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BGH, 18.05.1998 - 1 StR 67/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 47
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
Auszug aus BGH, 18.05.1998 - 1 StR 67/98
Vorhalte aus früheren Vernehmungen und die allein als Beweismittel geeigneten Äußerungen des Angeklagten hierzu sind nicht protokollierungspflichtig (vgl. BGHSt 21, 285, 287 m.w.Nachw.). - BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67
Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 18.05.1998 - 1 StR 67/98
Der Senat hat dienstliche Äußerungen der berufsrichterlichen Mitglieder der Strafkammer und des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft dazu eingeholt, ob der Inhalt dieser (= der polizeilichen) Vernehmung Gegenstand der Beweisaufnahme war (vgl. BGHSt 22, 26, 28;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO § 261 Rdn. 175 m.w.Nachw. in Fn. 515).
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
Überdies hätte der Bundesgerichtshof, auch wenn er eine Einführung des Urkundeninhalts im Wege des Vorhalts für möglich gehalten hätte, möglicherweise im Freibeweisverfahren - etwa durch Einholung dienstlicher Erklärungen - Feststellungen getroffen, ob entsprechende Vorhalte stattgefunden haben (vgl. BGHSt 22, 26 ; BGH, NStZ-RR 1999, S. 47 f.). - BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12
BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften …
Für den Senat besteht angesichts dieser Umstände keine Veranlassung, die Richtigkeit des Revisionsvorbringens in tatsächlicher Hinsicht durch ihm an sich mögliche freibeweisliche Ermittlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - 1 StR 67/98, NStZ-RR 1999, 47; Urteil vom 13. Dezember 1967 - 2 StR 544/67, BGHSt 22, 26, 28; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 u.a., NJW 2005, 1999, 2003) zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, NJW 2006, 3362, und vom 22. November 2001 - 1 StR 471/01, NStZ 2002, 275, 276).