Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 07.04.1998

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1998 - 4 StR 157/98   

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BGH, 23.04.1998 - 4 StR 157/98 (https://dejure.org/1998,7269)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1998 - 4 StR 157/98 (https://dejure.org/1998,7269)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1998 - 4 StR 157/98 (https://dejure.org/1998,7269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 272
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97

    Anordnung über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 157/98
    Wenn er sich nunmehr ernsthaft therapiewillig zeigt, hat die Anordnung über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe keine tragfähige Grundlage (vgl. BGH, Beschluß vom 28.10.1997 - 1 StR 612/97).
  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 407/94

    Strafvollzug - Maßregelvollzug - Vorwegvollzug - Maßregelerfolg

    Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 157/98
    Damit entfernt sich die Strafkammer von der gegenteiligen Grundentscheidung des Gesetzgebers, den Täter im Interesse des Vollzugsziels schon frühzeitig von seinem Hang zu befreien (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7 Vorwegvollzug, teilweiser 12, 13; w. Nachweise bei Tröndle StGB § 67 Rn. 3a).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 34/02

    Maßregelvollzug; Vorwegvollzug, teilweiser; Rehabilitationsinteresse

    Die allgemein gehaltenen Erwägungen der Strafkammer, der Zweck der Therapie sei leichter zu erreichen, wenn diese am Ende der Strafverbüßung stehe, und der Erfolg der Therapie setze eine anschließende 'Eingliederung des Angeklagten mit einer suchtspezifischen Nachbetreuung' (UA S. 30) voraus, reichen zur Begründung indes nicht aus (vgl. BGH Beschluss vom 23.04.1998 - 4 StR 157/98; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 67 Rdn. 6a).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.04.1998 - 23 Ss 56/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5269
OLG Celle, 07.04.1998 - 23 Ss 56/98 (https://dejure.org/1998,5269)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.1998 - 23 Ss 56/98 (https://dejure.org/1998,5269)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. April 1998 - 23 Ss 56/98 (https://dejure.org/1998,5269)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 272
  • StV 1999, 213
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • KG, 02.11.2012 - 121 Ss 146/12

    Tagessatzhöhe bei hohen Geldstrafen gegen einkommensschwache Personen

    Zum anderen kann es bei besonders einkommensschwachen Personen, die am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des monatlichen Nettoeinkommens festzusetzen, weil diese Personen bei strikter Einhaltung des Nettoeinkommensprinzips härter als normal Verdienende getroffen werden (vgl. OLG Köln aaO und StV 1993, 365; OLG Stuttgart aaO und NJW 1994, 745; OLG Frankfurt am Main StV 2007, 470; 2009, 137; OLG Hamburg NStZ 2001, 655; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272 und StV 2009, 131; OLG Dresden NJW 2009, 2966 und Beschluss vom 7. August 2000 - 1 Ss 323/00 - [juris]; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 6; Fischer, StGB 59. Aufl., § 40 Rn. 11a, 24; Häger in LK, StGB 12. Aufl., § 40 Rn. 37; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 40 Rn. 8 m.w.N.).

    cc) Das Landgericht hat schließlich nicht erkennbar in Betracht gezogen, dass einem zu Geldstrafe verurteilten Angeklagten auch bei Bewilligung von Ratenzahlungen das zum täglichen Lebensbedarf Unerlässliche erhalten bleiben muss (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - (2) 1 Ss 399/09 (34/09) -, 31. März 2004 - (5) 1 Ss 268/03 (52/03) -, 12. April 2006 - (3) 1 Ss 81/06 (41/06) - und 12. Februar 2003 - (3) 1 Ss 17/03 (18/03) - sowie Urteil vom 5. Juli 1999 - (3) 1 Ss 188/99 (57/99) - OLG Frankfurt am Main StV 2002, 308, 309; OLG Stuttgart NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272, 273; OLG Köln, Beschluss vom 10. Juni 2011 - III-1 RVs 96/11 - [juris] m.w.N.; Fischer aaO Rn. 11; Häger aaO).

  • OLG Naumburg, 15.07.2010 - 2 Ss 89/10

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einkommensschwachen Personen

    Auch ist darauf zu achten, dass ihm durch die Geldstrafe nicht der unerlässliche Lebensbedarf genommen wird (OLG Stuttgart, StV 1993, 364 f; OLG Celle StV 1999, 213 f), denn die Geldstrafe darf nicht zur Entsozialisierung führen (BGH StV 1993, 365 ).
  • OLG Köln, 10.06.2011 - 1 RVs 96/11

    Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Hartz IV

    Dem Angeklagten muss in jedem Fall das täglich zum Lebensbedarf Unerlässliche erhalten bleiben (SenE v. 08.06.2010 - III-1 RVs 70/10 - 471; OLG Frankfurt B. v. 26.02.2010 - 1 Ss 425/08 - = BeckRS 2010, 20569 - zitiert nach Juris [Rz. 11]; OLG Frankfurt StV 2007, KG B. v. 10.08.2007 - 1 Ss 205/06 - = BeckRS 2007, 16968; KG StV 2005, 89; OLG Düsseldorf NJW 1994, 744; OLG Stuttgart NJW 1994, 754; OLG Köln StV 1993, 336; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272 u. NStZ-RR 1999, 213).
  • BayObLG, 06.11.2023 - 204 StRR 470/23

    Entscheidung über Zahlungserleichterungen

    Folge einer solchen unverhältnismäßigen Belastung kann sein, dass unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen und von Amts wegen zu prüfenden (Fischer, StGB, 70. Auflage 2023, § 42 Rn. 2) Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen, sich aus Geldzahlungen und etwaigen Sachmittelzuwendungen zusammensetzenden Bezüge festzusetzen ist, wobei sich auch dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt einer schematischen Behandlung entzieht und damit revisionsrechtlich nur in eingeschränktem Maße überprüfbar ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18. Juli 2001 - III - 42/01 -1 Ss 65/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 7. April 1998 - 23 Ss 56/98 -, juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei einem Angeklagten, der am Existenzminimum lebt, die Tagessatzhöhe in der Weise zu berechnen ist, dass ihm der zur Sicherung seines Lebensbedarfs unerlässliche Betrag in Höhe von 75 % des Regelsatzes der Sozialhilfe (heute des Bürgergeldes) nach Abzug des auf die Geldstrafe zu zahlenden monatlichen Teilbetrages noch verbleibt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993 - 2 Ss 60/93 -, juris = MDR 1993, 887 - 888; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1998 - 23 Ss 56/98 -, juris).

  • OLG Hamburg, 18.07.2001 - 1 Ss 65/01

    Revision; Existenzminimum; Sozialhilfe; Tagessatzhöhe; Tagessatz; Strafzumessung;

    Von dieser Regel hinsichtlich der Bemessung der Tagessatzhöhe abzuweichen, kann nach einhelliger, nach Auffassung des Senates zutreffender obergerichtlicher Rechtsprechung geboten sein, wenn der Täter nur über Mittel in der Nähe des Existenzminimums verfügt (vgl. OLG Stuttgart, NJW 94, 745; OLG Celle, NStZ-RR 98, 272-273).
  • OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09

    Asylbewerber; Geldstrafe

    Es kann jedoch auch nicht darauf abgestellt werden, dass bei Empfängern von Mindestversorgungsleistungen in der Regel der drei- bis vierfache Betrag der Differenz zwischen dem Einkommen und dem zum Leben unerlässlichen Betrag die Bemessungsobergrenze für die Geldstrafe darstellt (vgl. OLG Stuttgart NJW 94, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272; OLG Frankfurt, 1. Strafsenat, StV 2009, 137).
  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09

    Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen

    Lebt der Angeklagte von Bezügen am Rande des Existenzminimums, z.B. von Sozialhilfe, so kann es aber geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen, sich aus Geldzahlungen und etwaigen Sachmittelzuwendungen zusammensetzenden Bezüge festzusetzen, wobei sich auch dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt einer schematischen Behandlung entzieht (SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655; OLG Stuttgart, NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272; Fischer a.a.O. § 40 Rz. 11, 24; Stree a.a.O. § 40 Rz. 8; Radtke a.a.O. § 40 Rz. 77; Höger a.a.O. § 40 Rz. 37; Albrecht a.a.O. § 40 Rz. 21).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 2 Ss 30/06

    Bemessung der Höhe des Tagessatzes bei Empfängern von Sozialhilfe und

    Abgesehen davon, dass nach dieser Berechnung dem Angeklagten lediglich ein Betrag von 132,- Euro zur Deckung des monatlichen unerlässlichen Lebensbedarfs verbliebe, was bereits vor dem Hintergrund der Vorschriften der §§ 26, 39 SGB XII, wonach davon auszugehen ist, dass 75 % des Regelsatzes nach der Regelsatzverordnung zur Sicherung des Lebensbedarfs - mithin vorliegend nahezu das Doppelte des vom Landgericht ermittelten Betrages - unerlässlich sind (vgl. insoweit (zum BSHG) auch KG StV 2005, 89; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272), kaum nachvollziehbar ist, erscheint bezüglich einzelner Positionen mangels hinreichender Feststellungen des Landgerichts fraglich, ob diese zum erlässlichen Lebensbedarf zu rechnen sind; beispielsweise könnte im Hinblick auf die GEZ-Gebühren das Recht des Angeklagten auf Information beeinträchtigt sein, dem Zigarettenkonsum könnte ein nicht ohne weiteres steuerbares Suchtverhalten des Angeklagten zugrunde liegen oder der Nichtberücksichtigung der Pacht für den Garten könnte unter Umständen eine langfristige vertragliche Bindung entgegenstehen.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2007 - 1 Ss 158/07

    Das in § 46 Abs. 3 StGB aufgestellte Verbot der Doppelverwertung von

    Dabei umfasst der notwendige Lebensunterhalt gem. § 12 SGB II, § 27 Abs. 1 SGB XII neben dem Regelbedarf im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II, § 28 SGB XII insbesondere auch die Unterkunftskosten im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II, § 29 SGB XII (vgl. auch OLG Düsseldorf StV 1987, 489; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272).

    Ein Anknüpfungspunkt für die Ermittlungen des Bedarfs für das zum Lebensunterhalt unerlässliche bietet die Regelung in § 26 Abs. 1 SGB XII, wobei die sozialhilferechtliche Praxis regelmäßig 80 % der regelmäßigen Unterstützung zugrunde legt (vgl. Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB VII, 17. Aufl., § 26 Rdziff. 15; zum früheren Recht auch OLG Celle NStZ-RR 1998, 272).

  • OLG Köln, 22.01.2016 - 1 RVs 3/16

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen

    Lebt der Angeklagte von Bezügen am Rande des Existenzminimums so kann es darüber hinaus geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen Bezüge festzusetzen, wobei sich auch dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt einer schematischen Behandlung entzieht (s. insgesamt SenE v. 09.02.2015 - III-1 RVs 101/15 = NStZ-RR 2015, 336; s. weiter SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 = StV 2009, 592; SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655; OLG Stuttgart, NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272; Fischer a.a.O. § 40 Rz. 24; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , a.a.O., § 40 Rz. 8).
  • OLG Köln, 17.06.2015 - 1 RVs 101/15

    Tatrichterliche Feststellungen zur Höhe des Einkommens für die Bemessung der

  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

  • OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02

    BtM, Dulden von BtM-Konsum, Umfang der Feststellungen

  • OLG Naumburg, 10.05.2012 - 1 Ss 8/12

    Geldstrafe: Absenkung der Tagessatzhöhe bei Asylbewerbern bzw. geduldeten

  • LG Stuttgart, 27.09.2007 - 7 Qs 95/07

    Auswertung eines Computers durch einen kriminaltechnischen Sachverständigen

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