Angaben nicht nachvollziehbar und im übrigen als schlichte Erklärung (vgl. OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442) auch kein Beweismittel, das die Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses widerlegen könnte.
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Dies entspricht auch der in der strafprozessualen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (vgl. BGH, NStZ 1991, S. 49; OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 71; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, S. 110; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 44. Aufl. 1999, § 37 Rn. 19; Wendisch in: Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur StPO, 25. Aufl. 1999, § 37 Rn. 24; Maul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl. 1999, § 37 Rn. 8; Paulus in: KMR, § 37 Rn. 7).
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