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   BGH, 03.04.2001 - 1 StR 45/01, 1 StR 75/01   

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https://dejure.org/2001,3810
BGH, 03.04.2001 - 1 StR 45/01, 1 StR 75/01 (https://dejure.org/2001,3810)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2001 - 1 StR 45/01, 1 StR 75/01 (https://dejure.org/2001,3810)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2001 - 1 StR 45/01, 1 StR 75/01 (https://dejure.org/2001,3810)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 268
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00

    Tateinheit

    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - 1 StR 45/01
    Der Generalbundesanwalt hat in seinen Antragsschriften zu Recht auf die Senatsentscheidung vom 7. November 2000 (1 StR 377/00) hingewiesen, wonach ein Angestellter, der allein eine Kasse zu verwalten und über deren Inhalt abzurechnen hat, in aller Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt hat.
  • BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88
    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - 1 StR 45/01
    Das generelle Kontroll- und Weisungsrecht des Dienstherren gegenüber seinem Bediensteten begründet nicht ohne weiteres den Mitgewahrsam des Dienstherrn (BGHR StGB § 246 Abs. 1 Alleingewahrsam 1 m.w.N.).
  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 75/01
    Auszug aus BGH, 03.04.2001 - 1 StR 45/01
    Das Verfahren 1 StR 75/01 wird zum Verfahren 1 StR 45/01 verbunden.
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 458/17

    Diebstahl (Wegnahme: regelmäßiger Alleingewahrsams eines eine Kasse allein

    Das generelle Kontroll- und Weisungsrecht des Dienstherren gegenüber seinem Bediensteten begründet nicht ohne weiteres den Mitgewahrsam des Dienstherrn (vgl. BGHR StGB § 246 Abs. 1 Alleingewahrsam 1 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 03. April 2001 - 1 StR 45/01 -, Rn. 5, juris.).
  • OLG Celle, 13.09.2011 - 1 Ws 355/11

    Dreieckserpressung: Näheverhältnis zwischen einem Genötigten als Angestelltem und

    b) Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Angestellter, der allein eine Kasse zu verwalten und über ihren Inhalt abzurechnen hat, in aller Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt hat (BGH NStZ-RR 2001, 268; BGH Beschluss vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00 - juris; BGHR StGB § 246 Abs. 1 Alleingewahrsam 1).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.2018 - 1 OLG 2 Ss 1/18

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung: Alleingewahrsam von

    Anderes gilt aber dann, wenn der Dienstverpflichtete einen Bestand selbstständig zu verwalten und dessen Inhalt eigenverantwortlich abzurechnen hat, etwa als Kassierer in einem Supermarkt hinsichtlich des Kasseninhalts (BGH, Urteil vom 07.11.2000 - 1 StR 377/00 und Beschluss vom 03.04.2001 - 1 StR 45/01, jew. zit. n. juris).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Ein Angestellter, der allein eine Kasse zu verwalten und über deren Inhalt abzurechnen hat, hat in der Regel Alleingewahrsam am Kasseninhalt (BGH NStZ-RR 2001, 268; BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00 m.w. N.).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Alleingewahrsam wäre in Betracht gekommen, wenn die Angestellten der Firma C.S.C. die alleinige tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Geräte gehabt hätten, wie das etwa bei einem Fahrer liegen kann, der Speditionsgut transportiert und der dem unmittelbaren Weisungsbereich seines Arbeitgebers entzogen ist (BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 7; siehe auch BGH NStZ-RR 1996, 131; 2001, 268; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 242 Rdn. 33).
  • BGH, 03.04.2001 - 1 StR 75/01

    Revision - Aufhebung - Urteilsgründe - Gesamtfreiheitsstrafe - Zurückverweisung

    1 StR 45/01 1 StR 75/01.

    Das Verfahren 1 StR 75/01 wird zum Verfahren 1 StR 45/01 verbunden.

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