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   OLG Karlsruhe, 27.01.1998 - 3 Ss 1/98   

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OLG Karlsruhe, 27.01.1998 - 3 Ss 1/98 (https://dejure.org/1998,5177)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.01.1998 - 3 Ss 1/98 (https://dejure.org/1998,5177)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - 3 Ss 1/98 (https://dejure.org/1998,5177)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 73
  • NStZ-RR 1998, 378
  • StV 1998, 424
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Koblenz, 12.12.1991 - 3 L 2913/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.1998 - 3 Ss 1/98
    Ein Ausländer macht sich auch dann gem. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG strafbar, wenn er unrichtige Angaben gegenüber der Ausländerbehörde über seine Ehe macht, um sich eine Aufenthaltsgenehmigung zu verschaffen, ihm aber aufgrund anderer Umstände eine solche zu erteilen ist (gegen VG Koblenz - Beschl. v. 12.12.1991 - 3 L 2913/91. KO = InfAuslR !992, 86).
  • KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23

    Strafbarkeit des Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch eine

    Ein dahingehendes Verständnis ist entgegen der Rechtsansicht der Revision auch mit der Rechtsprechung zu sogenannten "Scheinehen" widerspruchsfrei vereinbar, nach der eine ausländische Person, die bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels angibt, verheiratet zu sein, in der Regel zugleich konkludent miterkläre, mit dem Ehepartner in ehelicher Gemeinschaft zu leben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 58/07 -, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 3 Ss 1/98 -, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 1993 - 2 Ss 65/93 -, NStZ 1993, 394; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. September 1989 - RReg …
  • BGH, 15.11.2006 - 2 StR 157/06

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Aufenthaltsgenehmigung; Duldung);

    Aus dem systematischen Zusammenhang ergeben sich ebenso wenig wie aus der gesetzlichen Zielrichtung Anhaltspunkte dafür, dass unrichtige oder unvollständige Angaben allein im Rahmen der Herbeiführung einer behördlichen Entscheidung den Tatbestand erfüllen sollten; vielmehr diente die Vorschrift gerade der Pönalisierung von abstrakt gefährlichen Handlungen im Vorfeld solcher Entscheidungen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 378; Senge in Erbs/Kohlhaas § 92 AuslG Rdn. 37 m.w.N.).

    Seine Vorstellung von der konkreten Eignung zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung ist daher für den subjektiven Tatbestand des § 92 a Abs. 1 AuslG a.F. ohne Bedeutung (OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 378; Senge in Erbs/Kohlhaas aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 13 S 2345/05

    Aufenthaltsberechtigung; Rücknahme; Ermessen; Ehe nach dem Hindu-Ehegesetz

    Es kommt daher insoweit nicht darauf an, ob dem Kläger bereits aus anderen Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen gewesen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.1.1998 - 3 Ss 1/98 -, NVwZ-RR 1999, 73; BayObLG, Beschluss vom 15.9.2003 - 4St RR 112/03, 4St RR 112/2003 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 29.1.2004 -11 A 905.03 -, InfAuslR 2004, 204; OVG Berlin, Beschluss vom 17.6.2005 - 3 N 85.04 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2004 - 18 B 876/04

    D (A), Ausweisung, Straftäter, Erschleichen einer Aufenthaltsgenehmigung,

    BayObLG München, Beschluss vom 15.9.2003 - 4 St RR 112/03 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.1.1998 - 3 Ss 1/98 -, NVwZ-RR 1999, 73; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 11.10.2002 - 8 K 940/02.NW -, InfAuslR 2003, 99; Hailbronner, Ausländerrecht, § 92 Rn. 53 m.w.N.; a. A.: VG Berlin, Urteil vom 24.10.2002 - VG 21 A 499.01 -, InfAuslR 2003, 96; Renner, Ausländerrecht, 7. Auflage, § 92 AuslG Rn. 18; Franke, in: GK-AuslR, § 92 AuslG Rn. 31; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.6.1998 - 1 C 27.96 -, InfAuslR 1998, 424.
  • VG Düsseldorf, 24.04.2012 - 22 K 7443/11

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für eine vietnamesische Staatsangehörige bei

    Falsche Angaben macht u. a., wer zur Begründung eines Antrags auf einen Aufenthaltstitel angibt, mit einem deutschen Partner die Ehe geschlossen zu haben, wenn die Partner tatsächlich keine eheliche Lebensgemeinschaft bezwecken, sondern nur formell die Ehe eingegangen sind, um dem Ausländer zu einem aus anderen Gründen angestrebten, ihm aber verwehrten Aufenthalt zu verhelfen, vgl. insoweit die Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG 1990: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1994 - 1 S 1053/93 -, Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 3 Ss 1/98 -, Juris.
  • OVG Berlin, 17.06.2005 - 3 N 85.04

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Straftat, Erschleichen eines

    Sowohl das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 27. Januar 1998, NVwZ-RR 1999, 73) als auch das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 21. August 2000, NStZ-RR 2001, 56) und das BayObLG München (Beschluss vom 15. September 2003, juris) sehen § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG als abstraktes Gefährdungsdelikt an.
  • KG, 19.04.2023 - 9 ORs 9/23

    Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater; Rechtmäßigkeit der

    Ein dahingehendes Verständnis ist entgegen der Rechtsansicht der Revision auch mit der Rechtsprechung zu sogenannten "Scheinehen" widerspruchsfrei vereinbar, nach der eine ausländische Person, die bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels angibt, verheiratet zu sein, in der Regel zugleich konkludent miterkläre, mit dem Ehepartner in ehelicher Gemeinschaft zu leben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20. November 2007 - 1 Ss 58/07 -, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 3 Ss 1/98 -, juris Rn. 9; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. März 1993 - 2 Ss 65/93 -, NStZ 1993, 394 ; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. September 1989 - RReg …
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2000 - 1 Ss 198/00

    Rechtliche Schlußfolgerungen als Tatsachen

    Die Vorschrift pönalisiert nach ihrem Wortlaut und ihrem Schutzzweck den Rechtsmissbrauch zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung oder -duldung bereits im Vorfeld der Erteilung und verlangt nicht, dass die (unrichtige) Erklärung zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung geeignet ist (OLG Karlsruhe, StV 1998, 424 m.w.N.; a.M. VG Koblenz (InfAuslR 1992, 86).
  • VG Hannover, 02.08.2006 - 6 A 4026/06

    Zur aufenthaltsrechtlichen Stellung von sog. Mahalmy-Kurden, die 1994 die

    Da es sich bei den Straftaten nach § 92 Abs. 1 Nr. 7 (a.F.) bzw. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (vgl. z.B. OVG Münster, B. vom 22.6.2004, AuAS 2004 S. 267 ff.; OLG Karlsruhe, B. vom 27.1.1998, NVwZ-RR 1999 S. 73 f.; jeweils m.w.N.) um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt, ist es dabei ohne Belang, ob das Machen oder Benutzen unvollständiger Angaben objektiv geeignet ist, die Absicht des Täters erfolgreich zu verwirklichen.
  • OLG Celle, 24.08.2006 - 22 Ss 87/06

    Strafbarkeit falscher Angaben vor dem Jugendamt und der Ausländerbehörde:

    24 Schließlich ist unerheblich, ob dem Ausländer aufgrund anderer Umstände eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen wäre (vgl. Erbs-Kohlhaas, § 92 AuslG, Rdnr. 37; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 378).
  • VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04

    Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben

  • VG Berlin, 24.10.2002 - 21 A 499.01

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Vorwurf des Mißbrauchs der Ehe

  • OLG Jena, 22.09.2005 - 1 Ss 132/05

    AuslG, AufenthG

  • VG Hannover, 21.06.2006 - 6 A 3853/03

    D (A), Libanon, Türkei, Ausweisung, Verstoß gegen Rechtsvorschriften,

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 2 VAs 12/98   

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OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 2 VAs 12/98 (https://dejure.org/1998,8539)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.1998 - 2 VAs 12/98 (https://dejure.org/1998,8539)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 1998 - 2 VAs 12/98 (https://dejure.org/1998,8539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 378
  • StV 1999, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 Ws 3/18

    Strafvollzug: Rechtbehelf gegen die Ablehnung einer länderübergreifenden

    Da der Strafgefangene nach den Feststellungen der angefochtenen Entscheidung nicht die Einweisungs- bzw. Überführungsentscheidung der Vollstreckungsbehörde nach §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 1 Satz 1 StVollstrO angreift, (wie es etwa in der von der Strafvollstreckungskammer zitierten Entscheidung des OLG Celle, 1 Ws 203/08 v. 27.05.2008, juris Rn. 6 und der Entscheidung des OLG Karlsruhe, 2 VAs 12/98 v. 12.08.1998, juris, der Fall war; vgl. dazu auch KG aaO, Rn. 30), ist nicht die Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVollstrO und nachfolgend der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sondern der gegen die Entscheidung der Justizvollzugsanstalt gegebene Rechtsweg nach §§ 109 ff. StVollzG.
  • OLG Köln, 27.04.1999 - Ss 118/99
    Der Erfolgsort (§ 9 Abs. 1 Alternative 3 StGB) scheidet als Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aus, weil der Tatbestand des § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG keinen "zum Tatbestand gehörenden Erfolg" verlangt; dass die unrichtigen Angaben zur Ausstellung einer entsprechenden Urkunde geführt haben, ist nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 378; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 92 Rn. 37).
  • KG, 22.02.2017 - 5 Ws 210/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über einen Verlegungsantrag eines

    Bei der Einweisungs- bzw. Überführungsentscheidung nach §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 1 Satz 1 StVollstrO in die gemäß § 24 Abs. 1 StVollstrO zuständige Justizvollzugsanstalt handelt es sich um Maßnahmen auf dem Gebiet der Strafvollstreckung und nicht des Strafvollzugs (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 1 Ws 203/08 -, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 1998 - 2 VAs 12/98 - juris Rn 8; KG, Beschluss vom 31. März 2014 - 4 VAs 7/14 -).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 VAs 19/06

    Strafvollzug: Rechtsweg gegen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Ein Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG kommt dagegen nur dann in Betracht, wenn der Verurteilte sich bereits im Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe in einer für ihn nicht zuständigen Haftanstalt befindet, weil in diesen Fällen die Einweisungsentscheidung der Strafvollstreckungsbehörde korrigiert wird (vgl. BVerfG, NStZ 1993, 300; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1998, 378, 379).
  • OLG Celle, 27.05.2008 - 1 Ws 203/08

    Eröffnung des Rechtsweges nach § 23 Einführungsgesetz zum

    Damit ist für ein Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG kein Raum (vgl. OLG Karlsruhe StV 1999, 219. OLG Stuttgart NStZ 1997, 103. Degenhard, StV 2002, 663 (664).
  • OLG Koblenz, 06.03.2018 - 2 VAs 3/18

    Strafvollzug: Rechtsmittel gegen die Einweisungsentscheidung der

    16 Vor Beginn des Vollzugs ist es nach § 29 Abs. 1 StVollstrO Aufgabe der Vollstreckungsbehörde, die zuständige Justizvollzugsanstalt zu ermitteln und den Verurteilten dorthin einzuweisen (vgl. Senat, 2 Ws 3/18 Vollz v. heutigen Tag; OLG München, 4a Ws 28/14 v. 08.09.2014, juris Rn. 25, FS 2015, 64; KG, 5 Ws 210/16 Vollz v. 22.02.2017, juris Rn. 30, NStZ-RR 2017, 157;OLG Celle, 1 Ws 203/08 v. 27.05.2008, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, 2 VAs 12/98 v. 12.08.1998, juris).
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