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   BGH, 18.05.1998 - 1 StR 67/98   

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BGH, 18.05.1998 - 1 StR 67/98 (https://dejure.org/1998,7193)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1998 - 1 StR 67/98 (https://dejure.org/1998,7193)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 1 StR 67/98 (https://dejure.org/1998,7193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 47
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Auszug aus BGH, 18.05.1998 - 1 StR 67/98
    Vorhalte aus früheren Vernehmungen und die allein als Beweismittel geeigneten Äußerungen des Angeklagten hierzu sind nicht protokollierungspflichtig (vgl. BGHSt 21, 285, 287 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67

    Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 18.05.1998 - 1 StR 67/98
    Der Senat hat dienstliche Äußerungen der berufsrichterlichen Mitglieder der Strafkammer und des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft dazu eingeholt, ob der Inhalt dieser (= der polizeilichen) Vernehmung Gegenstand der Beweisaufnahme war (vgl. BGHSt 22, 26, 28; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO § 261 Rdn. 175 m.w.Nachw. in Fn. 515).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Überdies hätte der Bundesgerichtshof, auch wenn er eine Einführung des Urkundeninhalts im Wege des Vorhalts für möglich gehalten hätte, möglicherweise im Freibeweisverfahren - etwa durch Einholung dienstlicher Erklärungen - Feststellungen getroffen, ob entsprechende Vorhalte stattgefunden haben (vgl. BGHSt 22, 26 ; BGH, NStZ-RR 1999, S. 47 f.).
  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12

    BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften

    Für den Senat besteht angesichts dieser Umstände keine Veranlassung, die Richtigkeit des Revisionsvorbringens in tatsächlicher Hinsicht durch ihm an sich mögliche freibeweisliche Ermittlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - 1 StR 67/98, NStZ-RR 1999, 47; Urteil vom 13. Dezember 1967 - 2 StR 544/67, BGHSt 22, 26, 28; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 u.a., NJW 2005, 1999, 2003) zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, NJW 2006, 3362, und vom 22. November 2001 - 1 StR 471/01, NStZ 2002, 275, 276).
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