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   OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00   

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https://dejure.org/2000,15891
OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00 (https://dejure.org/2000,15891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.2000 - 3 Ws 114/00 (https://dejure.org/2000,15891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 2000 - 3 Ws 114/00 (https://dejure.org/2000,15891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 118 StVollzG, § 116 Abs 1 StVollzG, § 109 StVollzO, § 11 StVollzO, § 119 StVollzO
    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG allein nicht aus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG allein nicht aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 251
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.02.1988 - 2 Ws 26/88

    Straffreiheit; Ablehnung der Aussetzung der Reststrafe; Verteidigung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00
    Andererseits reicht allein der Umstand anhaltender Tatleugnung zur Begründung von Missbrauchsgefahr i. S. d. § 11 Abs. 2 StVollzO und - konsequent - zur Bejahung einer ungünstigen Prognose i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht aus (vgl. dazu OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 9, 10; OLG Hamm StV 1988, 348, 349).
  • OLG Koblenz, 06.08.1997 - 2 Ws 508/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00
    Andererseits reicht allein der Umstand anhaltender Tatleugnung zur Begründung von Missbrauchsgefahr i. S. d. § 11 Abs. 2 StVollzO und - konsequent - zur Bejahung einer ungünstigen Prognose i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht aus (vgl. dazu OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 9, 10; OLG Hamm StV 1988, 348, 349).
  • OLG Hamm, 29.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 411/15

    Lockerungen im Strafvollzug auch beim Leugnen der Tat möglich

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 251).
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem

    Das Leugnen der Tat steht - ebenso wie die Absicht, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben - einer positiven Prognose nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nicht ausnahmslos entgegen (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 267/07 (147/07), BeckRS 2007, 12494; Fischer, StGB, 64. Auflage 2017, § 57, Rn. 12a; 17b m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2000, 251 [252] und OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 60 [61] zur Verweigerung von Vollzugslockerungen wegen Tatleugnung).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 3 Ws 252/03

    Entscheidung über eine Strafrestaussetzung: Folgen verweigerter Mitwirkung des

    Die Haltung des Verurteilten erschwert aber die Stellung einer hinreichend zuverlässigen Sozial- und Kriminalprognose (vgl. ähnlich im - hier nicht gegebenen - Fall fortdauernder Leugnung der Anlasstat durch einen Verurteilten: Senat B. v. 19.12.2000 - 3 Ws 273/00 - BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04

    Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten

    Auch kann insbesondere bei Affekttaten (OLG Karlsruhe a.a.O) und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Saarbrücken NJW 1999, 438 ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.; KG Beschluss vom 28.11.2000, 5 Ws 749/00) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein.
  • OLG Celle, 04.12.2023 - 1 Ws 296/23

    Sozialtherapie; Gefährlichkeit; Angezeigtheit; Therapiebedürftigkeit;

    Auch bei einem leugnenden Sexualstraftäter kann unter Umständen eine positive Prognose für seine künftige Lebensführung bestehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2000 - 3 Ws 114/00 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Februar 1988 - 2 Ws 26/88 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 Ws 64/08 -, juris).
  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10

    Anforderungen an die günstige Täterprognose bei Sexualdelikten

    Auch kann insbesondere bei Affekttaten und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein.
  • OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04

    Vollzugslockerungen; Bestreiten der Tat; Entscheidung der Vollzugsbehörde;

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251).
  • OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 4 Ws 216/03

    Strafvollzug: Versagung eines Langzeitbesuchs wegen Verweigerung der Mitarbeit am

    Ebenfalls nicht entgegen steht der Umstand, dass die Annahme von Missbrauchsgefahr bei Vollzugslockerungen und die Ablehnung einer bedingten Entlassung nicht allein auf die Tatsache, dass der Gefangene die Straftat leugnet, gestützt werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 2202; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 285; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; 2000, 251).
  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 Ws 143/10

    Erforderlichkeit der Tataufarbeitung als Voraussetzung für eine günstige

    Auch kann insbesondere bei Affekttaten und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein.
  • OLG Hamm, 27.11.2008 - 1 Vollz (Ws) 1007/08

    Vollzugslockerungen, Verweigerung, Tatleugnung

    In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 251).
  • OLG Hamm, 15.09.2004 - 2 Ws 235/04

    Haftbeschwerde; Außervollzugsetzung; Urteil; Verhältnismäßigkeit; Gewicht der

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