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   LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Qs 126/98   

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LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Qs 126/98 (https://dejure.org/1998,11929)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 29.06.1998 - 1 Qs 126/98 (https://dejure.org/1998,11929)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 29. Juni 1998 - 1 Qs 126/98 (https://dejure.org/1998,11929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs des Mobiltelefons eines Beschuldigten; "Fernmeldeverkehr" i.S.v. § 100a Strafprozessordnung (StPO); "Verbindung" i.S.v. § 3 Abs. 2 Fernmeldeüberwachungsverordnung (FÜV); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs des Mobiltelefons eines Beschuldigten; "Fernmeldeverkehr" i.S.v. § 100a Strafprozessordnung ( StPO ); "Verbindung" i.S.v. § 3 Abs. 2 Fernmeldeüberwachungsverordnung (FÜV); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ravensburg - 23 Js 149/98
  • LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Qs 126/98

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 84
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Qs 126/98
    Mit zur inhaltlichen Bestimmung des Fernmeldegeheimnisses ist § 85 Abs. 1 TKG (BGBl. 1996 I, S. 1120 ff.) heranziehbar, wonach dem Fernmeldegeheimnis der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände (so bereits im Jahr 1984 BVerfGE 67, 157, 172) sowie die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche unterliegen, wobei auch diese Regelung, wie schon aus ihrem Wortlaut folgt, nicht abschließend ist.
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Qs 126/98
    Anders liegt es nur bei willkürlich angeordneten Maßnahmen oder willkürlicher Bejahung der Anordnungsvoraussetzungen (BGHSt 41, 30, 34; 28, 122, 124); für eine solche Konstellation fehlt jeder Anhaltspunkt.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.07.1995 - 1 BGs 625/95

    "Durchsuchung" einer Mailbox (heimlicher, elektronischer Zugriff; Einmaligkeit;

    Auszug aus LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Qs 126/98
    Dies folgt bereits daraus, dass § 100 a StPO nicht nur herkömmliche Formen, sondern jegliche Art der Nachrichtenübermittlung erfasst und durch neue Formen der Telekommunikation die Grenzen der Vorschrift, die durch das Grundrecht des Art. 10 Abs. 1 GG gezogen werden, deshalb nicht überschritten werden (vgl. BGH NJW 1997, 1934 f. zur Telefonüberwachung einer Mailbox, wobei der BGH das Vorliegen von Fernmeldeverkehr sogar für die Phase, in der die Informationen abgespeichert in der Mailbox "ruhen", bejaht hat (ablehnend insoweit Palm/Roy, NJW 1997, 1904)).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Qs 126/98
    Anders liegt es nur bei willkürlich angeordneten Maßnahmen oder willkürlicher Bejahung der Anordnungsvoraussetzungen (BGHSt 41, 30, 34; 28, 122, 124); für eine solche Konstellation fehlt jeder Anhaltspunkt.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01

    Telekommunikationsüberwachung; TÜ; Telefonüberwachung; Mobilfunktelefon;

    Die Netzbetreiberin ist aufgrund der nach §§ 100a, 100b StPO ergangenen Anordnung verpflichtet, den Ermittlungsbehörden die zur Standortbestimmung des (eingeschalteten) Mobiltelefons erforderlichen geographischen Daten der betroffenen Funkzellen unabhängig davon mitzuteilen, ob mit dem Mobilgerät telefoniert wird oder nicht (vgl. LG Dortmund NStZ 1998, 577; LG Ravensburg NStZ-RR 1999, 84; LG Aachen StV 1999, 590 m. abl.
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   LG Ravensburg, 29.06.1998 - 1 Ws 126/98   

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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 84
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