Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.1998

Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98   

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https://dejure.org/1999,2476
BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98 (https://dejure.org/1999,2476)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1999 - 4 StR 686/98 (https://dejure.org/1999,2476)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 4 StR 686/98 (https://dejure.org/1999,2476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § ... 358 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 249 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB n.F. § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB n.F. § 250 Abs. 2 und Abs. 3; ; StGB § 21; ; StGB 49 Abs. 1; ; StGB § 64 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 43
  • StV 1999, 209
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98
    Die Wahl dieses gemilderten Regelstrafrahmens hätte sich nicht ausschließbar auch günstig auf die Strafbemessung im engeren Sinne ausgewirkt, zumal das Landgericht - ungeachtet der rechtlich verfehlten schematischen "Mathematisierung" der Strafzumessung (UA 9 unten; vgl. BGHSt 34, 345, 350 f.; Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 - 4 StR 563/98 m.w.N.) - die Strafe dem unteren Bereich des angewandten Strafrahmens entnommen hat.
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98
    Als "Waffe" oder "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne der vom Landgericht angenommenen Tatbestandsalternative werden - ebenso wie im Sinne von Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Vorschrift - nur Tatmittel erfaßt, die - jedenfalls in ihrer konkreten Anwendung - objektiv gefährlich und geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen (BGH StV 1998, 485 f.; Beschluß vom 6. November 1998 - 2 StR 350/98).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, BGHSt 37, 5).".
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogenanhängigkeit und dissozialer

    Auszug aus BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98
    Als "Waffe" oder "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinne der vom Landgericht angenommenen Tatbestandsalternative werden - ebenso wie im Sinne von Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Vorschrift - nur Tatmittel erfaßt, die - jedenfalls in ihrer konkreten Anwendung - objektiv gefährlich und geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen (BGH StV 1998, 485 f.; Beschluß vom 6. November 1998 - 2 StR 350/98).
  • BGH, 19.05.1998 - 4 StR 204/98

    Schreckschußpistole zur Drohung - Zur Anwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei

    Auszug aus BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98
    Dies ist bei einer Schreckschußpistole, wie sie der Angeklagte verwendet hat, nicht der Fall, soweit sich - wovon hier auszugehen ist - deren Benutzung darin erschöpft, die Existenz einer scharfen Schußwaffe vorzutäuschen (BGH StV 1998, 486 f.).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98
    Die Wahl dieses gemilderten Regelstrafrahmens hätte sich nicht ausschließbar auch günstig auf die Strafbemessung im engeren Sinne ausgewirkt, zumal das Landgericht - ungeachtet der rechtlich verfehlten schematischen "Mathematisierung" der Strafzumessung (UA 9 unten; vgl. BGHSt 34, 345, 350 f.; Senatsurteil vom 17. Dezember 1998 - 4 StR 563/98 m.w.N.) - die Strafe dem unteren Bereich des angewandten Strafrahmens entnommen hat.
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Der Senat kann deshalb nicht ausschließen, dass das Landgericht, wenn es von der Verwirklichung des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB ausgegangen wäre, auf eine höhere Strafe erkannt hätte (vgl. für den umgekehrten Fall BGH, Beschluss vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98, NStZ-RR 2000, 43).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Daher wäre im Hinblick auf die im unteren Strafrahmenbereich angesiedelte Strafe eine Erörterung dieser Milderungsmöglichkeit geboten gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 43).
  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 48/15

    Strafbarkeit wegen Raubes: Erzwingung der Herausgabe eines Mobiltelefons zur

    Das ist beim Einsatz von Scheinwaffen, wie er vorliegend nicht ausgeschlossen werden konnte, nicht der Fall (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98, StV 1999, 209).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift ist jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1999, NStZ-RR 2000, 43; Urteil vom 27. September 2001 - 4 StR 245/01, NStZ 2002, 86).
  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Von der Annahme eines minder schweren Falles unter ergänzender Heranziehung eines vertypten Strafmilderungsgrundes ist allerdings abzusehen, wenn der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Regelstrafrahmen im Mindestmaß (noch) niedriger wäre (als der Strafrahmen für den minderschweren Fall) und die Strafe dem unteren Bereich des angewandten Strafrahmens entnommen werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 07.01.1999, 4 StR 686/98, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24.07.2014, 2 StR 83/14, zitiert nach juris Rn. 3; Fischer, § 50 Rn. 2-5 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB - ebenso wie in § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a 2. Alt. StGB - (nur) ein objektives Tatmittel erfaßt, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und (im Falle seiner Verwendung) nach Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 45, 92 = NJW 1999, 2198; BGH NStZ-RR 2000, 43; NStZ 1999, 301, 302; NJW 1998, 3130, 3131; OLG Hamm NJW 2000, 3510 = StV 2001, 352 mit abl. Anm. Kindhäuser/Wallau).
  • BGH, 09.06.2015 - 3 StR 146/15

    Zueignungsabsicht beim (besonders schweren) Raub eines Mobiltelefons zum Zwecke

    Das ist beim Einsatz von Scheinwaffen, wie er vorliegend nicht ausgeschlossen werden konnte, nicht der Fall (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1999 - 4 StR 686/98, StV 1999, 209).
  • OLG Braunschweig, 21.02.2002 - 1 Ss (S) 68/01

    Diebstahl mit Waffen; Gefährliches Werkzeug; Diebstahl; Waffe; Gegenstand;

    Hierfür hat es aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Fälle NStZ-RR 2000, 43; NJW 1999, 2198; 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 zitiert, die jeweils zu § 250 StGB ergangen sind und auf welche diese Definition deshalb problemlos angewandt werden konnte, weil dort die Gegenstände i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch tatsächlich von den Tätern verwandt worden waren, sodass die definitionsgemäße Eignung "nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall", erhebliche Verletzungen zuzufügen, auch geprüft werden konnte.
  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Als solches wird in § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nur ein objektiv gefährliches Tatmittel erfaßt, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen (BGH NStZ-RR 2000, 43; NJW 1999, 2198; 1998, 3130; 1998, 3131; 1998, 2915; 1998, 2916 jeweils zu § 250 StGB).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 387/08

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung (vertypte Milderungsgründe)

    Dies zwingt hier zur Aufhebung des Strafausspruchs (vgl. auch BGH, NStZ-RR 2000, 43).
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

  • LG Arnsberg, 10.01.2020 - 6 KLs 7/19
  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 2 Ss 638/00

    Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen

  • BGH, 13.01.2022 - 6 StR 469/21

    Revision im Strafverfahren: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch das

  • BGH, 30.06.2021 - 6 StR 232/21

    (Teil-)Verwerfung der Revision als unbegründet; Strafzumessung (schwerer

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 688/98

    Änderung des Raubtatbestands zwischen Tatbegehung und Verurteilung; "Verwenden"

  • BGH, 04.08.2004 - 2 StR 183/04

    Räuberische Erpressung; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Tateinheit;

  • LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
  • BGH, 04.03.1999 - 4 StR 2/99

    Milderes Gesetz; Scheinwaffe; Schwerer Raub

  • BGH, 21.11.2017 - 4 StR 208/17

    Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung; Gewichtung des Unrechts- und

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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98   

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https://dejure.org/1998,3664
BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98 (https://dejure.org/1998,3664)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1998 - 1 StR 531/98 (https://dejure.org/1998,3664)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1998 - 1 StR 531/98 (https://dejure.org/1998,3664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 43 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 224/85

    Aufhebung der angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BGH, 17.09.1987 - 4 StR 441/87

    Hilfsbeweisantrag zur Unterbringung in Entziehungsanstalt - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BGH, 01.12.1994 - 1 StR 726/94

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Selbstbegünstigung

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Dieses Urteil hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 - im Schuld- und Strafausspruh bestätigt, jedoch im Maßregelausspruch aufgehoben, da eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) nicht dargetan sei.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Der Senat läßt offen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, der Verurteilte sei dadurch, daß - neben einer verhängten Freiheitsstrafe - seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden ist, nicht beschwert (vgl. BGHSt 28, 327, 333; 37, 5,7; 38, 4, 7; BGH, Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1), oder ob ein therapiewilliger Angeklagter ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung hat, wie dies im Schrifttum angenommen wird (Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels 1993 S. 753 ff. sowie Hanack in LR 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 1 StR 531/98
    Dieses Urteil hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 1994 - 1 StR 726/94 - im Schuld- und Strafausspruh bestätigt, jedoch im Maßregelausspruch aufgehoben, da eine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578) nicht dargetan sei.
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 459/10

    Unzulässige Revision mangels Beschwer des Angeklagten (Beschlussverwerfung;

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 330 f.; Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7; Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; Beschluss vom 1. Juni 2005 - 2 StR 186/05; Beschluss vom 19. Juli 2006 - 2 StR 181/06 Rn. 4, NStZ 2007, 213; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 665/07 Rn. 2, NStZ-RR 2008, 142; Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08 Rn. 6, NStZ 2009, 261; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09 Rn. 2, NStZ 2010, 270; Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09 Rn. 3; Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09 Rn. 29; zweifelnd zwischenzeitlich der 1. und der 4. Senat in Beschlüssen vom 3. November 1998 - 1 StR 531/98, NStZ-RR 2000, 43 und vom 14. September 2000 - 4 StR 314/00, StV 2001, 100).
  • BGH, 14.09.2000 - 4 StR 314/00

    Beschwer; Rechtsschutzinteresse; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Ob dieser Rechtsprechung weiter zu folgen ist oder ob einem Angeklagten möglicherweise ein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung einer solchen Entscheidung zugebilligt werden muß, wie dies im Schrifttum angenommen wird (vgl. Tolksdorf in FS für Stree und Wessels (1993) S. 753 ff.; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66), kann offen bleiben (ebenso BGH NStZ-RR 2000, 43); denn die Revision des Angeklagten erweist sich hier als mißbräuchliche und damit als unzulässige Rechtsausübung.
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 120/02

    Zulässigkeit des Rechtsmittels ( keine Beschwer des Angeklagten bei unterlassener

    Die Frage, ob es in diesem Fall an einer die Zulässigkeit des Rechtsmittels begründenden Beschwer fehlt (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 38, 4, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1; Beschl. vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85; aA Tolksdorf in Festschrift für Stree und Wessels, 1993, S. 753 ff.; Hanack in LR StPO 25. Aufl. vor § 296 Rdn. 66), ist in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehrfach offen gelassen worden (vgl. etwa Beschlüsse vom 28. November 1996 - 1 StR 494/96; vom 3. November 1998 - 1 StR 531/98; vom 14. September 2000 - 4 StR 514/00; vom 8. Januar 1997 - 5 StR 665/96).
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