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   OLG Koblenz, 17.09.1999 - 2 Ss 198/99   

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OLG Koblenz, 17.09.1999 - 2 Ss 198/99 (https://dejure.org/1999,16343)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.09.1999 - 2 Ss 198/99 (https://dejure.org/1999,16343)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. September 1999 - 2 Ss 198/99 (https://dejure.org/1999,16343)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 155
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 3 Ss 433/15

    Strafbarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: "Erhebliche Leiden" von

    Vorliegend hat das LG erhebliche Leiden unter Berufung auf obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Koblenz, B. v. 17.9.1999, 2 Ss 198/99, juris; OLG Celle, B. v. 28.12.2010, 32 Ss 154/10, juris; jeweils - ebenso wie das Landgericht Mosbach, B. v. 19.6.1991, 1 Qs 32/91, juris - unter Berufung auf BGH, a.a.O.: "Anomalien, Funktionsstörungen oder generell spezifische Indikatoren" als schlüssige Anzeichen und Gradmesser eines Leidenszustandes) mit der Begründung verneint, dass keine äußerlich wahrnehmbaren Auffälligkeiten im Verhalten der Tiere festgestellt worden seien.
  • KG, 24.07.2009 - 1 Ss 235/09

    Zur Tötung zweier Kaninchen im Rahmen einer künstlerischen Vorführung

    Bei der Prüfung, ob das tatbestandsmäßige Verhalten "als im Lebenszusammenhang gerechtfertigt" erscheint (vgl. dazu OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 155 m.w.N.; Metzger aaO. Rdn. 23), zeigt sich, dass das vorliegende Geschehen nicht als sozial adäquater Vorgang der Fleischgewinnung zu betrachten ist.
  • OLG Celle, 28.12.2010 - 32 Ss 154/10

    Erhebliche Leiden; Misshandlung von Pferden; Umgangsverbot mit Pferden; Pferd;

    Bei der Beurteilung, ob bei einem Tier erhebliche Leiden im Sinne des § 17 Nr. 2 b) TierschG vorliegen, ist darauf abzustellen, ob äußerlich wahrnehmbare Auffälligkeiten im Verhalten des Tieres festzustellen sind, die als taugliche Anzeichen für das Vorliegen eines erheblichen Leidens anzusehen sind (vgl. BGH Beschluss vom 18.02.1987, 2 StR 159/86; OLG Koblenz Beschluss vom 17.09.1999, 2 Ss 198/99 - beides zitiert nach juris).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen

    Jedenfalls aber hat das Landgericht Heilbronn (durch den Verwerfungsbeschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart gebilligt) umfangreich die Annahme des Vorliegens eines "vernünftigen Grundes" begründet und entbehrt diese Auffassung jedenfalls nicht jedes sachlichen Grundes (zumal auch einige - andere - Obergerichte hierin eine Rechtfertigung für Handlungen nach § 17 Nr. 2 b) TierSchG sehen: vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17.9.1999 - 2 Ss 198/99 -, Juris Rn. 16 f.; OLG Celle, Urteil vom 12.10.1993 - 2 Ss 147/93 -, Juris Rn. 23).

    Vielmehr haben auch in der Vergangenheit bereits Obergerichte das Merkmal des "vernünftigen Grundes" im Rahmen des § 17 Nr. 2 b) TierSchG für anwendbar gehalten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17.9.1999 - 2 Ss 198/99 -, Juris Rn. 16 f.; OLG Celle, Urteil vom 12.10.1993 - 2 Ss 147/93 -, Juris Rn. 23).

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    b) Ob die Tötung eines Tieres vernünftig ist, hatten die Angeklagten mit Hilfe einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln (BayObLGSt 1973, 183, 184; OLG Celle, Urteil vom 12. Oktober 1993, 2 Ss 147/93; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 155; KG NStZ 2010, 175; Pfohl, in: MünchKomm.-StGB, § 17 TierSchG Rdn. 40).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 Ws 113/16

    Kein Hauptverfahren gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei

    In den Fällen, in denen - wie hier - der Gesetzgeber nicht selbst die Grenze des Erlaubten gezogen hat, ist das Vorliegen eines vernünftigen Grundes im Sinne des § 17 Nr. 1 TierSchG bzw. die Frage, ob die tatbestandsmäßige (Tötungs-) Handlung nicht als im Lebenszusammenhang gerechtfertigt bzw. sozial adäquat erscheint, anhand einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Güter- und Interessenabwägung zu ermitteln und beurteilen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.06.2011, Az. 2 Ss 82/11; Kammergericht NStZ 2010, 175; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 155; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 206. Ergänzungslieferung, Stand Januar 2016, § 1 TierSchG Rn. 28).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19

    Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als

    Die Feststellung der Erheblichkeit von Leiden erfordert danach regelmäßig nach außen sichtbare Zeichen, aus denen auf das Ausmaß der Leiden geschlossen werden kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17.09.1999 - 2 Ss 198/99, juris Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 28.12.2010 - 32 Ss 154/10, BeckRS 2011, 5162; in diesem Sinne wohl auch: Metzger in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 228. EL Januar 2020, TierSchG § 17 Rn. 36).
  • LG Magdeburg, 06.12.2010 - 26 Ns 120/10

    Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

    Bei Auslegung des sogenannten offenen Tatbestandes des § 17 TierSchG ist eine Abwägung dahin vorzunehmen, ob die tatbestandsmäßige Handlung nicht als im Lebenszusammenhang gerechtfertigt (sozialadäquat) erscheint (OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 155 f. m. w. N.).
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