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   OLG Jena, 13.01.1998 - 1 Ss 302/97   

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https://dejure.org/1998,4470
OLG Jena, 13.01.1998 - 1 Ss 302/97 (https://dejure.org/1998,4470)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.01.1998 - 1 Ss 302/97 (https://dejure.org/1998,4470)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Januar 1998 - 1 Ss 302/97 (https://dejure.org/1998,4470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die wirksame Bezugnahme auf die früheren Urteile; Bezugnahme mit der Einschränkung "soweit nicht im Folgenden ausdrücklich davon abgewichen wird"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 54 Abs. 1; StPO § 267 Abs. 3 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 119
  • StV 1998, 340
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07

    Jugendgerichtsverfahren; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafzumessung;

    Dazu gehört neben der gründlichen Auseinandersetzung mit der Biographie des Angeklagten eine Bewertung seiner Tat im Zusammenhang mit seinen Lebensverhältnissen sowie eine eingehende Begründung für die Erforderlichkeit der verhängten Rechtsfolgen (vgl. OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 = StV 1998, 340).
  • KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19

    Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf

    Bezugnahmen auf im gleichen Verfahren ergangene frühere Urteile sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die Verständlichkeit der Darstellung und die Geschlossenheit der Urteilsgründe nicht darunter leidet (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 13. Januar 1998 - 1 Ss 302/97 -, juris).

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).

  • OLG Celle, 29.11.2021 - 2 Ss 132/21

    Gesamtstrafenbildung trotz Verschlechterungsverbots bei Anordnung der

    Die Strafzumessung ist allerdings ein vom Tatgericht selbstständig, in eigener Verantwortung und auf Grundlage der jeweiligen Hauptverhandlung durchzuführender Bewertungsvorgang, der in seinen Einzelheiten nicht von verschiedenen Gerichten in gleicher Weise vorgenommen werden kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 5 St RR 259/05 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Januar 1998 - 1 Ss 302/97 -, juris).
  • KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Bezugnahmen auf im gleichen Verfahren ergangene frühere Urteile sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die Verständlichkeit der Darstellung und die Geschlossenheit der Urteilsgründe nicht darunter leidet (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 13. Januar 1998 - 1 Ss 302/97 -, juris).

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).

  • OLG Köln, 28.03.2018 - 1 RVs 51/18

    Anforderungen an die Gründe des Berufungsurteils

    Voraussetzung für eine bedenkenfreie Bezugnahme ist aber stets, dass deren Umfang unmissverständlich deutlich wird (OLG Oldenburg StV 1989, 55; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 [120]; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
  • KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19

    Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit

    Bezugnahmen auf im gleichen Verfahren ergangene frühere Urteile sind nur unter der Voraussetzung zulässig, dass die Verständlichkeit der Darstellung und die Geschlossenheit der Urteilsgründe nicht darunter leidet (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 13. Januar 1998 - 1 Ss 302/97 -, juris).

    Trifft das Berufungsgericht die gleichen Feststellungen wie das Erstgericht ist zur Vereinfachung der Darstellung grundsätzlich eine Bezugnahme auf das - nicht aufgehobene (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00 - und vom 25. August 1987 - 1 StR 394/87 -, juris; NStZ-RR 2013, 22; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg a.a.O., § 267 Rn. 32 m.w.N.) - Ersturteil hinsichtlich der Feststellungen zur Sache möglich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 62. Aufl., § 267 Rn. 2a; Quentin in MK-StPO, § 328 Rn. 33).

  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe,

    Der Senat hat ebenfalls schon wiederholt darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 1 JGG an die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) im Jugendrecht besondere Anforderungen zu stellen sind (Beschluss des Senats in 2 Ss 1237/99 = StraFo 2000, 127 = StV 2001, 176; ebenso OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 = StV 1998, 340; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 3. Aufl. § 54 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99

    Begründung der Annahme schädlicher Neidungen

    § 54 JGGG, der nach allgemeiner Meinung eine Ergänzung des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO darstellt (OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 = StV 1998, 340; Diemer/Schoreit/Sonnen, a.a.O., § 54 Rn. 4) erfordert eine besonders sorgfältige Begründung der festgesetzten Sanktion.
  • OLG Hamm, 12.04.1999 - 2 Ss 291/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Jugendrecht, schädliche Neigungen,

    Sie ermöglichen dem Revisionsgericht nicht die Überprüfung, ob die Entscheidung des Amtsgerichts: Verhängung von Jugendstrafe, frei von Rechtsfehlern ist (zu den besonderen Urteilsanforderungen bei der Verhängung von Jugendstrafe im Hinblick auf § 54 JGG siehe auch OLG Thüringen StV 1998, 340).
  • OLG Hamm, 10.04.2008 - 3 Ss 481/07

    Anwesenheit; Angeklagter; Hauptverhandlung; Entfernungh; Verfahrensrüge;

    Wie auch die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme dargelegt hat, sind unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 1 JGG an die Begründung der Rechtsfolgenentscheidung gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO im Jugendstrafrecht besondere Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 13.08.2001 und vom 07.12.1999 - 2 Ss 1237/99 - m.w.N.; ebenso OLG Jena NStZ-RR 1998, 119 = StV 1998, 340; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 3. Aufl. § 54 Rn. 4).
  • OLG München, 12.05.2005 - 5St RR 37/05

    Zulässigkeit einer pauschalen Bezugnahme auf die Ausführungen im

  • KG, 23.08.2000 - 1 Ss 157/00
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