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   BGH, 28.05.1998 - 4 StR 604/97   

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https://dejure.org/1998,5441
BGH, 28.05.1998 - 4 StR 604/97 (https://dejure.org/1998,5441)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1998 - 4 StR 604/97 (https://dejure.org/1998,5441)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 4 StR 604/97 (https://dejure.org/1998,5441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tierquälerei innerhalb einer Schafzucht - Strafbarkeit der Rechtsbeugung innerhalb der ehemaligen DDR - Rechtsbeugung nur bei Verletzung von Menschenrechten möglich - Anrechnung von gesellschaftlichem Verhalten und Arbeitsleistung auf die Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 336

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 361
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1995 - 3 StR 527/94

    Rechtsbeugung von Richtern der DDR - Anwendung "politischen Strafrechts"

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 604/97
    Diese Angaben können bei einer zwar extensiven, aber die Wortlautgrenzen noch nicht offensichtlich überschreitenden Auslegung als Nachrichten im Sinne der Strafbestimmung angesehen werden, deren Verbreitung im Ausland dem Interesse der DDR schaden konnte (BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9, 15).

    Deshalb durfte bei derartigen Bagatelldelikten angesichts der Öffnung des Strafrahmens nach unten auf Geldstrafe und Verurteilung auf Bewährung jedenfalls gegen bislang Unbescholtene nur dann unmittelbar mit längeren vollstreckbaren Freiheitsstrafen reagiert werden, wenn im Einzelfall erschwerende Umstände vorlagen (BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9, 14, 15).

    Diese Gesetzesverletzung war bei der gemäß §§ 63, 64 StGB-DDR zu bildenden Hauptstrafe von zusätzlichem eigenständigem Gewicht (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 17).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 68/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 604/97
    Diese Angaben können bei einer zwar extensiven, aber die Wortlautgrenzen noch nicht offensichtlich überschreitenden Auslegung als Nachrichten im Sinne der Strafbestimmung angesehen werden, deren Verbreitung im Ausland dem Interesse der DDR schaden konnte (BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9, 15).

    Deshalb durfte bei derartigen Bagatelldelikten angesichts der Öffnung des Strafrahmens nach unten auf Geldstrafe und Verurteilung auf Bewährung jedenfalls gegen bislang Unbescholtene nur dann unmittelbar mit längeren vollstreckbaren Freiheitsstrafen reagiert werden, wenn im Einzelfall erschwerende Umstände vorlagen (BGHR StGB § 336 DDR-Recht 9, 14, 15).

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 604/97
    Auch ist zu beachten, daß es bei der Auslegung von Normen auf die Auslegungsmethoden der DDR, nicht auf die der Bundesrepublik Deutschland ankommt (BGHSt 40, 30, 40 f.; 40, 169, 177, 179) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93].
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 604/97
    Auch ist zu beachten, daß es bei der Auslegung von Normen auf die Auslegungsmethoden der DDR, nicht auf die der Bundesrepublik Deutschland ankommt (BGHSt 40, 30, 40 f.; 40, 169, 177, 179) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93].
  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

    Auszug aus BGH, 28.05.1998 - 4 StR 604/97
    Auch die Motivation für sein Ausreisebegehren, nämlich sich dem Dienst in der NVA zu entziehen, sowie sein bisheriges negatives gesellschaftliches Verhalten und seine mangelhaften Arbeitsleistungen durften - nach damaligem Rechtsverständnis (§ 61 Abs. 2 StGB-DDR, vgl. BGHSt 40, 272, 282) - in die Strafzumessung einfließen.
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