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   BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00   

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https://dejure.org/2000,2300
BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00 (https://dejure.org/2000,2300)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2000 - 1 StR 398/00 (https://dejure.org/2000,2300)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 398/00 (https://dejure.org/2000,2300)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Besondere Schuldschwere - Verfahrensverstoß - Polizeiliche Beschuldigtenvernehmung - Jugendrichterliche Weisung - Verwertungsverbot - Aufhebung der Schuldschwere

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BZRG § 51

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 63 Abs. 4, § 51
    Verwertungsverbot trotz Einführung durch den Angeklagten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Urteil gegen Mörder der zwölfjährigen Carla rechtskräftig

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 237
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00
    Das Revisionsgericht kann seine eigene Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (vgl. BGHSt 40, 360, 370; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00 -).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    Auszug aus BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00
    Das Revisionsgericht kann seine eigene Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (vgl. BGHSt 40, 360, 370; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00 -).
  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96

    Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses -

    Auszug aus BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00
    Das Verwertungsverbot gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte selbst zu seiner Verteidigung auf diese Tat berufen hatte (BGHSt 27, 108; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352100 -).
  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00
    Das Verwertungsverbot gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte selbst zu seiner Verteidigung auf diese Tat berufen hatte (BGHSt 27, 108; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352100 -).
  • BGH, 10.12.1996 - 1 StR 630/96

    Anforderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes - Beurteilung des

    Auszug aus BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00
    Nach § 63 Abs. 4 i.V.m. § 51 BZRG dürfen die Tat und die Verurteilung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. nur BGH StV 1998, 17 und BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96 - und vom 27. Juni 2000 - 1 StR 232/00 -).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 232/00

    Berücksichtigung tilgungsreifer Eintragungen im Erziehungsregister

    Auszug aus BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00
    Nach § 63 Abs. 4 i.V.m. § 51 BZRG dürfen die Tat und die Verurteilung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. nur BGH StV 1998, 17 und BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96 - und vom 27. Juni 2000 - 1 StR 232/00 -).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 22/97

    Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Strafzumessung - Einbeziehung getilgter

    Auszug aus BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00
    Nach § 63 Abs. 4 i.V.m. § 51 BZRG dürfen die Tat und die Verurteilung nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. nur BGH StV 1998, 17 und BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96 - und vom 27. Juni 2000 - 1 StR 232/00 -).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11

    Strafzumessung bei Sexualdelikten zulasten von Kindern (mangelnde psychische oder

    Die mehrfache Erörterung der Verurteilung des Angeklagten wegen "Unzucht mit Kindern" im Jahr 1957 in dem Urteil, etwa im Rahmen der Strafzumessung (UA S. 23 f.), begegnet Bedenken und gibt Anlass zu dem Hinweis, dass das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch dann besteht, wenn der Angeklagte eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe von sich aus mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237; vom 20. August 2002 - 5 StR 259/02, StV 2003, 444 jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens;

    Der Senat schließt aus, dass die trotz Tilgung der entsprechenden Eintragungen im Bundeszentralregister (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - 4 StR 36/06, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 9; BGH, Beschluss vom 20. März 1990 - 4 StR 87/90, NJW 1990, 2264; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237) von der Strafkammer im Rahmen der Beweiswürdigung herangezogenen Taten aus den Jahren 1994 und 1999 für die Annahme des Tötungsvorsatzes und des Mordmerkmals des sonst niedrigen Beweggrundes tragend gewesen sind.
  • BGH, 23.03.2006 - 4 StR 36/06

    Überzeugungsbildung (Verwertungsverbot nach Löschung aus dem BZRG); besonders

    Da die Eintragung dieser Verurteilung aus dem Register entfernt worden ist, hat das Landgericht, was auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist, das gesetzliche Beweisverwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG verletzt (vgl. BGH NJW 1990, 2264; NStZ-RR 2001, 237; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 261 Rdn. 14).
  • BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02

    Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch bei freiwilliger Bezugnahme durch den

    Dies begründet einen Verstoß gegen § 51 Abs. 1 BZRG, wobei es nicht darauf ankommt, daß der Angeklagte die frühere Verurteilung freiwillig' eingeräumt hat (vgl. BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 5; BGH NStZ-RR 2001, 237/238 jeweils m. w. N.).
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