Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 02.08.1999

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   OLG Bremen, 19.01.2000 - Ws 168/99, Zs 232/99   

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OLG Bremen, 19.01.2000 - Ws 168/99, Zs 232/99 (https://dejure.org/2000,7148)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.01.2000 - Ws 168/99, Zs 232/99 (https://dejure.org/2000,7148)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - Ws 168/99, Zs 232/99 (https://dejure.org/2000,7148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts hinsichtlich einer Körperverletzung im Amt; Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts bei Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei Durchführung der Hauptverhandlung; Verabreichung eines Brechmittels zwecks Feststellung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 81a, 136a
    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter Betäubungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • joachimski.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verabreichung eines Brechmittels im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 270
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Die meisten höherinstanzlichen Gerichte in Deutschland (siehe insbesondere den Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 19. Januar 2000, NStZ-RR 2000, S. 270, und das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 28. März 2000, JR 2001, S. 162-164) vertreten die Auffassung, dass § 81a der Strafprozessordnung bei dem Verabreichen eines Brechmittels eine Rechtsgrundlage in diesen Fällen darstellen kann.
  • BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

    Dass der vom Angeklagten verantwortete und vollzogene Brechmitteleinsatz nach objektiven Maßstäben aus derzeitiger - im Anschluss an EGMR NJW 2006, 3117 geläuterter - Sicht eindeutig als Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) zu werten ist, stellt das Ergebnis noch nicht in Frage; insoweit ist ihm angesichts zur Tatzeit anerkannter Rechtsprechung (OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG JR 2001, 162) ein Erlaubnistatbestandsirrtum oder ein unvermeidbarer Verbotsirrtum zuzubilligen.

    b) Anders liegt es schon, soweit das Landgericht - in Konsequenz seiner Auffassung hinsichtlich einer aus Sicht des Angeklagten rechtlich zulässigen und im Grundsatz medizinisch risikofreien Zwangsmaßnahme (vgl. auch OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270) - den Angeklagten als nicht verpflichtet angesehen hat, den Betroffenen über medizinische Risiken der Zwangsexkorporation aufzuklären.

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Denn jedenfalls wäre ein solches Zuwarten im Hinblick auf die erwartete Beweismittelgewinnung schon deshalb nicht ebenso gut geeignet gewesen, weil es dem zügigen Fortgang des Ermittlungsverfahrens entgegengestanden hätte und zudem mit dem Erfordernis einer weiteren Freiheitsentziehung verbunden gewesen wäre (OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; LR-Krause zu § 81 a Rn. 34; vgl. auch OLG Frankfurt MDR 1979, 694).

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).

  • OLG Brandenburg, 16.11.2009 - 1 Ws 179/09

    Klageerzwingung: Durch Rechtspflegedelikte beeinträchtigte Verfahrensbeteiligte

    Das Verhältnis zum oben angeführten Zweck des Klageerzwingungsverfahrens, der Sicherung des Legalitätsprinzips, ist dahin zu konkretisieren, dass es nicht um die Gewährleistung des § 152 Abs. 2 StPO als eines objektiven Rechtsprinzips geht, sondern das Klageerzwingungsverfahren den Schutz des Verletzten bezweckt, soweit dieser durch die Einstellung des Verfahrens beschwert erscheint; erst insoweit dient das Klageerzwingungsverfahren dem Legalitätsprinzip (vgl. OLG Stuttgart NJW 2001, S. 840; OLG Düsseldorf VRS 98, S. 136; OLG Düsseldorf NStZ 1995, S. 49; OLG Düsseldorf NJW 1992, S. 2370; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, S. 112; OLG Koblenz NJW 1985, S. 1409; OLG Bremen NStZ-RR 2000, S. 270; OLG Hamm NJW 1972, S. 1874; OLG Köln NJW 1972, S. 1338; Frisch JZ 1974, S. 7, 9 f.; Krehl in: Heidelberger Kommentar, StPO, 2. Aufl. 1999, § 172 Rdnr. 1; KK-Schmid, StPO, 5. Aufl. 2003, § 172 Rdnr. 1, 18; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. 2005, S. 172 Rdnr. 1; Roxin, Strafverfahrensrecht, 25. Aufl. 1998, § 39 Rdnr. 2; Beulke, Strafprozeßrecht, 7. Aufl. 2004, Rdnr. 344; Maiwald GA 1970, S. 33, 52; Hefendehl GA 1999, S. 584, 587; Karlsbach, Die gerichtliche Nachprüfung von Maßnahmen der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren, 1967, S. 82).
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 317/99

    Aussetzung der Reststrafe; Vollstreckung einer Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug

    Allerdings hat die Strafvollstreckungskammer ihre Sperrfristentscheidung, bei der es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, entgegen § 34 StPO nicht gesondert begründet, was in der Regel jedoch erforderlich ist (vgl. u. a. Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 1999 in 2 Ws 167/99 sowie vom 26. Mai 1999 in 2 Ws 168/99 und 2 Ws 130/99).
  • OLG Brandenburg, 30.07.2008 - 1 Ws 111/08

    Klageerzwingungsverfahren; Anzeige wegen des Verdachts der Untreue durch

    Das Verhältnis zum oben angeführten Zweck des Klageerzwingungsverfahrens, der Sicherung des Legalitätsprinzips, ist dahin zu konkretisieren, dass es nicht um die Gewährleistung des § 152 Abs. 2 StPO als eines objektiven Rechtsprinzips geht, sondern das Klageerzwingungsverfahren den Schutz des Verletzten bezweckt, soweit dieser durch die Einstellung des Verfahrens beschwert erscheint; erst insoweit dient das Klageerzwingungsverfahren dem Legalitätsprinzip (vgl. OLG Stuttgart NJW 2001, S. 840; OLG Düsseldorf VRS 98, S. 136; OLG Düsseldorf NStZ 1995, S. 49; OLG Düsseldorf NJW 1992, S. 2370; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, S. 112; OLG Koblenz NJW 1985, S. 1409; OLG Bremen NStZ-RR 2000, S. 270; OLG Hamm NJW 1972, S. 1874; OLG Köln NJW 1972, S. 1338; Frisch JZ 1974, S. 7, 9 f.; Krehl in: Heidelberger Kommentar, StPO, 2. Aufl. 1999, § 172 Rdnr. 1; KK-Schmid, StPO, 5. Aufl. 2003, § 172 Rdnr. 1, 18; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. 2005, S. 172 Rdnr. 1; Roxin, Strafverfahrensrecht, 25. Aufl. 1998, § 39 Rdnr. 2; Beulke, Strafprozeßrecht, 7. Aufl. 2004, Rdnr. 344; Maiwald GA 1970, S. 33, 52; Hefendehl GA 1999, S. 584, 587; Karlsbach, Die gerichtliche Nachprüfung von Maßnahmen der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren, 1967, S. 82).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2009 - 1 Ws 246/08

    Antragsberechtigung bei Klageerzwingungsantrag durch einen Abtretungsempfänger

    Das Verhältnis zum oben angeführten Zweck des Klageerzwingungsverfahrens, der Sicherung des Legalitätsprinzips, ist dahin zu konkretisieren, dass es nicht um die Gewährleistung des § 152 Abs. 2 StPO als eines objektiven Rechtsprinzips geht, sondern das Klageerzwingungsverfahren den Schutz des Verletzten bezweckt, soweit dieser durch die Einstellung des Verfahrens beschwert erscheint; erst insoweit dient das Klageerzwingungsverfahren dem Legalitätsprinzip (vgl. OLG Stuttgart NJW 2001, S. 840; OLG Düsseldorf VRS 98, S. 136; OLG Düsseldorf NStZ 1995, S. 49; OLG Düsseldorf NJW 1992, S. 2370; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2001, S. 112; OLG Koblenz NJW 1985, S. 1409; OLG Bremen NStZ-RR 2000, S. 270; OLG Hamm NJW 1972, S. 1874; OLG Köln NJW 1972, S. 1338; Frisch JZ 1974, S. 7, 9 f.; Krehl in: Heidelberger Kommentar, StPO, 2. Aufl. 1999, § 172 Rdnr. 1; KK-Schmid, StPO, 5. Aufl. 2003, § 172 Rdnr. 1, 18; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. 2005, S. 172 Rdnr. 1; Roxin, Strafverfahrensrecht, 25. Aufl. 1998, § 39 Rdnr. 2; Beulke, Strafprozeßrecht, 7. Aufl. 2004, Rdnr. 344; Maiwald GA 1970, S. 33, 52; Hefendehl GA 1999, S. 584, 587; Karlsbach, Die gerichtliche Nachprüfung von Maßnahmen der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren, 1967, S. 82, siehe ausf.
  • VG Meiningen, 15.02.2007 - 6 D 60013/04

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Weigerung eines beamteten Anstaltsarztes eine

    Entgegen der Ansicht des Klägers stellt die angeordnete körperliche Untersuchung eines beschuldigten Strafgefangenen zum Auffinden von inkorporierten Drogen durch einen Arzt (auf der Grundlage eines Beschlusses gemäß § 81 a StPO) im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, die auch eine rektale Untersuchung (z. B. Rectoskopie) umfassen kann, keine Verletzung der Menschenwürde des Beschuldigten dar (vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, § 81 a Rdnr. 20 ff.; zur Zulässigkeit der Verabreichung von Brechmitteln zur Aufklärung von BtM-Straftat, KG, U. v. 28.03.2000, 1 Ss 87/98, NStZ-RR 2001, 204 f.; OLG Bremen, B. v. 19.01.2000, Ws 168/99, NStZ-RR 2000, 270).
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   OLG Schleswig, 02.08.1999 - 2 Ws 239/99   

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OLG Schleswig, 02.08.1999 - 2 Ws 239/99 (https://dejure.org/1999,20010)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.08.1999 - 2 Ws 239/99 (https://dejure.org/1999,20010)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. August 1999 - 2 Ws 239/99 (https://dejure.org/1999,20010)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 270
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20

    Kein Wegfall der Nebenklagebefugnis bei Erstreben eines Freispruchs des

    Eine Verpflichtung des Nebenklägers, die Anklage zu vertreten und daran etwa noch ungeachtet der Erkenntnisse der Hauptverhandlung festzuhalten, ergibt sich daraus nicht (vgl. etwa zu einem zulässigen Antrag auf Freispruch OLG Schleswig, Beschluss vom 2. August 1999 - 2 Ws 239/99 u.a., NStZ-RR 2000, 270, 272).

    Letztlich bedarf keiner abschließenden Erörterung, ob vor dem aufgezeigten Hintergrund die Ansicht zutrifft, die Anschlussbefugnis fehle in solchen Fällen, in denen sich Nebenkläger bereits zum Zeitpunkt der Anschlusserklärung nicht durch den Angeklagten verletzt glauben (so OLG Schleswig, Beschluss vom 2. August 1999 - 2 Ws 239/99 u.a., NStZ-RR 2000, 270 ff.; vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 26. März 2012 - I Ws 77/12, NStZ 2013, 126 f.; kritisch jeweils Altenhain, JZ 2001, 791, 797 ff.; Bock, JR 2013, 428 f.; Noack, ZIS 2014, 189 ff.); denn eine solche Verfahrenskonstellation liegt ersichtlich nicht vor.

  • OLG Bremen, 18.04.2023 - 1 Ws 26/23

    Keine Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO eines erst nach Adoption

    1 St 120/52">NJW 1953, 433; OLG Köln, Beschluss vom 25.03.1952 - Ss 78/52, BeckRS 1952, 103938, NJW 1952, 678; OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.1999 - 2 Ws 239, 248-254, 256-257/99, BeckRS 1999, 9572, NStZ-RR 2000, 270; KK-Allgayer, 9. Aufl., § 396 StPO Rn. 9; MüKo-Valerius, § 396 StPO Rn. 23) und es war in der Folge auch die nach § 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO erfolgte Beiordnung des Beistands für die Nebenklägerin aufzuheben.
  • OLG Rostock, 26.03.2012 - I Ws 77/12

    Zulässigkeit der Nebenklage: Freispruch des Angeklagten als Intention des

    Eine auf Freispruch des Angeklagten gerichtete Nebenklage ist unzulässig (OLG Schleswig, NStZ-RR 2000, 270).
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