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   BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98   

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BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98 (https://dejure.org/1998,1943)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1998 - 4 StR 406/98 (https://dejure.org/1998,1943)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1998 - 4 StR 406/98 (https://dejure.org/1998,1943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 245 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 21 StGB; § 242 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei völlig unklaren Angaben des Angeklagten zum Trinkverhalten; psychodiagnostische Kriterien zur Bestimmung der verminderten Schuldfähigkeit; ...

  • Judicialis

    StPO § 245; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 21; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 46 Abs. 2 Satz 2; ; StGB a.F. § 242 Abs. 1; ; StGB § 69 a Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27, § 52 Abs. 1, § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 297
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Der aufgezeigte Rechtsfehler hat sich indes nicht zu Lasten des Angeklagten ausgewirkt: Das - sachverständig beratene - Landgericht hat die Frage erheblich verminderter Schuld auch mit Blick auf aussagekräftige psychodiagnostische Beweisanzeichen (vgl. BGHSt 43, 66, 69 ff.) geprüft und im Ergebnis zutreffend verneint: Zu Recht hervorgehoben hat es die fehlenden Ausfallerscheinungen in der Motorik sowie insbesondere das Leistungsverhalten des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1998, 458; Maatz StV 1998, 279, 282 f.).

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob allein aufgrund dieser außergewöhnlichen Körperbeherrschung der Schluß auf eine uneingeschränkte Steuerungsfähigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BGHSt 37, 231, 241; siehe auch BGHSt 35, 308; 43, 66, 73; BGH NStZ 1997, 384); der Angeklagte war nämlich zudem in der Lage, die von ihm erwartete Hilfe beim Abtransport der Beute über den Zaun hinweg zu erkennen und zu leisten.

    Hinzu kommt die erhebliche Alkoholgewöhnung des Angeklagten, der wiederholt wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft ist und wegen Alkoholmißbrauchs nicht zum Wehrdienst eingezogen wurde; seine detailreiche, präzise, auch psychische Sachverhalte einschließende Einlassung belegt ferner ein vollständig intaktes Erinnerungsvermögen (zur Bedeutung dieser Kriterien für eine erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit vgl. BGHSt 43, 66, 69, 71; BGH NStZ 1997, 591, 592; NStZ-RR 1997, 162; 226, 227; 1998, 133, 134 und Maatz StV 1998, 279, 283, aber auch BGH NStZ 1998, 295, 296; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 473/98).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Auch hätte es von der theoretisch maximalen Blutalkoholkonzentration den geringstmöglichen Abbauwert von 0, 1 Promille für eine Zeit von nicht acht, sondern nur sechs Stunden abziehen müssen (vgl. BGHSt 37, 231, 238 f.; Tröndle StGB 48. Aufl. § 20 Rdn. 9g; Salger DRiZ 1989, 174, 175 f.).

    Der Senat kann dahinstehen lassen, ob allein aufgrund dieser außergewöhnlichen Körperbeherrschung der Schluß auf eine uneingeschränkte Steuerungsfähigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BGHSt 37, 231, 241; siehe auch BGHSt 35, 308; 43, 66, 73; BGH NStZ 1997, 384); der Angeklagte war nämlich zudem in der Lage, die von ihm erwartete Hilfe beim Abtransport der Beute über den Zaun hinweg zu erkennen und zu leisten.

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93

    Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Zu Lasten des Angeklagten hat es nämlich nicht Umstände herangezogen, die bei gesetzlich bestimmten besonders schweren Fällen ein Regelbeispiel begründen oder mit dessen Verwirklichung im allgemeinen einhergehen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - 4 StR 302/93 = StV 1993, 521 LS), sondern gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB die konkrete und ausreichend festgestellte Höhe des eingetretenen Schadens.
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Hinzu kommt die erhebliche Alkoholgewöhnung des Angeklagten, der wiederholt wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft ist und wegen Alkoholmißbrauchs nicht zum Wehrdienst eingezogen wurde; seine detailreiche, präzise, auch psychische Sachverhalte einschließende Einlassung belegt ferner ein vollständig intaktes Erinnerungsvermögen (zur Bedeutung dieser Kriterien für eine erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit vgl. BGHSt 43, 66, 69, 71; BGH NStZ 1997, 591, 592; NStZ-RR 1997, 162; 226, 227; 1998, 133, 134 und Maatz StV 1998, 279, 283, aber auch BGH NStZ 1998, 295, 296; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 473/98).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Die - ohnehin entbehrliche (vgl. BGHSt 27, 287, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 24) - Kennzeichnung des Diebstahls als "gemeinschaftlich" im Urteilstenor entfällt daher.
  • BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98

    Versuchter Mord unter Alkoholeinfluss

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Der aufgezeigte Rechtsfehler hat sich indes nicht zu Lasten des Angeklagten ausgewirkt: Das - sachverständig beratene - Landgericht hat die Frage erheblich verminderter Schuld auch mit Blick auf aussagekräftige psychodiagnostische Beweisanzeichen (vgl. BGHSt 43, 66, 69 ff.) geprüft und im Ergebnis zutreffend verneint: Zu Recht hervorgehoben hat es die fehlenden Ausfallerscheinungen in der Motorik sowie insbesondere das Leistungsverhalten des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1998, 458; Maatz StV 1998, 279, 282 f.).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97

    Vorsätzlicher Vollrausch - Ausschluß der Schuldfähigkeit bei einem Alkoholiker im

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Hinzu kommt die erhebliche Alkoholgewöhnung des Angeklagten, der wiederholt wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft ist und wegen Alkoholmißbrauchs nicht zum Wehrdienst eingezogen wurde; seine detailreiche, präzise, auch psychische Sachverhalte einschließende Einlassung belegt ferner ein vollständig intaktes Erinnerungsvermögen (zur Bedeutung dieser Kriterien für eine erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit vgl. BGHSt 43, 66, 69, 71; BGH NStZ 1997, 591, 592; NStZ-RR 1997, 162; 226, 227; 1998, 133, 134 und Maatz StV 1998, 279, 283, aber auch BGH NStZ 1998, 295, 296; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 473/98).
  • BGH, 19.04.1990 - 4 StR 139/90

    Annahme fortgesetzter Handlungen aufgrund eines Gesamtvorsatzes - Beschwer

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Die Bestrafung wegen Diebstahls soll abgelten, daß der Täter dem Eigentümer die Sache in Zueignungsabsicht entzogen hat (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Diebstahl 2).
  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Hinzu kommt die erhebliche Alkoholgewöhnung des Angeklagten, der wiederholt wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft ist und wegen Alkoholmißbrauchs nicht zum Wehrdienst eingezogen wurde; seine detailreiche, präzise, auch psychische Sachverhalte einschließende Einlassung belegt ferner ein vollständig intaktes Erinnerungsvermögen (zur Bedeutung dieser Kriterien für eine erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit vgl. BGHSt 43, 66, 69, 71; BGH NStZ 1997, 591, 592; NStZ-RR 1997, 162; 226, 227; 1998, 133, 134 und Maatz StV 1998, 279, 283, aber auch BGH NStZ 1998, 295, 296; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 35; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 5 StR 473/98).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 539/97

    Erhebliche psychische Folgen der Tat bei der Geschädigten als strafschärfende

    Auszug aus BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
    Die Beurteilung der Schuld kann sich in diesem Fall nur nach psychodiagnostischen Kriterien richten (BGH NStZ-RR 1997, 2/1-6, 227; zu den Grenzen eines solchen Vorgehens bei sehr hohen Promillewerten vgl. BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539/97).
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97

    Tötung eines 12jährigen Mädchens bei Bad Liebenzell muß neu verhandelt werden

  • BGH, 14.10.1998 - 5 StR 473/98

    Annahme uneingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten bei Begehung der Tat

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 281/96

    Anordnung zweiter Sicherungsverwahrung - Keine zeitliche Begrenzung -

  • BGH, 17.06.1993 - 4 StR 296/93

    Aufhebung einer wegen Beihilfe zu mehreren Sexualstraftaten verhängten

  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96

    Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher

  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 516/96

    Berücksichtigung einer hohen Alkoholgewöhnung bei der Feststellung ob eine

  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Die Kammer hat jedoch zugleich gesehen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Berechnung möglicher Alkoholkonzentrationen nur dann nicht bedarf, wenn sie so vage sind, dass sie sich jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (vgl. BGH, NStZ-RR 1999, 297-298; BGH, NStZ-RR 2010, 257-259, Rn. 13; Fischer, 63. Aufl., § 20 StGB, Rn. 15-15a m.w.N.).
  • BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für

    In einem solchen Fall richtet sich die Beurteilung der Schuld nur nach psychodiagnostischen Kriterien (BGH, Urt. v. 26.11.1998 - 4 StR 406/98 = NStZ-RR 1999, 297 = DAR 1999, 194 = Blutalkohol 37, 74; BayObLG a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Ungeachtet des dem Tatrichter insoweit eröffneten Beurteilungsspielraums (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 1998 4 StR 606/98 = BA 1999, 179, 180 und vom 15. April 1999 - 4 StR 93/99 = BA 1999, 303, insoweit in NStZ 1999, 501 nicht mitabgedruckt), war es dem Landgericht zwar nicht verwehrt, die hochgradige Alkoholgewöhnung des Angeklagten und seine genaue, auch die Motivationslage einschließende Erinnerung für die Annahme uneingeschränkter Steuerungsfähigkeit heranzuziehen (BGH NStZ-RR 1999, 297 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    In einem solchen Fall kann sich die Beurteilung der Schuldfähigkeit nur nach psychodiagnostischen Kriterien richten, wobei die Hinzuziehung eines Sachverständigen regelmäßig geboten sein wird (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 297 m. w. N.).
  • BGH, 12.05.2011 - 3 StR 82/11

    Schwerer Bandendiebstahl; Doppelverwertungsverbot; Beruhen; angemessene

    Bedenken im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot bestehen auch insoweit, als die Strafkammer zu Lasten der Angeklagten Me. und H. straferschwerend eine starke Gleichgültigkeit gegenüber fremdem Eigentum berücksichtigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1998 - 4 StR 406/98).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen

    Dabei begegnet es keinen Bedenken, daß das - sachverständig beratene - Landgericht im Rahmen seines Beurteilungsspielraums (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13 a.E.; Maatz BA 1996, 233, 243 und StV 1998, 279, 282 f.) die motorische Unauffälligkeit und Körperbeherrschung des Angeklagten als Indiz für ein vollständig erhaltenes Hemmungsvermögen herangezogen hat (Senatsurteil vom 26. November 1998 - 4 StR 406/98 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.10.2009 - 81 Ss 72/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei nicht ausschließbarer Verminderung der

    In einem solchen Fall hat das Tatgericht bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des zur Tatzeit alkoholisierten Angeklagten dann aber psychodiagnostische Kriterien zugrunde zu legen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 297; SenE a.a.O.).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Erst wenn sich auch nach der Ausschöpfung der vorhandenen Beweise keine annähernd verlässliche Berechnung der BAK zur Tatzeit durchführen ließ, was der Tatrichter im Urteil nachvollziehbar dartun muss (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2020 - 3 StR 443/19 -, juris Rn. 4), richtet sich die Beurteilung der Schuld nur nach psychodiagnostischen Kriterien (BGH, Urteil vom 26. November 1998 - 4 StR 406/98 -, juris; BayObLG, Urteil vom 15. Januar 2021 - 202 StRR 111/20 -, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 6. März 2003 - 1 StRR 13/03 -, juris Rn. 17; BayObLG, Beschluss vom 2. Februar 2001 - 5 St RR 20/01 -, juris Rn. 9; OLG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 81 Ss 72/09 -, juris Rn. 11; Fischer, a.a.O. Rn. 15, 26).
  • OLG Koblenz, 06.10.2003 - 1 Ss 273/03

    gefährliche Körperverletzung, gemeinschaftlich, lebensgefährdend, Behandlung,

    Die Frage einer alkoholbedingten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ist dann allein anhand psychodiagnostischer Kriterien zu prüfen (BGH NStZ-RR 97, 226; 99, 297).
  • BayObLG, 15.01.2021 - 202 StRR 111/20

    Absehen von grundsätzlich gebotener BAK-Bestimmung zur Beurteilung der

    In einem solchen Fall richtet sich die Beurteilung der Schuld nur nach psychodiagnostischen Kriterien (BGH, Urt. v. 26.11.1998 - 4 StR 406/98 = NStZ-RR 1999, 297 = DAR 1999, 194 = Blutalkohol 37, 74; BayObLG, Beschluss vom 02.02.2001 - 5St RR 20/01 = VRS 100, 354 (2001) = NZV 2001, 353 = Blutalkohol 38, 290 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.07.2008 - 83 Ss 41/08

    Vollständigkeit von Urteilsgründen hinsichtlich der Verneinung einer

  • BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00

    Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit

  • LG Essen, 28.03.2019 - 25 KLs 31/18

    Körperverletzung, Bedrohung; Faustschlag ins Gesicht als Erziehungsmaßnahme;

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