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   OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98 (StVollz) (https://dejure.org/1999,6771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98 (StVollz) (https://dejure.org/1999,6771)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 1999 - 3 Ws 1108/98 (StVollz) (https://dejure.org/1999,6771)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 70 Abs. 1, 2; StPO § 119 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 156
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Nürnberg, 04.07.2016 - 2 Ws 681/15

    The Walking Dead - Sicherungsverwahrung

    Gerade angesichts der gemeinschaftlichen Unterbringung besteht die naheliegende Gefahr, dass - für sich genommen - zuverlässige Sicherungsverwahrte von Mituntergebrachten unter Druck gesetzt werden, ihnen die missbräuchliche Nutzung zu gestatten (vgl. - zum Strafvollzug - nur KG OLGSt StVollzG § 70 Nr. 13 Rdn. 19 nach juris m. w. N.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156 Rdn. 16 nach juris), so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass für einen Sicherungsverwahrten unbedenkliche Medien an andere Sicherungsverwahrte weitergegeben werden, die für das betreffende Medium ungeeignet sind (OLG Naumburg NStZ 2016, 240 Rdn. 16 nach juris).

    Ergibt sich unter Berücksichtigung der von der Anstalt zu erwartenden Kontrolle, dass von dem Besitz, der Überlassung oder der Nutzung des Gegenstands keine nennenswerte Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ausgehen kann, so ist die Versagung der Besitzerlaubnis nicht erforderlich, der Gefährdung zu begegnen; sie stellt sich als unverhältnismäßig dar (vgl. - jeweils zum Strafvollzug - BVerfG NStZ 1994, 453 Rdn. 11 nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156 Rdn. 10 nach juris).

  • KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14

    Computer in der Sicherungsverwahrung.

    Gerade angesichts der gemeinschaftlichen Unterbringung besteht die nahe liegenden Gefahr, dass - für sich genommen - zuverlässige Gefangene von Mitgefangenen unter Druck gesetzt werden, ihnen die missbräuchliche Benutzung zu gestatten (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, juris).

    Bestimmt der Gesetzgeber in solcher Weise den Inhalt eines Rechts, so handelt es sich nicht um Eingriffe in ein Freiheitsrecht, die, sofern sie zur Abwendung von Gefahren gesetzlich zugelassen sind, mangels besonderer gesetzlicher Bestimmung konkrete Anhaltspunkte für eine reale Gefährdung zur Voraussetzung haben müssen (vgl. BVerfG NStZ-RR 1996, 252; NStZ 1994, 453 [jeweils zur Nutzung einer Speicherschreibmaschine durch einen Strafgefangenen]; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156).

  • KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17

    Strafvollzug in Berlin: Einbringung des Buches "Wege durch den Knast"

    Dies bedeutet, dass die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen muss; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz -, juris; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2019 - 2 Ws 64/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf FSK "ab 18" Film

    Gerade angesichts der gemeinschaftlichen Unterbringung besteht die naheliegende Gefahr, dass - für sich genommen - zuverlässige Sicherungsverwahrte von Mituntergebrachten unter Druck gesetzt werden, ihnen die missbräuchliche Nutzung zu gestatten (vgl. - zum Strafvollzug - nur KG, Beschluss vom 18.06.2014 - 2 Ws 123/14 Vollz -, juris m.w.N.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156), so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass für einen Sicherungsverwahrten unbedenkliche Medien an andere Sicherungsverwahrte weitergegeben werden, die für das betreffende Medium ungeeignet sind (OLG Naumburg, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation

    Die ... entspricht hiernach zumindest nach erfolgter Erweiterung und Manipulation in ihren Anwendungsmöglichkeiten durchaus einem Personalcomputer, hinsichtlich dessen bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden ist, dass dessen Aushändigung an einen Strafgefangenen grundsätzlich versagt werden kann (vgl. OLG Celle, StV 1994, 436; OLG Hamm, NStZ 1997, 566; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 271 sowie Senat in NStZ-RR 1999, 156 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 279/08

    Strafvollzug: Besitz und Betrieb einer Spielkonsole durch einen Gefangenen

    Die Playstation 2 entspricht hiernach zumindest nach erfolgter Erweiterung und Manipulation in ihren Anwendungsmöglichkeiten durchaus einem Personalcomputer, hinsichtlich dessen bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden ist, dass dessen Aushändigung an einen Strafgefangenen grundsätzlich versagt werden kann (vgl. Senat in NStZ-RR 1999, 156 ff. m. w. N.).
  • KG, 20.01.2005 - 5 Ws 654/04

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf einen Weihnachtsbaum im Haftraum

    Zudem ist regelmäßig nicht auszuschließen, daß auch ein sonst zuverlässiger Gefangener von anderen Gefangenen unter Druck gesetzt und genötigt wird, für sie verbotene Gegenstände einzuschmuggeln (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2007 - 2 VAs 7/06

    Jugendstrafvollzug: Besitz und Nutzung der Spielkonsole "Nintendo Game Cube"

    Die Missbrauchsgefahr muss nicht in der Person des Antragstellers liegen; die Versagung ist auch gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm, ZfStrVo 1996, 119, 121 und StV 2000, 270; OLG Karlsruhe BISTVK 2/2001, 5-7; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156 f.; KG Berlin NStZ-RR 2004, 157 f.) und diesem Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann.
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk-

    Dies ergibt sich bereits aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, § 81 Abs. 2 StVollzG (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2003, 2447; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 156; OLG Hamm, StV 2002, 270, Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl., § 70 Rdn. 3).
  • KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17

    Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe

    Dabei muss die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit. Nachweisen) und dem etwaigen Missbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (vgl. KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - mit weit. Nachweisen).
  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 3 Ws 990/08

    Besitz einer Spielkonsole im Strafvollzug: Zulässigkeit einer formularmäßigen

  • KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03

    Gerichtliche Entscheidung über die Versagung einer Genehmigung für einen

  • OLG Naumburg, 18.12.2015 - 1 Ws (RB) 118/15

    Strafvollzug: Besitzverbot für in einer Postsendung enthaltene

  • BayObLG, 21.12.2020 - 204 StObWs 197/20
  • LG Halle, 07.03.2012 - 11 StVK 178/11

    Strafvollzug: Besitz von Gegenständen des Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt

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