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   OLG Frankfurt, 10.12.1997 - 3 Ws 973/97   

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https://dejure.org/1997,6443
OLG Frankfurt, 10.12.1997 - 3 Ws 973/97 (https://dejure.org/1997,6443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.12.1997 - 3 Ws 973/97 (https://dejure.org/1997,6443)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 3 Ws 973/97 (https://dejure.org/1997,6443)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 126
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

    Eröffnet eine Rechtsnorm Ermessen - wie hier § 56b StGB (wohl hM; so etwa Heger, in: Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl. 2023, § 56b Rn. 7 unter Hinweis auf OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126; restriktiver etwa Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 56b Rn. 17: "Die Anordnung der Auflagen [...] wird aber die Regel bilden [...]") -, begründet das Willkürverbot eine Verpflichtung zu dessen sachgerechter Ausübung.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 3 Ws 151/05

    Strafaussetzung: Einfache Beschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Gesetzeswidrig ist die Versagung der Verkürzung der Bewährungszeit nur, wenn sie keine gesetzliche Grundlage hätte, unverhältnismäßig bzw. unzumutbar wäre oder einen Ermessenmissbrauch darstellen würde (vgl. nur Meyer-Goßner, § 453 Rn 12; Senat, NStZ-RR 1998, 126).
  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 3 Ws 113/18

    Weisung bei Führungsaufsicht zur Einnahme von Medikamenten nur mit Zustimmung des

    aa) In Fällen, in denen die Prüfungsaufgabe des Beschwerdegericht gesetzlich beschränkt ist, wie hier durch § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, darf das Beschwerdegericht nämlich sein Ermessen in der Regel nicht an die Stelle des Ermessens der Strafvollstreckungskammer setzen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 Ws 973/97, NStZ-RR 1998, 126; OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. November 2013 - 2 Ws 321/13, juris, Rdnr. 27-29; Thüringer OLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06, juris, Rdnr 35; OLG Dresden, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08, NStZ 2008, 572; Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, 3316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 Ws 377/17, juris, Rdnr. 12, 13).
  • KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21

    Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der

    Der Hauptzweck einer solchen Auflage besteht indes nicht darin, einen zivilrechtlichen Schaden zu beseitigen, sondern auf den Täter einzuwirken, damit er dem Tatopfer Genugtuung (vgl. § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB) für das von ihm begangene Unrecht leistet, wobei im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB stets zu beachten ist, dass den Genugtuungsbelangen des Geschädigten regelmäßig zumindest in einem gewissen Umfange bereits dadurch Genüge getan ist, dass der Verurteilte einen Großteil seiner Freiheitsstrafe verbüßt hat (OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1998, 126 f.).
  • OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09

    Arbeitsauflage; gemeinnützige Arbeit; Bewährung; Strafaussetzung; zwei Drittel;

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe dem Genugtuungsinteresse der Geschädigten hinreichend Rechnung getragen ist (OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126 f.; OLG Celle StV 1981, 554; Schönke/Schröder-Stree a.a.O. § 57 Rdnr. 32).
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 235/18

    Weisungen; Führungsaufsicht; Begründung; nachträgliche Änderung; Ergänzung

    In Fällen, in denen die Prüfungsaufgabe des Beschwerdegericht gesetzlich beschränkt ist, wie hier durch § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, darf das Beschwerdegericht sein Ermessen in der Regel nicht an die Stelle des Ermessens der Strafvollstreckungskammer setzen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 3 Ws 973/97, NStZ-RR 1998, 126; OLG Nürnberg, Beschluss vom 15. November 2013 - 2 Ws 321/13, juris, Rdnr. 27-29; Thüringer OLG, Beschluss vom 2. März 2006 - 1 Ws 66/06, juris, Rdnr 35; OLG Dresden, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ws 147/08, NStZ 2008, 572; Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, 3316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 5. Januar 2009 - 1 Ws 758/08, BeckRS 2009, 01744; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. September 2017 - 4 Ws 377/17, juris, Rdnr. 12, 13).
  • OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07

    Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung

    Dem durch die vorzeitige Entlassung möglicherweise nicht hinreichend Genüge getragenen Genugtuungsinteresse kann dann durch die Erteilung von Auflagen Rechnung getragen werden (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126, 127).
  • OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10

    Strafrestaussetzung: Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung der Weisung zur

    Grundsätzlich ist durch die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nicht nur dem Genugtuungsinteresse der Rechtsgemeinschaft, sondern auch dem der geschädigten Tatopfer genügt (OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2009, 2 Ws 368/09, bei juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126 f.; OLG Celle StV 1981, 554).
  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

    Die Erteilung der Weisung ist damit ausreichend begründet, zumal die Strafvollstreckungskammer insoweit auch in zulässiger Weise auf die fortbestehende Gefährlichkeit des Beschwerdeführers und die Bindung der von ihm verübten schweren Straftaten an sein M.er Umfeld abstellt hat (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 126, 127).
  • OLG Hamm, 10.05.2005 - 3 Ws 185/05

    Bewährungsbeschluss, Anfechtbarkeit; Überprüfung; neues Vorbringen; Ermessen des

    Das Beschwerdegericht ist nämlich nicht befugt, sein Ermessen an die Stelle des erstinstanzlichen Gerichts zu setzen (vgl. Paeffgen, Systematischer Kommentar, StPO, Rdnr. 19 zu § 453, OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126 ff., KK-Fischer, a.a.O.).
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