Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.06.1998

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 1 Ss 247/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5690
OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 1 Ss 247/97 (https://dejure.org/1998,5690)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.07.1998 - 1 Ss 247/97 (https://dejure.org/1998,5690)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 1 Ss 247/97 (https://dejure.org/1998,5690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiheitsstrafe wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Die übrige strafgerichtliche Rechtsprechung hat sich der Beurteilung des 1. Strafsenats ausweislich der bislang veröffentlichten Entscheidungen entweder uneingeschränkt (OLG Karlsruhe StV 1998, 530; LG Düsseldorf StV 1998, 647; LG Wuppertal NStZ-RR 1997, 75 ff.; ferner LG Hannover NJW 1977, 1110) oder aber zumindest für den Fall angeschlossen, daß die Ergebnisse der Untersuchung zur Belastung des Beschuldigten herangezogen werden sollten (OLG Frankfurt/Main NStZ 1988, 425; AG Demmin/Zweigstelle Malchin, Urt. vom 7. September 1998 - 94 Ls 182/98 - 741 Js 31691/97).
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 258/98

    Lügendetektor; Polygraph; Verwerfung der Revision; Menschenwürde; Specific lie

    Die übrige strafgerichtliche Rechtsprechung hat sich der Beurteilung des 1. Strafsenats ausweislich der bislang veröffentlichten Entscheidungen entweder uneingeschränkt (OLG Karlsruhe StV 1998, 530; LG Düsseldorf StV 1998, 647; LG Wuppertal NStZ-RR 1997, 75 ff.; ferner LG Hannover NJW 1977, 1110) oder aber zumindest für den Fall angeschlossen, daß die Ergebnisse der Untersuchung zur Belastung des Beschuldigten herangezogen werden sollten (OLG Frankfurt/Main NStZ 1988, 425; AG Demmin/Zweigstelle Malchin, Urt. vom 7. September 1998 - 94 Ls 182/98 - 741 Js 31691/97).
  • OLG Köln, 31.10.2002 - 6 W 83/99

    Wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage "Internet zum Festpreis";

    Deshalb kommt es im übrigen nicht mehr entscheidend darauf an, ob die Grundsätze des Fortsetzungszusammenhangs im Zivilrecht eine eigenständige Bedeutung erlangt haben und deshalb anders als im Strafrecht (vgl. BGH NJW 1994, 1663 ff.) fortgelten (bejahend z.B.: OLG Zweibrücken, OLGR 1998, 68; OLG Frankfurt, WRP 1995, 647; OLG Celle, WRP 1997, 89; Kammergericht, OLGR 1998, 8 und OLGR 1998, 168; SchlOLG, OLGR 1997, 312; OLG Koblenz, OLGR 1997, 1; Braunert, KTS 1994, 441 ff.; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Auflage 1999, Einleitung UWG Rdnr. 592; Spätgens in: Handbuch des Wettbewerbs, § 93 Rdnr. 54 und Köhler/Piper, UWG, vor § 13 Rdnr. 180; anderer Ansicht: OLG Oldenburg, WRP 1999, 1320; OLG Nürnberg, OLGR 1998, 395; Mankowski, WRP 1996, 1144 ff. und Teplitzky, a.a.O., Kapitel 57 Rdnr. 35).
  • OLG München, 25.11.1998 - 12 UF 1147/98

    Sorgerecht für Kinder ; Anordnung eines Umgangsrechts

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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 109/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9637
BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 109/98 (https://dejure.org/1998,9637)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1998 - 1St RR 109/98 (https://dejure.org/1998,9637)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - 1St RR 109/98 (https://dejure.org/1998,9637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beginn der Frist zur Einlegung der Revision gegen ein nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO ergangenes Verwerfungsurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 368
  • NZV 1998, 513 (Ls.)
  • BayObLGSt 1998, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1970 - 5 StR 199/70

    Trunkenheit in der Verhandlung

    Auszug aus BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 109/98
    Der Begriff "nicht erschienen" im Sinn der vom Landgericht angewendeten Vorschrift des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bedeutet über den Fall der körperlichen Abwesenheit hinaus, daß auch der Angeklagte als ausgeblieben zu behandeln ist, der im Zustand der Verhandlungsunfähigkeit erschienen ist und dies verschuldet hat (BGHSt 23, 331/334; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 329 Rn. 7; je m. w. N.); das war nach den Feststellungen des Landgerichts der Fall.
  • BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    Auszug aus BayObLG, 09.06.1998 - 1St RR 109/98
    Auf die zulässige Revision hin hat der Senat auch ohne entsprechende Verfahrensrüge von Amts wegen die Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen; ist ein Berufungsurteil angefochten, umfaßt diese Prüfung auch die Frage der Zulässigkeit der Berufung (Bay0bLG bei Rüth DAR 1985, 246 ; BayObLGSt 1993, 140/141; Löwe/Rosenberg/Hanack § 352 Rn. 3).
  • KG, 16.09.2020 - 3 Ss 56/20

    Keine genügende Entschuldigung bei vorsätzlich herbeigeführter

    Es ist anerkannt, dass eine bewusst selbst herbeigeführte Erkrankung, die zur Verhandlungsunfähigkeit führt, das Ausbleiben grundsätzlich nicht entschuldigen kann (vgl. Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 329 Rn. 38, auch Rn. 8 m. w. N.; vgl. auch BGHSt 23, 331; BayObLG NStZ-RR 1998, 368; OLG Köln VRS 65, 47).
  • KG, 16.09.2020 - 121 Ss 123/20

    Verwerfung der Berufung des Angeklagten im Strafverfahren: Ungenügende

    Es ist anerkannt, dass eine bewusst selbst herbeigeführte Erkrankung, die zur Verhandlungsunfähigkeit führt, das Ausbleiben grundsätzlich nicht entschuldigen kann (vgl. Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 329 Rn. 38, auch Rn. 8 m. w. N.; vgl. auch BGHSt 23, 331; BayObLG NStZ-RR 1998, 368; OLG Köln VRS 65, 47).
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