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   OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00   

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https://dejure.org/2000,5735
OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00 (https://dejure.org/2000,5735)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.09.2000 - 33 Ss 73/00 (https://dejure.org/2000,5735)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. September 2000 - 33 Ss 73/00 (https://dejure.org/2000,5735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Reformatio in peius im Jugendstrafverfahren: Berufungsgerichtliches Absehen von der Einbeziehung einer früheren Verurteilung unter Umwandlung der verhängten Sanktion in eine mildere Maßnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 JGG ; § 331 Abs. 1 StPO
    Verschlechterungsverbot; Jugendstrafrecht ; Sanktion; Erledigung; Umwandlung; Strafaussetzung zur Bewährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschlechterungsverbot; Jugendstrafrecht ; Sanktion; Erledigung; Umwandlung; Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    JGG § 31; ; StPO § 331 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31; StPO § 331 Abs. 1
    Absehen von Einbeziehung; Verschlechterungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 90
  • StV 2001, 179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
    Ein Verstoß gegen das Verbot liegt stets dann vor, wenn die Gesamtschau aller verhängten Ahndungsmaßnahmen eine dem alleinigen Berufungsführer nachteilige Veränderung erkennen lässt (BGHSt 24, 11; 29, 269, 270; NStZ 83, 168; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. § 331 Rn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 25.10.1972 - 2 StR 422/72

    Verbot der Schlechterstellung - Ersetzung der Unterbringung in einer Heilanstalt

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
    Diesem Verbot, das nach § 2 JGG auch im Jugendstrafrecht Anwendung findet (vgl. LR-Gollwitzer, StPO 24. Aufl. § 331 Rn. 49; Brunner/Dölling, JGG 10. Aufl. § 55 Rn. 21 - jeweils m. w. N.), liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem Rechtsmittel Gebrauch machen soll, nicht durch die Besorgnis abgehalten werden darf, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil entstehen (BGHSt 7, 86; 25, 38, 40; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. § 331 Rn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten -

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
    Auch das stellt einen Mangel des Urteils dar, weil dann, wenn unter Einbeziehung eines früheren Urteils auf eine neue (Einheits-)Jugendstrafe erkannt wird, nur auf Grund derartiger Mitteilungen überprüft werden kann, ob tatsächlich die Gesamtheit der vorliegenden Gründe einheitlich gewertet und nicht lediglich eine rein numerische Berücksichtigung des früheren Urteils vorgenommen worden ist (BGH StV 1989, 307, 308 m. w. N.; Brunner/Dölling a. a. O. § 31 Rn. 11).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
    Ein Verstoß gegen das Verbot liegt stets dann vor, wenn die Gesamtschau aller verhängten Ahndungsmaßnahmen eine dem alleinigen Berufungsführer nachteilige Veränderung erkennen lässt (BGHSt 24, 11; 29, 269, 270; NStZ 83, 168; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. § 331 Rn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58
    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
    Denn die Rechtsfolge aus dem Urteil vom 29. Juni 1999, die die Jugendkammer aus der Entscheidung des Jugendschöffengerichts wieder ausgeschieden hat, ist bei der erforderlichen Gesamtschau, ob dem Angeklagten durch die Berufungsentscheidung ein Nachteil i. S. von § 331 Abs. 1 StPO erwachsen ist, zu berücksichtigen (Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 14. Oktober 1980 - 1 Ss 330/80 - vgl. dazu auch BGHSt 12, 94; NStZ 1986, 423; Eisenberg, JGG 5. Aufl. § 55 Rn. 84).
  • BGH, 25.01.1952 - 2 StR 3/52

    Zulässigkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft -

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
    Die Revision, die nach ihrer oben genannten Begründung als zu Gunsten des Angeklagten eingelegt zu werten ist (vgl. BGHSt 2, 41, 43; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 296 Rn. 14), führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung - soweit sie den Angeklagten betrifft - und zur Zurückverweisung der Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere große Jugendkammer des Landgerichts.
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
    Diesem Verbot, das nach § 2 JGG auch im Jugendstrafrecht Anwendung findet (vgl. LR-Gollwitzer, StPO 24. Aufl. § 331 Rn. 49; Brunner/Dölling, JGG 10. Aufl. § 55 Rn. 21 - jeweils m. w. N.), liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem Rechtsmittel Gebrauch machen soll, nicht durch die Besorgnis abgehalten werden darf, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil entstehen (BGHSt 7, 86; 25, 38, 40; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. § 331 Rn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 08.12.1982 - 3 StR 397/82

    Aufklärungsrüge bei Nichausschöpfung eines Beweismittels durch den Tatrichter in

    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
    Ein Verstoß gegen das Verbot liegt stets dann vor, wenn die Gesamtschau aller verhängten Ahndungsmaßnahmen eine dem alleinigen Berufungsführer nachteilige Veränderung erkennen lässt (BGHSt 24, 11; 29, 269, 270; NStZ 83, 168; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. § 331 Rn. 12 m. w. N.).
  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
    Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00
    Denn auch die Ersetzung einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Strafe durch einen längeren Freiheitsentzug unter - völliger oder teilweiser - Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung widerspricht dem Zweck des § 331 StPO (BGH JR 1954, 227, 228; JZ 1956, 100 f; LR-Gollwitzer a. a. O. Rn. 76 m. w. N.; Brunner/Dölling a. a. O. § 55 Rn. 28; Eisenberg a. a. O. § 55 Rn. 53).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Der Betroffene hat hiernach die mit dem Fahrverbot verbundenen typischen nachteiligen Folgen für die überschaubare Dauer von bis zu 3 Monaten in aller Regel als vorhersehbar und selbst verschuldet hinzunehmen (ebenso statt vieler u.a. BGHSt 38, 125, 231; BayObLG NZV 1994, 37; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 220LG Hamm NZV 2000, 264; 2001, 90; 2002, 140; BayObLG DAR 2001, 84).
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