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   BGH, 29.01.1997 - 2 StR 463/96   

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https://dejure.org/1997,4499
BGH, 29.01.1997 - 2 StR 463/96 (https://dejure.org/1997,4499)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1997 - 2 StR 463/96 (https://dejure.org/1997,4499)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 2 StR 463/96 (https://dejure.org/1997,4499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Strafrechtsentschädigung - Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für Beschwerden in Zusammenhang mit dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) - Voraussetzungen für die ...

  • Wolters Kluwer

    Verwarnung und Strafvorbehalt - Auslegung eines Vertrages über Vermessungsarbeiten - Auslegung der Tätigkeiten als "Ingenieur" und als "Diplomingenieur" - Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 32
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 454/06

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (Teilaufhebung als Teilerfolg;

    Ob eine Entschädigung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG der Billigkeit entspricht, ist aufgrund einer Gesamtabwägung zu beurteilen (BGH GA 1975, 208; BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4).

    Zwar trifft zu, dass die Berücksichtigung eines solchen Umstandes im Rahmen der Strafzumessung bei der Prüfung der Billigkeit Bedeutung erlangen kann (BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4).

  • BGH, 12.02.2014 - 1 StR 36/14

    Anrechnung einer vorläufigen Unterbringung (Strafaussetzung zur Bewährung;

    "Das gegen die Nebenentscheidung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG gerichtete Rechtsmittel ist zulässig (§ 8 Abs. 3 StrEG i. V. m. § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO), jedoch unbegründet, weil die Versagung der Entschädigung für die die Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten übersteigende vorläufige Unterbringung - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (UA S. 22) - nicht unbillig ist (vgl. hierzu auch BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4).
  • OLG Hamm, 09.12.2014 - 2 Ws 272/14

    Entschädigung für überschießende Untersuchungshaft

    Eine "Kompensation" durch eine diesbezügliche Strafmilderung (vergleiche dazu BGH, Beschluss vom 29.01.1997, NStZ-RR 1998, 32) ist nicht erfolgt.
  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02

    Entschädigung für die verhängte Rechtsfolge übersteigende Untersuchungshaft

    Ihm obliegt unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls die Entscheidung, ob eine Entschädigung im Einzelfall der Billigkeit entspricht (vgl. BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 2; BGH, NStZ-RR 1998, S. 32; BGH, NStZ 1998, S. 369).
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 54/21

    Keine Strafaussetzung zur Bewährung bei aufgrund der Anrechnung von

    Dabei ist vor allem von Belang, dass die Dauer der Untersuchungshaft sowie deren Konsequenzen ausdrücklich substantiell in die Strafzumessung eingeflossen sind (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 1997 - 2 StR 463/96, BGHR StrEG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Untersuchungshaft 4; vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369; BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 2 BvR 993/02, juris Rn. 24).
  • BGH, 09.10.2012 - 2 StR 350/12

    Absehen von der Entschädigung für erlittene Auslieferungshaft und

    Dennoch hat das Landgericht einen Entschädigungsanspruch des Angeklagten zutreffend unter Hinweis darauf versagt, dass das Zurückbleiben der Verurteilung hinter der Strafverfolgungsmaßnahme auf der maßgeblichen Berücksichtigung der erlittenen Haft im Rahmen der Strafzumessung beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Januar 1997 - 2 StR 463/96, NStZ-RR 1998, 32; BGH, Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 4 StrEG Rn. 5).
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