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   BayObLG, 07.06.1999 - 2 ObOWi 247/99   

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https://dejure.org/1999,10388
BayObLG, 07.06.1999 - 2 ObOWi 247/99 (https://dejure.org/1999,10388)
BayObLG, Entscheidung vom 07.06.1999 - 2 ObOWi 247/99 (https://dejure.org/1999,10388)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 2 ObOWi 247/99 (https://dejure.org/1999,10388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 Abs. 3 Nr. 2, § 18 Abs. 1 und 5
    Keine erweiterte Auslegung des § 18 Abs. 5 StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 342
  • NZV 1999, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Weilburg, 22.07.1996 - 4 OWi 5 Js 53705/96
    Auszug aus BayObLG, 07.06.1999 - 2 ObOWi 247/99
    Die vom Amtsgericht Weilburg (NStZ-RR 1996, 346 ) für "gleichermaßen plausibel" gehaltene Auslegung, daß die Geschwindigkeit auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 2 c Sätze 2 und 3 StVO auch für den Schwerlastverkehr "prinzipiell unbegrenzt" sei und deshalb der Einschränkung des 18 Abs. 5 StVO bedürfe, stellt die Regelung auf den Kopf.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 2 Ss OWi 176/03

    Geschwindigkeitsübertretung

    Dies ergibt sich aus der Stellung der Ausnahmevorschrift des Abs. 3 Nr. 2 c Satz 3 innerhalb des § 3 StVO in Zusammenschau mit § 18 Abs. 5 StVO (vgl. BayObLG NStZ-RR 1999, 342; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, StVO, § 3 Rn. 54 a; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 18. Aufl., § 3 Rn. 56, Lütkes/Meier/Wagner, StVO, § 3 Rn. 34).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.2022 - 1 OWi 2 SsRs 109/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit

    Eine Anwendung des § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a StVO auf Bundesstraßen mit zwei Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich zueinander abgegrenzt sind, kommt nicht in Betracht (s. hierzu bereits ausführlich BayObLG, Beschluss vom 07.06.1999 - 2 ObOWi 247/99, juris).

    Auch die amtliche Begründung stellt ausschließlich auf Kraftfahrtstraßen ab (s. BT-Drucks. 577/1/87 S. 10 f.; BayObLG, Beschluss vom 07.06.1999 - 2 ObOWi 247/99, juris Rn. 8).

    Dieses ausgewogene System der Straßenverkehrsordnung lässt nicht erkennen, dass der Verordnungsgeber Bundesstraßen, die wie Autobahnen ausgebaut sind, übersehen haben könnte (vgl. BT-Drucks. 577/1/87 S. 10 f.; BayObLG, Beschluss vom 07.06.1999 - 2 ObOWi 247/99, juris Rn. 8).

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