Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 25.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9086
OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00 (https://dejure.org/2000,9086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00 (https://dejure.org/2000,9086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 2 Ws 282/00 (https://dejure.org/2000,9086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Pflichtverteidigers; Anforderungen an die Beiordnung eines Verteidigers; Verteidigungsfähigkeit; Schwere der Tat; Umstände des Einzelfalls

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 140 Abs. 2
    Stellung eines Verteidigers bei zu erwartendem Bewährungswiderruf

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.1996 - 5 Ss 161/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00
    Die Schwere der Tat beurteilt sich in erster Linie nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, S. 199; OLG Düsseldorf in VRS 92, S. 24; 95, S. 411; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 140 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2000 - 2 Ws 282/00
    Die Schwere der Tat beurteilt sich in erster Linie nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (BGHSt 6, S. 199; OLG Düsseldorf in VRS 92, S. 24; 95, S. 411; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 140 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Einigkeit besteht darin, dass es sich bei der Straferwartung von einem Jahr nicht um eine starre Grenze handelt (vgl. nur OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 10 nach juris; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 341 Rdn. 5 nach juris; NStZ-RR 2001, 52 Rdn. 4 nach juris; OLG Hamm Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ss 541/07, Rdn. 18 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 8 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; Meyer-Goßner, aaO. § 140 Rdn. 23 m.w.N.).

    Ob ein Verteidiger zu bestellen ist, hängt im Übrigen von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, seiner Persönlichkeit und den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 52 Rdn. 4 nach juris).

    Entgegen der Ansicht des Verteidigers begründen die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, seine Persönlichkeit und die Umstände des Einzelfalles keine schwierige Sach- und Rechtslage (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 52; KMR-StPO/Haizmann § 140 Rdn. 32).

  • LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14

    Pflichtverteidiger, Geldstrafe, drohender Widerruf

    Es bedarf deshalb der Prüfung im Einzelfall, ob die weiteren Folgen auch anderer Verfahren das Gewicht des vorliegend abzuurteilenden Falles tatsächlich so erhöhen, dass die Mitwirkung eines Verteidigers geboten ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00, NStZ-RR 2001, 52: Straferwartung von 6 Monaten + Widerruf von 6 Monaten reicht alleine nicht; keine starre Grenze; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls).
  • OLG Jena, 02.03.2005 - 1 Ss 18/05

    Notwendige Verteidigung eines Angeklagten aufgrund der besonderen Schwere der

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  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 3 Ss 246/06

    Pflichtverteidiger; Beirodung; Voraussetzungen; Schwere der Tat;

    Eine Straferwartung von einem Jahr ist nicht als starre Grenze anzusehen; vielmehr hängt die Frage, ob ein Verteidiger zu bestellen ist, auch von der Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, seiner Persönlichkeit und den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2000 - 2 Ws 282/00 = NStZ-RR 2001, 52).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.09.2000 - 3 ObOWi 78/2000, 3 ObOWi 78/00   

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https://dejure.org/2000,9105
BayObLG, 25.09.2000 - 3 ObOWi 78/2000, 3 ObOWi 78/00 (https://dejure.org/2000,9105)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.2000 - 3 ObOWi 78/2000, 3 ObOWi 78/00 (https://dejure.org/2000,9105)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 2000 - 3 ObOWi 78/2000, 3 ObOWi 78/00 (https://dejure.org/2000,9105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines entsandten Arbeitnehmers auf tarifgerechte Entlohnung bei einer Beschäftigung in Polen; Grundsätze der Berechnung eines Tarifstundenlohns eines Arbeitnehmers; Mittel der sachlich-rechtlichen Überprüfung durch ein Rechtsbeschwerdegericht; Gleichstellung der ...

  • rechtsportal.de

    AEntG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Berechnung des Mindeststundenbruttolohns

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 52
  • BayObLGSt 2000, 134
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 510/84

    Anspruch auf tariflichen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld als Nettobetrag -

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2000 - 3 ObOWi 78/00
    Denn Zahlungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind in Deutschland grundsätzlich Bruttozahlungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben (vgl. etwa BAG NZA 1986, 159).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2000 - 3 ObOWi 78/00
    Für die sachlich-rechtliche Nachprüfung steht dem Rechtsbeschwerdegericht nur die Urteilsurkunde zur Verfügung (vgl. etwa BGHSt 35, 238/241).
  • BayObLG, 30.12.1999 - 3 ObOWi 111/99

    Arbeitnehmerentsendung; Anmeldung; Verspätung; Ungarn; Bauleistungen;

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2000 - 3 ObOWi 78/00
    Insoweit gilt nichts anderes als für ungarische Arbeitgeber, die ungarische Arbeitnehmer aufgrund der deutsch-ungarischen Vereinbarung über die Beschäftigung ungarischer Arbeitnehmer auf der Grundlage von Werkverträgen vom 3.1.1989 in Deutschland zum Erbringen von Bauleistungen beschäftigen (vgl. dazu BayObLGSt 1999, 180 ).
  • OLG Celle, 30.11.2001 - 322 Ss 217/01

    Lohnunterschreitung; Ordnungswidrigkeit; Polnische Arbeitnehmer ;

    Zwar kann einem tätig gewordenen Vertreter der Betroffenen grundsätzlich Fahrlässigkeit angelastet werden, wenn er sich bei eigener Unkenntnis nicht erkundigt hatte, welche Zahlungen der Arbeitgeberin bei der Berechnung des Mindestlohns zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG wistra 2001, 117, 119).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 224/02
    Die Arbeitgeberanteile, die zwar ebenfalls - bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise - Teil der Gegenleistung sind, die sich der Arbeitnehmer erarbeiten musste und die - wie die Arbeitnehmeranteile - in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallen, bestimmen den Bruttolohn nicht und können daher nur mittelbar als Vergleichsmaßstab für die Personengruppen der Angestellten (des öffentlichen Dienstes) einerseits und der Beamten andererseits herangezogen wer-den (zu letzterem BVerfG, Urteil vom 6. März 2002, Az: 2 BvL 17/99 - Verfassungswid-rigkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Versorgungsbezüge der Ruhestandsbe-amten einerseits und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung anderer-seits -, zum für die Bestimmung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblichen Bruttolohn unter Ausschluss der Arbeitgeberanteile § 14 SGB IV sowie LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Mai 2000, Az: L 3 AL 2554/99 und Bayeri-sches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. September 2000, Az: 3 ObOWi 78/00).
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