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   BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01   

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BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01 (https://dejure.org/2002,3134)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2002 - 3 StR 417/01 (https://dejure.org/2002,3134)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 (https://dejure.org/2002,3134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 146
  • StV 2002, 470
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Insbesondere ist die Aussage des Zeugen einer besonders sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BGHSt 44, 153, 158; 44, 256, 257 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Insbesondere ist die Aussage des Zeugen einer besonders sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BGHSt 44, 153, 158; 44, 256, 257 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Das Landgericht hat sich nicht damit auseinandergesetzt, daß der Zeuge sich angesichts der Festnahmesituation beim Zoll - einziger Fahrzeuginsasse mit 15 kg Marihuana im Kofferraum - durch seine Aussage nicht wesentlich mehr belastet hat, die Belastung einer anderen Person als Auftraggeber ihm aber die Möglichkeit bot, seinen Tatbeitrag mindestens hinsichtlich des Vorwurfs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als bloße Beihilfe darzustellen, was ihn vor allem entlastet (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 5).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Die Urteilsformel gibt im übrigen Anlaß zu dem Hinweis, daß sich die Kennzeichnung der Tat im Tenor als gemeinschaftlich erübrigt (BGHSt 27, 287, 289).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis -

    Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01
    Die Tatsache, daß er im Zeitpunkt seiner Aussage in der Hauptverhandlung gegen die Angeklagte bereits rechtskräftig verurteilt war, räumt die Möglichkeit, daß sein Aussageverhalten von dieser Motivation weiterhin beeinflußt war, nicht ohne weiteres aus (vgl. BGH StV 1992, 555).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Der Wechsel der Einlassung eines Zeugen im Laufe des Verfahrens kann ein Indiz für ihre Unrichtigkeit sein und ihre Bedeutung für die Beweiswürdigung verringern oder unter Umständen ganz entfallen lassen (BGH, Urteile vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119; vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257; Beschlüsse vom 12. August 2021 - 1 StR 162/21, NStZ-RR 2022, 26, 27; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund

    Soweit in einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 21. Februar 1957 - 4 StR 582/56, BGHSt 10, 186, 191; ähnlich Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487) ausgeführt wurde, dass der Aussage eines Mitbeschuldigten nicht die Bedeutung einer Zeugenaussage beigemessen werden dürfe, steht dies im Gegensatz zu neuerer Rechtsprechung, wonach nicht die Verfahrensrolle an sich, sondern vielmehr die Frage maßgebend ist, ob spezifische Motive eine Falschbelastung nahelegen, etwa die Erwartung der Milderung der eigenen Strafe aufgrund von Aufklärungshilfe (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 67 263/11, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 37 Rn. 10; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Auch wenn das Landgericht damit die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht allein von den Angaben des Mittäters G. abhängig gemacht hat, so hat es dennoch die für die Richtigkeit von dessen Angaben sprechenden Gesichtspunkte unter ausdrücklicher Berücksichtigung eines möglichen Motivs zur Falschaussage, um sich selbst zu entlasten oder eine Strafmilderung zu erlangen, umfassend geprüft, gewürdigt und dies im Urteil nachvollziehbar deutlich gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1991 - 3 StR 112/91, BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; vom 15. November 1991 - 2 StR 499/91, BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; vom 9. November 1999 - 5 StR 552/99, StV 2000, 243, 244; vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, StV 24 25 2002, 467; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - im Anschluss an die stRspr. des BGH zu § 261 StPO, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. August 1997 - 5 StR 178/97 - <NStZ-RR 1998, 15> m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - <NStZ-RR 2002, 146> m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

    Insbesondere ist die Aussage des Zeugen einer besonders sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (BGHSt 44, 153; BGHSt 44, 256; BGH NStZ-RR 2002, 146 = StV 2002, 470).

    Denn ein Motiv, mögliche frühere unwahre Angaben aufrechtzuerhalten, könnte darin liegen, dass der Zeuge eine (zusätzliche) Bestrafung wegen falscher Anschuldigung vermeiden wollte (BGH StV 1992, 555 = BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 10; BGH NStZ-RR 2002, 146 = StV 2002, 470).

  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 657/02

    Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage

    Namentlich ist die Aussage des Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen ( vgl. BGH NStZ-RR 2002, 146 f. m.w.N. ).

    Das gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe nicht mehr aufrechterhält oder der anfänglichen Schilderung nicht gefolgt wird ( vgl. BGH StV 2002, 470 m.w.N. ).

  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 533/07

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Anforderungen an die

    Zudem ist in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 146; StV 2000, 599, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02 im Anschluss an die st. Rspr. des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997 5 StR 178/97, m. w. N. und vom 17. Januar 2002 3 StR 417/01, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ss 354/04

    Vorhalt; Grundlage der Überzeugungsbildung; Verlesung; Vernehmung eines

    Namentlich ist die Aussage des den Angeklagten allein belastenden Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterzeihen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 146 f. m.-w,N.; Senatsbeschluss vom 16. September 2002 in 2 Ss 657/02).
  • BGH, 26.09.2012 - 5 StR 402/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (mangelnde Aussagekonstanz bei Angaben des

    Bereits die unkonstanten Angaben des Zeugen D. aus den früheren Vernehmungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2010 - 2 StR 497/10 und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, StV 2011, 524 und 2002, 470, 471), die das Landgericht über Vorhalte eingeführt hat, hätten ebenso wie die dem Zeugen D. gewährte Strafmilderung Anlass für eine besonders sorgfältige Würdigung seiner Aussage geben müssen.
  • OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05

    Verzögerung des Verfahrens zur persönlichen Vernehmung wichtiger Zeugen -

  • BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 WD 28.04
  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

  • BVerwG, 17.04.2008 - 2 WD 10.07
  • VG Berlin, 01.08.2012 - 80 K 5.12

    Maßnahmeverbot während des behördlichen Ermittlungsverfahrens bei noch nicht

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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01   

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https://dejure.org/2002,3382
BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01 (https://dejure.org/2002,3382)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2002 - 5 StR 549/01 (https://dejure.org/2002,3382)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01 (https://dejure.org/2002,3382)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 146
  • StV 2002, 467
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn "Aussage gegen Aussage" steht

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01
    Das in diesen Fällen anerkannte Erfordernis, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkennen muß, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (BGH StV 2000, 599 f. m.w.N.), besteht wegen gleicher Sachlage auch, wenn - wie hier - ein täterschaftsbegründendes Indiz von der Bewertung sich gegenseitig ausschließender Einlassungen der Mitangeklagten abhängt.
  • BGH, 15.12.1997 - 5 StR 475/97

    Wesentliche Anhaltspunkte zur Ermittlung des Tatbeitrages eines Rauschgifttäters

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01
    Der Senat weist darauf hin, daß das Aufbewahren von Rauschgift, das gewinnbringend veräußert werden soll, die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens nur nach wertender Betrachtung der Gesamtumstände rechtfertigt (vgl. BGH StV 1998, 587, 588; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42) und daß im Falle eines bloßen Duldens von Rauschgiftgeschäften eine Unterlassungstäterschaft des Wohnungsinhabers nur in Betracht kommt, wenn die Wohnung eine besondere Gefahrenquelle für eine leichtere Ausführung von Straftaten darstellt (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 10).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 156/92

    Unterlassen - Garantenpflicht des Vermieters - Garantenstellung -

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01
    Der Senat weist darauf hin, daß das Aufbewahren von Rauschgift, das gewinnbringend veräußert werden soll, die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens nur nach wertender Betrachtung der Gesamtumstände rechtfertigt (vgl. BGH StV 1998, 587, 588; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42) und daß im Falle eines bloßen Duldens von Rauschgiftgeschäften eine Unterlassungstäterschaft des Wohnungsinhabers nur in Betracht kommt, wenn die Wohnung eine besondere Gefahrenquelle für eine leichtere Ausführung von Straftaten darstellt (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 10).
  • BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94

    Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01
    Der Senat weist darauf hin, daß das Aufbewahren von Rauschgift, das gewinnbringend veräußert werden soll, die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens nur nach wertender Betrachtung der Gesamtumstände rechtfertigt (vgl. BGH StV 1998, 587, 588; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42) und daß im Falle eines bloßen Duldens von Rauschgiftgeschäften eine Unterlassungstäterschaft des Wohnungsinhabers nur in Betracht kommt, wenn die Wohnung eine besondere Gefahrenquelle für eine leichtere Ausführung von Straftaten darstellt (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 10).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01
    Die zu diesem Ergebnis führende Beweiswürdigung wird den besonderen Anforderungen nicht gerecht, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen einer alleinigen Belastung eines bestreitenden Angeklagten durch einen Mitangeklagten zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 599).
  • BGH, 29.06.1999 - 5 StR 300/99

    Öffentlichkeit; Öffentliche Beschlußverkündung

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 5 StR 549/01
    Die zu diesem Ergebnis führende Beweiswürdigung wird den besonderen Anforderungen nicht gerecht, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen einer alleinigen Belastung eines bestreitenden Angeklagten durch einen Mitangeklagten zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 599).
  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).
  • BGH, 23.08.2012 - 4 StR 305/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten (Bedeutung

    In einem Fall in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat, die die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 533/07; Beschluss vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Auch wenn das Landgericht damit die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht allein von den Angaben des Mittäters G. abhängig gemacht hat, so hat es dennoch die für die Richtigkeit von dessen Angaben sprechenden Gesichtspunkte unter ausdrücklicher Berücksichtigung eines möglichen Motivs zur Falschaussage, um sich selbst zu entlasten oder eine Strafmilderung zu erlangen, umfassend geprüft, gewürdigt und dies im Urteil nachvollziehbar deutlich gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1991 - 3 StR 112/91, BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; vom 15. November 1991 - 2 StR 499/91, BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; vom 9. November 1999 - 5 StR 552/99, StV 2000, 243, 244; vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, StV 24 25 2002, 467; vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01, NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

    Hängt - wie hier - die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten entscheidend von der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben eines Mittäters ab, so muss der Tatrichter die für die Richtigkeit der Angaben des einzigen Belastungszeugen sprechenden Gesichtspunkte umfassend prüfen, würdigen und dies im Urteil deutlich machen (vgl. BGHR StPO, § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2002, 467; NStZ-RR 2002, 146, 147).
  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 414/02

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; aktives Tun;

    Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, wie dies etwa für den Fall einer die Begehung von Straftaten in besonderer Weise erleichternden Beschaffenheit oder Lage der Wohnung in Betracht kommen könnte (vgl. BGH NJW 1993, 76; BGH NStZ-RR 2002, 146), sind nicht festgestellt.
  • BGH, 10.10.2018 - 1 StR 438/18

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Beweiswürdigung und

    aa) Bei Fallkonstellationen, in denen das Gericht der Aussage des einzigen Belastungszeugen oder der belastenden Einlassung des Mitangeklagten - wie hier - nur teilweise folgt und es in anderen Teilen Zweifel an dessen Darstellung hat oder diese sogar für widerlegt hält, kann den belastenden Angaben dieses einzigen Zeugen oder Mitangeklagten nur dann gefolgt werden, wenn das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 544/12, NStZ-RR 2013, 119 mwN; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146 und vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00, StV 2000, 599 f.); regelmäßig ist dabei zudem zu verlangen, dass es außerhalb der Aussage oder Einlassung Gründe von erheblichem Gewicht gibt, die für die Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben sprechen.
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

    c) Schließlich lässt das landgerichtliche Urteil eine Gesamtwürdigung des Beweisergebnisses und aller Indizien, an die angesichts der Besonderheiten der gegebenen Beweissituation besondere Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, vermissen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 5 StR 549/01, NStZ-RR 2002, 146 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Freilich werden, sollte in der Hauptverhandlung ?Aussage gegen Aussage? stehen, die in diesem Falle an die Beweiswürdigung und die Überzeugungsbildung zu stellenden besonders kritischen Anforderungen zu beachten sein, wobei die Aussage des Manfred Sch. im Zusammenhang mit den übrigen Beweismitteln einer Würdigung und Gesamtabwägung zu unterziehen sowie ein nach den Umständen denkbares Motiv für eine Falschbezichtigung zu prüfen sein wird, insbesondere, ob er sich damals durch die den Angeklagten belastende Aussage selbst entlasten wollte (BGH StV 1994, 6; StV 1994, 526; StV 2002, 467; NStZ-RR 2004, 87; Senat StV 2000, 658).
  • BayObLG, 17.05.2004 - 4St RR 51/04

    Strafprozessrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage;

    Zudem ist in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen (BGH StV 2002, 467 m.w.N.).
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