Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.06.2001

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   BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00   

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BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00 (https://dejure.org/2001,1753)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 4 StR 402/00 (https://dejure.org/2001,1753)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 (https://dejure.org/2001,1753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 3 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB
    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug Leistung; Nachweis im Urteil); Wirtschaftlicher Vermögensgefährdung; Leistungsverweigerungsrecht; Darlehensvertrag; Vermögensvergleich (Ansprüche gegen Dritte / Gesellschafter); Begriff der ...

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB
    Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug; Ausreichung eines Darlehens: Sicherheiten und Gesamtsaldierung; Anforderungen an den Schädigungsvorsatz)

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 328
  • StV 2002, 133
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90

    Rechtsfolgen der Veranlassung von Personen zu erheblichen Geldanlagen durch

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00
    Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände (BGH wistra 1988, 188, 190; 1991, 307 f.) und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 197 f.).
  • BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94

    Voraussetzungen eines Vermögensnachteils bei Betrug

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00
    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (vgl. BGHR § 263 StGB Vermögensschaden 46; BGH StV 1999, 24).
  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00
    Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände (BGH wistra 1988, 188, 190; 1991, 307 f.) und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH bei Dallinger MDR 1972, 197 f.).
  • BGH, 09.08.1984 - 4 StR 459/84

    Einhaltung von Formvorschriften bei Einlegung einer Verfahrensrüge - Annahme

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00
    Trotz Vorspiegelung einer solchen Sicherheit entsteht aber kein Betrugsschaden, wenn der Rückzahlungsanspruch auch ohne die Sicherheit aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor einem Verlust seines Geldes schützen, wirtschaftlich sicher ist (vgl. BGH StV 1985, 186 f., 1986, 203).
  • BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97

    1.000.000 Tonnen Stahlschrott - § 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug,

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00
    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (vgl. BGHR § 263 StGB Vermögensschaden 46; BGH StV 1999, 24).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH wistra 1993, 265; vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 2; BGH, Beschluß vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 ).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17

    Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger /

    Das Leistungsverweigerungsrecht sichert die in ihrer Bonität beeinträchtigte Gegenforderung (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1964 - 1 StR 471/64, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Der Schädigungsvorsatz entfällt auch nicht deshalb, weil der Täter beabsichtigt, hofft oder glaubt, einen endgültigen Vermögensschaden abwenden zu können (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 330).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    Denn dessen Wissenselement setzt in Fällen der vorliegenden Art - Kompensation durch Sicherheiten - voraus, dass der Täter im Zeitpunkt der Vermögensverfügung die Minderwertigkeit des Anspruchs der Anleger wegen wertloser Sicherheiten gekannt oder wenigstens für möglich gehalten hat (vgl. BGH StraFo 2009, 342 f.; NStZ-RR 2001, 328, 330 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    In derartigen Fällen führt der Vertragsabschluß nämlich noch keinen Vermögensschaden oder eine diesem gleichstehende Vermögensgefährdung herbei; vielmehr sichert das Leistungsverweigerungsrecht des Getäuschten den in seiner Werthaltigkeit beeinträchtigten Gegenanspruch (ständ. Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - NJW 1994, 1745, 1746; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - StV 1995, 255; vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - NStZ 1998, 85 und vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 - NStZ-RR 2001, 328, 329).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs liegen aber nicht vor, soweit eine Verpflichtung nur zur Zug-um-Zug-Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85; Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17, NStZ 2018, 713; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Vermögensschaden 46; jeweils mwN).
  • BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11

    Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und

    Deshalb hat die Rechtsprechung schon immer einen Vermögensschaden dann verneint, wenn der Rückzahlungsanspruch aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor einem Verlust seines Geldes schützen, wirtschaftlich gesichert ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 3 StR 475/08, wistra 2009, 350; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, StV 2002, 133).
  • BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04

    Betrug (regelmäßig keine schadensgleiche Vermögensgefährdung bei Vertragsschluss,

    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (st. Rspr.; BGH StV 1999, 24; wistra 2001, 423 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.2021 - 1 StR 177/21

    Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug, Begründung von konkreten Ansprüchen

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe liegt jedenfalls nahe, dass die konkreten Vergütungs- beziehungsweise Erstattungsansprüche von der vorher zu erbringenden Leistung abhängig waren, so dass ein konkreter Schadenseintritt bereits wegen der getroffenen beziehungsweise täuschungsbedingt aufrecht erhaltenen Vereinbarungen allenfalls dann vorläge, wenn aufgrund schon zuvor erbrachter Versorgungsleistungen eine bestimmbare Belastung des Vermögens der geschädigten Versicherer mit Erstattungsforderungen eingetreten wäre (vgl. zur Zug-um-Zug-Leistungspflicht BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 Rn. 5 und vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17 Rn. 7; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 263 Rn. 163b f.).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal eines Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGHSt 15, 24, 27; BGH wistra 1992, 142; 1993, 265; 1994, 110, 111; 1995, 28 und 222, 223; NStZ-RR 2001, 328, 329; StV 1995, 254, 255; 1997, 416, 417; 2000, 478, 479; Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Tiedemann LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 212; jew. m.w.N.).
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

  • BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08

    Tatort im Inland (Zurechnung des Verhaltens von Mittätern:

  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 475/08

    Betrug (Täuschung über das Bestehen, den Wert oder die Verwertbarkeit einer

  • OLG Brandenburg, 19.08.2010 - 12 W 27/10

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung

  • LG Arnsberg, 17.07.2013 - 6 KLs 1/13

    Untreue, Kreditentscheidung, Bankvorstand

  • OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 3 Ws 182/07

    Widerruf der Strafaussetzung bei neuer Straftat innerhalb der Bewährungszeit

  • OLG München, 22.10.2008 - 5St RR 109/08

    Versuchter Betrug: Kauf eines PKW trotz des Wissens, diesen nicht bezahlen zu

  • LG Münster, 11.10.2013 - 7 KLs 14/12

    Minderer Wert des Darlehensrückzahlungsanspruchs gegenüber der hingegebenen

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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00   

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https://dejure.org/2001,2393
BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00 (https://dejure.org/2001,2393)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2001 - 5 StR 606/00 (https://dejure.org/2001,2393)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 (https://dejure.org/2001,2393)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB-DDR; § 131 Abs. 1 StGB-DDR; § 150 Abs. 1 StGB-DDR; Art. 315a Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 EGStGB; §§ 78 ff. StGB; § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB; § 174 StGB
    Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung; Sexueller Mißbrauch eines Jugendlichen; Verfolgungsverjährung von DDR-Taten

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 82 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, 131 Abs. 1, 142 Abs. 1, 150 Abs. 1 StGB/DDR; §§ 78 Abs. 3 Nr. 4, 78 b Abs. 3, 78 c Abs. 3 Satz 2 u. 3 StGB; Art. 315a EGStGB
    In DDR begangene Straftaten/Verletzung von Erziehungspflichten/Freiheitsberaubung/sexueller Missbrauch/Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 328
  • NJ 2001, 493 (Ls.)
  • NJ 2004, 432
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.2001 - 3 StR 3/01

    Verjährung einer vor der Wiedervereinigung begangenen Vergewaltigung; Frage nach

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Vor diesem Zeitpunkt konnte auch die absolute Verjährung nach § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB nicht eintreten (BGHR EGStGB Art. 315a Frist 2; BGH Beschluß vom 7. Februar 2001 - 3 StR 3/01 -).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Diese Wirkung tritt auch durch ein auf Einstellung lautendes Prozeßurteil unabhängig von dessen sachlicher Richtigkeit ein (BGH NJW 2001, 1146, 1147; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Zum Amnestieeinwand der Verteidigung verweist der Senat auf BGHSt 39, 353, 358, 361.
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00

    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    315a Abs. 2 EGStGB ist eine gegenüber § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB vorrangige Norm, die ohne sachliche Differenzierung hinsichtlich der im Gesetzgebungsverfahren diskutierten faktischen Verfolgungserschwernisse (vgl. BGHR EGStGB Art. 315a - Verjährungsfrist 3) anzuwenden ist.
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Allerdings wird einem langen Zeitablauf gegebenenfalls im Rahmen der Rechtsfolgenentscheidung Rechnung zu tragen sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 13).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97
    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Ab diesem Zeitpunkt sind die §§ 78 ff. StGB anzuwenden (vgl. BGH NStZ 1998, 36) mit der Folge, daß nach § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB für alle angetasteten Taten die § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB zu entnehmenden fünfjährigen Verjährungsfristen zu laufen begannen.
  • BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB

    Auszug aus BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
    Das Hinausschieben des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis über 15 Jahre nach Tatbeendigung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1145; vgl. BGH aaO).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Die Ablaufhemmung des § 78b Abs. 3 StGB wird deshalb nicht nur durch ein Sachurteil, sondern auch durch ein Prozessurteil bewirkt (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159; BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00, NStZ-RR 2001, 328).

    b) Die verjährungshemmende Wirkung des § 78b Abs. 3 StGB wird deshalb auch durch ein Einstellungsurteil ausgelöst, das - wie hier das auf Verfahrenseinstellung wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit lautende Prozessurteil - das Verfahren zwar förmlich beendet, aber die Strafklage nicht verbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1962 - 4 StR 194/62, BGHSt 18, 1, 5; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00, NStZ-RR 2001, 328).

  • BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01

    Wegen möglicherweise eingetretener absoluter Verfolgungsverjährung Aussetzung der

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 -.
  • BVerfG, 03.10.2001 - 2 BvR 1198/01

    Vollständig aufhebende und zurückverweisende Revisionsentscheidung als

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau L ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Reinhard Lochmann und Koll., Talstraße 5, 08371 Glauchau - gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Hassemer, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 3. Oktober 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03

    Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)

    Selbst wenn davon auszugehen ist, daß die Verfolgungsverjährung durch Art. 1 des 2. Verjährungsgesetzes vom 27. September 1993 (BGBl I S. 1657) bis zum 31. Dezember 1997 hinausgeschoben wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 328) und aufgrund der Regelung in § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB durch das am 30. Juni 1994 in Kraft getretene 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 (BGBl I S. 1310) die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Tatopfers ruhte (vgl. BGHSt 47, 245, 247 f.), ist Strafverfolgungsverjährung eingetreten, denn die Geschädigte wurde am 20. Februar 1997 18 Jahre alt und die erste verjährungsunterbrechende Maßnahme erfolgte erst am 2. Mai 2002, somit später als fünf Jahre nach dem 18. Geburtstag des Tatopfers.
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