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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1997 - 3 StR 520/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3793
BGH, 23.07.1997 - 3 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,3793)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1997 - 3 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,3793)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - 3 StR 520/96 (https://dejure.org/1997,3793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 60
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 06.09.2001 - 2 Ws 216/01

    Rechtsmittelverzicht, unzulässiges Rechtsmittel, Rechtsmittelrücknahme,

    Dass der Angeklagte den Rechtsmittelverzicht möglicherweise unüberlegt und voreilig erklärt hat, berechtigt ihn nun nicht, damit die Wirksamkeit seiner Erklärung zu bestreiten (BGH, a.a.O.; zur Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme bzw. eines -verzichts von jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten siehe auch BGH NStZ-RR 1998, 60).
  • OLG Hamm, 15.09.1999 - 2 Ws 270/99

    Berufungsrücknahme, Einwendungen

    Hat der Verurteilte eine unzweifelhaft erklärte Berufungsrücknahme nachträglich angefochten oder widerrufen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1985, 429), oder sonst die Unwirksamkeit der abgegebenen Erklärung geltend gemacht (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 60), hat das Berufungsgericht die Berufung für erledigt zu erklären (vgl. BGH a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 302 Rdnr. 11).
  • OLG Koblenz, 27.06.2006 - 1 Ws 383/06

    Wirksamkeit der Zurücknahme der Berufung des Angeklagten bei notwendiger

    Auch dessen Alter (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 1998, 60 ) - der Angeklagte war im Zeitpunkt der Rücknahme des Rechtsmittels 21 Jahre alt - gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - 1 Ss 61/05
    Für die Beurteilung der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts von jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten findet nach § 2 JGG allgemeines Strafverfahrensrecht Anwendung (vgl. BGH in NStZ-RR 1998, 60 für den vergleichbaren Fall der Rechtsmittelrücknahme).
  • OLG Hamburg, 17.05.2005 - I-26/05

    Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts eines unverteidigten,

    Für die Beurteilung der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts von jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten findet nach § 2 JGG allgemeines Strafverfahrensrecht Anwendung (vgl. BGH in NStZ-RR 1998, 60 für den vergleichbaren Fall der Rechtsmittelrücknahme).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.11.1997 - 2 Ws 518/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6364
OLG Dresden, 10.11.1997 - 2 Ws 518/97 (https://dejure.org/1997,6364)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.11.1997 - 2 Ws 518/97 (https://dejure.org/1997,6364)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. November 1997 - 2 Ws 518/97 (https://dejure.org/1997,6364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung der Ausnahme eines Verurteilten aus dem Jugendstrafvollzug; Möglichkeit der Abgabe der Vollstreckung eines Verurteilten nach Vollendung des 24. Lebensjahres an die nach den allgemeinen Vorschriften zuständige ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 27.12.2000 - 2 Ws 701/00

    Strafvollstreckung; Jugendstrafe; Jugendstrafvollzug

    (vgl. auch OLG Dresden NStZ-RR 1998, 60 f).

    auch OLG Dresden NStZ-RR 1998, 60 f).

    Auch die weitere Aktenführung im Vollstreckungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nicht begründet; der in der fehlerhaften Übernahme der Sache liegende Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen darf nämlich nicht dazu führen, dass nunmehr auch die weiteren Folgeentscheidungen von einem sachlich unzuständigen Gericht getroffen werden (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 60, 61; ständige Senatsrechtsprechung).

  • OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04

    Jugendstrafe, Heranwachsender, Vollstreckungsleiter, Abgabe der Vollstreckung,

    Mit der Festsetzung dieser Altersgrenze hat der Gesetzgeber verbindlich und ohne Abweichungsmöglichkeit entschieden, dass vor der Vollendung des 24. Lebensjahres wegen einer in der Regel vorliegenden verzögerten Persönlichkeitsentwicklung des Verurteilten die erzieherische Einflussnahme des Vollzugs auf ihn (§ 91 JGG) durch die Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters (§§ 82 Abs. 1, 110 Abs. 1 JGG) zu gewährleisten ist und die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer ausscheidet (so zutr. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 60, 61; vgl. auch OLG Jena NStZ-RR 2000, 221).
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