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   BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99   

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https://dejure.org/1999,3428
BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99 (https://dejure.org/1999,3428)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1999 - 3 StR 1/99 (https://dejure.org/1999,3428)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1999 - 3 StR 1/99 (https://dejure.org/1999,3428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 211, 57a StGB
    Verschiedene Mordmerkmale (Habgier, Verdeckung einer Straftat, niedere Beweggründe); Besondere Schwere der Schuld

  • Wolters Kluwer

    Keine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Spielsucht; Annahme einer Verdeckungsabsicht i.S.d. § 211 StGB; Gescheiterter Versuch; Verhältnis von Verdeckungsabsicht zu sonstigem niedrigen Beweggrund; Auswirkung der Anzahl von Mordmerkmalen auf die Feststellung ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
    Deshalb kommt es darauf, ob der Angeklagte sein außertatbestandliches Handlungsziel - weitere Verfolgung und Identifizierung durch die Fahrzeuginsassen zu verhindern - erreicht hatte, nicht mehr an (vgl. BGHSt 39, 221, 232).
  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
    Grundsätzlich muß das Gericht, wenn das Strafgesetz mehrere gleichwertig nebeneinander stehende Begehungsweisen aufführt, angeben, weiche Begehungsform nach seiner Auffassung im gegebenen Fall in Betracht kommt (vgl. BGHR StPO § 265 I Hinweispflicht 14).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
    Der Senat ist jedoch an einer eigenen abschließenden Entscheidung gehindert, weil er sonst seine Wertung an die Stelle der vom Tatrichter vorzunehmenden Gesamtwürdigung setzen würde (vgl. BGHR StGB § 57 a I Schuldschwere 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.03.1998 - 1 StR 708/97

    Weiteres Urteil gegen "Augsburger Disko-Mafia" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
    Zwar hätte die Schwurgerichtskammer angesichts der vorliegenden Umstände auch ohne die fehlerhafte Annahme eines weiteren Mordmerkmals die besondere Schuldschwere feststellen können (vgl. BGHR StGB § 57 a I Schuldschwere 20).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Verdeckungsmotiv für sich als niedriger Beweggrund gewertet, weit bei ihm in aller Regel eine besonders verwerfliche Gesinnung zutage tritt (BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 21 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
    Obwohl von den vom Tatrichter für das zweite Tötungsgeschehen angenommenen drei Mordmerkmalen eines entfällt, können der Schuldspruch (vgl. BGHSt 41, 222), aber auch der Strafausspruch bestehen bleiben.
  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 622/98

    Mordmerkmale; Verdeckungsabsicht; Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
    Danach unterfallen die von der Schwurgerichtskammer zur Begründung des Mordmerkmals der sonst niedrigen Beweggründe herangezogenen Motive des Angeklagten dem Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Januar 1999 - 1 StR 622/98).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 3 StR 1/99
    Sein hemmungsloses und übersteigertes Gewinnstreben bezog sich sowohl auf die Inbesitznahme des Fahrzeugs und damit auf eine unmittelbare Vermögensvermehrung (vgl. BGHR StGB § 211 II Habgier 4) als auch auf die Besitzerhaltung der Tatbeute und damit auch insoweit auf eine Verbesserung seiner Vermögenslage.
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Neben der Verdeckungsabsicht ist die Annahme niedriger Beweggründe jedoch nicht gerechtfertigt, wenn die zur Begründung dieses Merkmals herangezogenen Motive des Täters über die Verdeckungsabsicht hinaus keinen weiteren Unrechtsgehalt aufweisen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1999 - 3 StR 1/99 = NStZ-RR 1999, 235).
  • LG Mainz, 08.12.2008 - 1 Ks 3613 Js 18835/06

    Verurteilung des Angeklagten im Fall "Helga Pfirsching" zu einer lebenslangen

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war daher davon auszugehen, dass allein die ihm erst nach Begehung der Tat gewahr gewordene Gefahr der Entdeckung und Identifikation zur Entwicklung des Tötungsplans veranlasste (BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 10.3.1999, Az.: 3 StR 1/99 in: NStZ-RR 1999, Seite 235 f.).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Den gesetzlichen Anforderungen genügt auch der Hinweis auf eine geänderte Beurteilung der Mordmerkmale (vgl. BGH StV 1991, 501; 1998, 582 und 583; NStZ-RR 1999, 235, 236).
  • BGH, 07.11.2017 - 4 StR 327/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Verhältnis zu anderen Mordmerkmalen; Heimtücke bei

    Sie hat jedoch verkannt, dass niedrige Beweggründe, die zugleich spezielle Mordmerkmale erfüllen und denen darüber hinaus kein weiterer Unrechtsgehalt zukommt, von diesen speziellen Mordmerkmalen verdrängt werden (vgl. für das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht BGH, Urteile vom 10. März 1999 - 3 StR 1/99, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 38; und vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 247).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Das Gewinnstreben braucht nicht das einzige Motiv des Täters sein, es muss jedoch tatbeherrschend und bewusstseinsdominant sein (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2005, Az. 2 StR 229/04; Urteil vom 10.03.1999, Az. 3 StR 1/99; Urteil vom 15.11.1996, Az. 3 StR 79/96; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 334/80); in Fällen eines Motivbündels muss das Motiv der Gewinnerzielung im Vordergrund stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 22.01.1981, 4 StR 480/80; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Das Gewinnstreben braucht nicht das einzige Motiv des Täters sein, es muss jedoch tatbeherrschend und bewusstseinsdominant sein (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2005, Az. 2 StR 229/04; Urteil vom 10.03.1999, Az. 3 StR 1/99; Urteil vom 15.11.1996, Az. 3 StR 79/96; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94; Urteil vom 02.09.1980, Az. 1 StR 334/80); in Fällen eines Motivbündels muss das Motiv der Gewinnerzielung im Vordergrund stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2000, Az. 1 StR 414/00; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 22.01.1981, 4 StR 480/80; Beschluss vom 04.10.1988, Az. 4 StR 475/88; Urteil vom 02.03.1995, Az. 1 StR 595/94).
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