Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2002 - 5 StR 9/02   

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BGH, 21.02.2002 - 5 StR 9/02 (https://dejure.org/2002,4051)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2002 - 5 StR 9/02 (https://dejure.org/2002,4051)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 5 StR 9/02 (https://dejure.org/2002,4051)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 166
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - 5 StR 9/02
    Das Verfahren ist damit seit der Verkündung des angefochtenen Urteils in ganz ungewöhnlichem Maße unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK weiter verzögert worden (vgl. auch BGHSt 35, 137; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGH StV 1994, 653).
  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - 5 StR 9/02
    Das Verfahren ist damit seit der Verkündung des angefochtenen Urteils in ganz ungewöhnlichem Maße unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK weiter verzögert worden (vgl. auch BGHSt 35, 137; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGH StV 1994, 653).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - 5 StR 9/02
    Insoweit wird auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1997 (NStZ 1997, 591) und auf die Entscheidung des Senats vom 29. April 1997 (BGHR StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 11 = NStZ 1997, 451 m.w.N., auch zur Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts) verwiesen.
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 21.02.2002 - 5 StR 9/02
    Insoweit wird auf den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1997 (NStZ 1997, 591) und auf die Entscheidung des Senats vom 29. April 1997 (BGHR StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 11 = NStZ 1997, 451 m.w.N., auch zur Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts) verwiesen.
  • BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung von Amts wegen

    Dies ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 166; wistra 1999, 261).
  • KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18

    Zulässigkeit der ausschließlich gegen das Fehlen einer Kompensationsentscheidung

    Ein nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist begangener Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK , den der Senat auf die zulässige Revision von Amts wegen zu berücksichtigen hat (§ 354a StPO entsprechend; vgl. BGHSt 54, 135 - juris Rdn. 9; BGH NStZ 1995, 335 ; 2001, 52 ; NStZ-RR 2002, 166 ; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Art. 6 MRK Rdn. 9e; Schädler/Jakobs in Karlsruher Kommentar, a.a.O., Art. 6 MRK Rdn. 51), liegt nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2004 - 3 Ss 9/04

    Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Erlass des tatrichterlichen Urteils;

    Diesen Umstand muss das Revisionsgericht auf die zulässige Revision in entsprechender Anwendung von § 354 a StPO von Amts wegen berücksichtigen (BGH NStZ-RR 2002, 166; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 6 MRK Rdnr. 9 a).
  • OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nach Erlass des Ersturteils

    Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz derart erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. August 2003 - 2 Ws 583/03 - und vom 13. Februar 2003 - 2 Ws 88/03 - OLG Bamberg in StV 94, 142; KG in StV 85, 67; sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, z.B. BGH in NStZ-RR 2002, 166 und 219 sowie NStZ 1999, 313 ).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02

    Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche

    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis (BVerfG AnwBl. 2001, 120; NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277/1278; 1993, 3254/3255; 1992, 2472/2473; 1984, 967; zur Strafzumessung vgl. ferner BGH wistra 2002, 300; NStZ-RR 2002, 166 i.V.m. BverfG NStZ 1997, 591; BGH StV 2001, 89; NJW 1999, 1198 = wistra 1999, 139, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.10.2004 - 1 Ws 267/04

    Verfahrensverzögerung; Einstellung; Verfahrenshindernis; Kompensation

    Nur in Extremfällen führt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot zu einem dann unmittelbar aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden Verfahrenshindernis und damit zur Einstellung des Verfahrens (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 1995, 1277; BGH NStZ-RR 2002, 166).
  • OLG Koblenz, 13.02.2003 - 2 Ws 88/03

    Untersuchungshaft, Haftbefehl, Beschleunigungsgebot, Verfahrensverzögerung,

    Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz so erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (vgl. OLG Bamberg in StV 1994, 142; KG in StV 1985, 67 sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, so in NStZ­RR 2002, 166 und 219 sowie in NStZ 1999, 313).
  • KG, 21.09.2018 - 5 Ws 113/18
    Ein nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist begangener Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, den der Senat auf die zulässige Revision von Amts wegen zu berücksichtigen hat (§ 354a StPO entsprechend; vgl. BGHSt 54, 135 - juris Rdn. 9; BGH NStZ 1995, 335; 2001, 52; NStZ-RR 2002, 166; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Art. 6 MRK Rdn. 9e; Schädler/Jakobs in Karlsruher Kommentar, a.a.O., Art. 6 MRK Rdn. 51), liegt nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 47 - 48/02, 3 Ws 47/02, 3 Ws 48/02   

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https://dejure.org/2002,5052
OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 47 - 48/02, 3 Ws 47/02, 3 Ws 48/02 (https://dejure.org/2002,5052)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2002 - 3 Ws 47 - 48/02, 3 Ws 47/02, 3 Ws 48/02 (https://dejure.org/2002,5052)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 3 Ws 47 - 48/02, 3 Ws 47/02, 3 Ws 48/02 (https://dejure.org/2002,5052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Rücknahme der Einwilligung des Verurteilten; Stationäre Heilbehandlung; Drogenabhängigkeit; Drogenhilfeeinrichtung ; Missachtung einer Therapieweisung ; Drogentherapie

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 166
  • StV 2003, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 47/02
    Dieser Umstand schließt zwar einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Missachtung einer einmal erteilten Therapieweisung nicht grundsätzlich aus (hierzu eingehend HansOLG Hamburg, NStZ 92, 301; vgl. ferner OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 1998, 1 Ws 164/89).
  • OLG Koblenz, 30.03.1989 - 1 Ws 164/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 47/02
    Dieser Umstand schließt zwar einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Missachtung einer einmal erteilten Therapieweisung nicht grundsätzlich aus (hierzu eingehend HansOLG Hamburg, NStZ 92, 301; vgl. ferner OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 1998, 1 Ws 164/89).
  • BGH, 01.02.1989 - StB 48/88

    Rücknahme der Einwilligung des Verurteilten in gerichtliche Weisungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 47/02
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Verurteilte aus seiner Sicht die ursprünglich erteilte Einwilligung nachträglich aus verständlichen Gründen für verfehlt hält und er sich die Strafaussetzung nicht unter Vortäuschung seines Einverständnisses von vornherein erschlichen hat (BGHSt 36, 97).
  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 Ws 235/03

    Kein Bewährungswiderruf wegen Nichtantritt einer stationären Alkolholtherapie

    Jedoch ist in allen diesen Fällen (vgl. dazu etwa die vergleichbaren Entscheidungen OLG Hamburg, NStZ 1992, 301 und OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, 166 f) Voraussetzung, dass der Verurteilte nicht nur (vorgeblich) therapiewillig, sondern insbesondere aufgrund einer Rauschmittelabhängigkeit auch (tatsächlich) therapiebedürftig ist.
  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 Ws 154/03

    Kein Bewährungswiderruf wegen Nichtantritt einer stationären Alkolholtherapie

    Jedoch ist in allen diesen Fällen (vgl. dazu etwa die vergleichbaren Entscheidungen OLG Hamburg, NStZ 1992, 301 und OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2002, 166 f) Voraussetzung, dass der Verurteilte nicht nur (vorgeblich) therapiewillig, sondern insbesondere aufgrund einer Rauschmittelabhängigkeit auch (tatsächlich) therapiebedürftig ist.
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 48/02

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Rücknahme der Einwilligung des

    3 Ws 47/02 3 Ws 48/02.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 48/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14210
OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 48/02 (https://dejure.org/2002,14210)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2002 - 3 Ws 48/02 (https://dejure.org/2002,14210)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - 3 Ws 48/02 (https://dejure.org/2002,14210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Rücknahme der Einwilligung des Verurteilten; Stationäre Heilbehandlung; Drogenabhängigkeit; Drogenhilfeeinrichtung ; Missachtung einer Therapieweisung ; Drogentherapie

  • Judicialis

    StGB § 56 c Abs. 3; ; StGB § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 57 Abs. 1; ; StGB § 57 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 166
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 48/02
    Dieser Umstand schließt zwar einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Missachtung einer einmal erteilten Therapieweisung nicht grundsätzlich aus (hierzu eingehend HansOLG Hamburg, NStZ 92, 301; vgl. ferner OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 1998, 1 Ws 164/89).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 47/02

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Rücknahme der Einwilligung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 48/02
    3 Ws 47/02 3 Ws 48/02.
  • OLG Koblenz, 30.03.1989 - 1 Ws 164/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2002 - 3 Ws 48/02
    Dieser Umstand schließt zwar einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher Missachtung einer einmal erteilten Therapieweisung nicht grundsätzlich aus (hierzu eingehend HansOLG Hamburg, NStZ 92, 301; vgl. ferner OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 1998, 1 Ws 164/89).
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