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   OLG Frankfurt, 24.06.1998 - 2 Ws (B) 304/98 OWiG   

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https://dejure.org/1998,11809
OLG Frankfurt, 24.06.1998 - 2 Ws (B) 304/98 OWiG (https://dejure.org/1998,11809)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.1998 - 2 Ws (B) 304/98 OWiG (https://dejure.org/1998,11809)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 2 Ws (B) 304/98 OWiG (https://dejure.org/1998,11809)
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    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 346
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1105/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Übersendung eines

    Nach einhelliger Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u. a. aus neuerer Zeit OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21; DAR 1999, 176; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 346; siehe auch die Zusammenstellung bei Korte NStZ 1999, 342), die auf die Grundsätze des BGH in seiner Entscheidung vom 29.10.1996 zurückgeht (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598 = NZV 1997, 315 [Ls.]) wird die Verjährung durch die Übersendung eines sog. Anhörungsbogens gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG gegenüber dem - noch unbekannten - Betroffenen nur dann unterbrochen, wenn sich auf ihn die Übersendung des Anhörungsbogens auch bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG).
  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 2 Ss OWi 1034/99

    Übersendung des Anhörungsbogens

    Nach einhelliger Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u. a. aus neuerer Zeit OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21; DAR 1999, 176; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 346; siehe auch die Zusammenstellung bei Korte NStZ 1999, 342), die auf die Grundsätze des BGH in seiner Entscheidung vom 29.10.1996 zurückgeht (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598 = NZV 1997, 315 [Ls.]), wird die Verjährung durch die Übersendung eines sog. Anhörungsbogens gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG gegenüber dem - noch unbekannten - Betroffenen nur dann unterbrochen, wenn sich auf ihn die Übersendung des Anhörungsbogens auch bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG).Die Unterbrechungshandlung muß sich gegen eine bestimmte Person richten (so die o.a. Rechtsprechung und außerdem auch noch OLG Hamm ZAP EN-Nr. 116/99 = DAR 1999, 85 = MDR 1999, 314 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261 = zfs 1999, 265; zuletzt auch der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluß des Senats vom 9. November 1999 in 2 Ss OWi 1105/91).
  • KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auch wenn die Verdächtigung zunächst ohne ausreichende tatsächliche Grundlage erhoben worden ist und deshalb später weitere Ermittlungen nach der Person des Fahrzeugführers durchgeführt werden - hier Lichtbildabgleich -, ändert sich nichts daran, dass das Ermittlungsverfahren zunächst gegen den Halter eingeleitet und ihm bekannt gegeben worden ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 346 f.; BayObLG VRS 75, 218).
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